Unverhofft ein Welpe im Haus...

  • Ansonsten habe ich nur mitgekriegt, wie dieser ... Mensch ... schimpfte, seine Freundin habe das Sch***vieh vor einer Woche angeschleift, und nun habe er es an der Backe, und
    das Vieh muss weg usw. usf.
    Ich habe daraufhin kurzerhand etwas Geld aus- und den Hund eingepackt.

    @hasilein75, die Freundin hat den Hund gekauft, somit ist er nicht der Besitzer gewesen.

  • Aber wenn der Hund registriert ist und der Impfpass bei der eigentlichen Besitzerin ist und diese ihn zurück haben möchte? ich bezweifle, dass die TE einen Kaufvertrag direkt am Parkplatz aufgesetzt hat.

  • Mal davon ab es ist vielleicht nicht gerade schlau dass in einem öffentlichen Forum zu schreiben wo jeder das lesen kann, solange die rechtliche Situation nicht wasserdicht geklärt ist. Die Welt ist sehr sehr klein.

  • Auf genau dieser Rechtsgrundlage heraus, bekommt man zum Beispiel sein Tier nicht zurück, wenn es im TH war und bereits vermittelt ist.

  • Sie hat eben nicht im Glauben erworben dass der Mensch der rechtmäßige Halter ist, da er ja gesagt hatte seine Freundin den hund angeschleppt hat. Aber gut, ich bin kein Jurist und vielleicht (hoffentlich) liege ich da voll falsch, häufig ist es ja so dass das Gefühl genau das Gegenteil von dem ist wie es rechtlich ist. Ich würde diese Sache jedenfalls trotzdem nicht so in einem Forum schreiben.


    Nichtsdestotrotz, ich hätte wahrscheinlich genauso gehandelt und den Hund mitgenommen.

  • Auf genau dieser Rechtsgrundlage heraus, bekommt man zum Beispiel sein Tier nicht zurück, wenn es im TH war und bereits vermittelt ist.

    Ja, aber TH ist doch eine ganz andere Situation. In diesem Fall hat die TE doch nichts in der Hand, dass sie diesen Hund tatsächlich gekauft hat. Und wenn die eigentliche Besitzerin den Hund als vermisst meldet und Impfass, vllt Kaufvertrag etc. hat, was dann? Dann kann es schnell wie Diebstahl aussehen.

  • Auf genau dieser Rechtsgrundlage heraus, bekommt man zum Beispiel sein Tier nicht zurück, wenn es im TH war und bereits vermittelt ist.

    Bist du sicher. Zu mir haben sie immer gesagt es gibt z.b bei Fundtieren eine Frist von 6 Monaten. In der Zeitspanne kann der Besitzer das Tier zurückfordern.

  • Sogar beschlagnahmte Hunde können (teils durchaus erfolgreich) zurückgefordert werden.
    Auch aus Welpenhändler-Transporten, die gesundheitlich arg dran waren. Mir persönlich zwar unverständlich gerade bei sowas, aber der Besitzer hat viele Rechte.


    Nicht umsonst muss man ja auch gestohlene, und weiterverkaufte Ware wieder ohne Wertausgleich zurückgeben, auch wenn man nicht wußte, dass die Ware gestohlen war. Nennt sich Hehlerei.

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