Beißerei an der Gartenpforte
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Dann mach da jetzt Terz, weil du deine 20? 30? 50? Euro wieder willst oder dich bedroht fühlst - wenn das ganze nach hinten los geht, weil dein Hund mit drin hängt, musst du wohl wissen ob dir das Geld wichtiger war.
Fakt ist doch nunmal, dein Hund hatte schon mehrere Vorfälle und ist aktenkundig, als gefährlich eingestuft. In den meisten Bundesländern darfst du einen gefährlichen Hund nur in Gelände frei laufen lassen, dass durchgehend (!!) mindestens 1,80 hoch eingezäunt ist und einen entsprechenden Untergrabeschutz hat. Das ist ja bei dir offensichtlich wieder nicht der Fall und nun ist er auf Grund dessen wieder in etwas verwickelt.
Wenn es blöd läuft, die andere Halterin sich im Recht sieht und zum Ordnungsamt geht, dann sieht ein Mitarbeiter unter Umständen nur "ist wieder in etwas verwickelt, war scheinbar nicht anständig gesichert" und dann hast du das Problem - vollkommen unabhängig davon, ob die andere Halterin sich auch falsch verhält. -
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Gebe dir Recht. Bei den 1,80m Zaunhöhe u.s.w. liegst du allerdings falsch. In SH heisst es im Gefahrhundegesetz:
"Gefährliche Hunde sind so zu halten, dass sie ein ausbruchssicheres Grundstück gegen den Willen der Hundehalterin oder des Hundehalters nicht verlassen können."
Das ist bei uns der Fall.
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Dein Hund kann übers Gartentor hinweg beißen/gebissen werden. Da darf bezweifelt werden, dass der Hund da im Ernstfall nicht drüber kommt.
Ja die RS Halterin hat sich nicht korrekt verhalten, aber die Tatsache, dass es passieren konnte, zeigt schlicht, dass das Grundstück für einen als gefährlich eingestuften Hund nicht ausreichend gesichert ist.
Also würde ich schön die Füße stillhalten im aktuellen Fall. -
Mein Boxer kam mit gebrochener Pfote über zwei Meter Zäune, da wird das für deinen Hund mit Links machbar sein.
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Ich frage nochmals: Arbeitest du denn jetzt mit einem Trainer an der Problematik deiner Hunde?
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Laut Satzung unseres KGV ist Hundehaltung nicht verboten. Es wird auch nicht unterschieden nach Einstufung oder Listenhund. In unserer kleinen Anlage von nur 25 Parzellen haben 7 oder 8 Mitglieder Hunde. Und fast alle schlagen Alarm wenn der RS erscheint...
Die haben vll. aber auch keine Vorfälle, sind dem OA nicht bekannt, sind möglicherweise etwas kleiner?
Wenn Du auf Nummer sicher gehen möchtest, kannst Du eine Sondererlaubnis erwirken (also für Deinen Hund auf dem Gelände). 7-8 von 25 ist nicht so viel. Das wäre aber nur rein präventiv, als Ratschlag gemeint. Kenne Eure Gemeinschaft ja nicht.
Die anderen Hunde brauchen vll. keinen doppelte Umzäunung, nicht so hoch ... Und hoffentlich ist das überhaupt genehmigt, baurechtlich meine ich. Bloss weil der Verein zustimmt, heisst das noch gar nichts. Normalerweise sind, damit hat @Junimond recht, solche Zaunanlagen in Schrebergärten eher verboten. Nicht von den Vereinen, sondern vom Landschafts- und Bauamt. (Gebe das nur zu bedenken, vll. ist das ja alles unter Dach und Fach ...).
Das ist eben von Kreis zu Kreis völlig unterschiedlich ... hier dürfte ich das z.B. nicht. Nicht einmal das Wohngrundstück dürfte ich derart einzäunen, geschweige denn einen Schrebergarten ...
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Rocky ist 10 Jahre alt, hat hochgradig HD und Spondylosen. Er kann noch nicht mal mehr ins Auto springen und benutzt sehr dankbar die Rampe. Spaziergänge von mehr als 45 Min. sind nicht mehr möglich. Wie soll der denn bitte über eine 1,40 m hohe Pforte hüpfen?
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Wenn er so an der Pforte hochspringen kann, dass ein anderer Hund ihn erwischt, dann kann er das von seiner Seite aus auch und ist damit nicht absolut sicher untergebracht - ob dir das gefällt oder nicht, dass wird ein Gutachter im Fall der Fälle auch so sehen.
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Ich frage nochmals: Arbeitest du denn jetzt mit einem Trainer an der Problematik deiner Hunde?
Ich finde die Frage mehr als berechtigt.
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Ich danke denjenigen, für ihr Ohr und die guten Ideen, die sich hier konstruktiv geäußert haben. 2 Dinge habe ich aus diesem Thread mitgenommen - nein eigentlich 3!
Klasse der gute Tipp mit dem 2. Zaun.(Weidezaun ist ja wie gesagt bestellt)
Danke für die guten Anregungen - ja, ich werde mich ruhig verhalten...
Und allen anderen, die nur zu gerne auf Leuten rum hacken, die, wenn sie einmal einen Fehler gemacht haben, damit grundsätzlich von vornherein schon mal Scheiße sind, und sowieso immer alles besser wissen:
Ich sitze hier nicht auf einer Anklagebank und es gibt, soweit ich weiß, auch keine Antwortpflicht.
Ich wünsche allen ein entspanntes Wochenende - wir werden es haben.
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