Hundeangriff - Halter einfach abgehauen - was tun?

  • Leute bitte, es herrscht tatsächlich Meinungsfreiheit im Rahmen der Net(t)iquette und der Bitte um "zum Thema".


    Man muss sich doch jetzt nicht seitenlang darum streiten, ob man die Geschichte glaubt oder nicht und ob der, der sie nicht glaubt nun der schlechtere oder bessere Mensch ist.

  • Den Begriff schwere Körperverletzung gibt es nicht, aber gefährliche Körperverletzung.


    klar gibts den.


    im StGB gibt 4 Begriffe der Körperverletzung


    § 223 StGB die 'einfache' Körperverletzung
    § 224 StGB die gefährliche Körperverletzung
    § 226 StGB die schwere Körperverletzung
    § 229 StGB fahrlässige Körperverletzung



    § 224 StGB stellt dabei auf die gefährliche Begehungsweise ab, § 226 auf die schweren Folgen

  • Kann mich noch gut an die angebliche Doggenbesitzerin erinnern.Sie hieß " Animalisch" oder so ähnlich.
    Der ganze Thread war erlogen. Und alle waren entsetzt. :D
    Es gibt halt nichts was es nicht gibt. :smile:

    Und woher weißt du das?


    Die angebliche Gassigängerin

  • Und mir ist es schlichtweg egal ob's wahr ist oder nicht.
    Ich wünsche auch einem imanigären Jerry gute Erholung und einer imaginären Hannahlein gute Besserung :streichel:
    Ihr seid für mich alle nicht real und ich hab' Euch dennoch (oder gerade deswegen) ganz doll fest lieb! :bussi:

  • Wünsche dir und deinem Jerry gute Besserung!


    Hoffentlich findet ihr diesen verantwortungslosen Hundehalter!
    Als mein Hund vor einigen Monaten übel gebissen wurde und der andere Hundehalter einfach weglief, ohne einen Namen zu hinterlassen, habe ich andere Hundehalter gefragt, die oft in der gleichen Gegend unterwegs sind und so letztendlich den Namen und die Adresse bekommen.


    Wünsche euch alles Gute!

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