Beißerei an der Gartenpforte
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Achso, ich hätte vielleicht auch noch erwähnen sollen, dass auf unserem Gartengelände Leinenpflicht herrscht...
Du hast dich in der Vergangenheit trotz Auflagen ja selbst nicht dran gehalten. Kannst du das Handeln der Dame nicht nachvollziehen?
Ganz ehrlich, ich hätte due Füße still gehalten. 1,40m Tor gilt nicht als ausreichend sicher und dein Hund schafft es schon wieder in eine Beißerei verwickelt zu werden.
Dann mach da jetzt Terz, weil du deine 20? 30? 50? Euro wieder willst oder dich bedroht fühlst - wenn das ganze nach hinten los geht, weil dein Hund mit drin hängt, musst du wohl wissen ob dir das Geld wichtiger war.
Fakt ist doch nunmal, dein Hund hatte schon mehrere Vorfälle und ist aktenkundig, als gefährlich eingestuft. In den meisten Bundesländern darfst du einen gefährlichen Hund nur in Gelände frei laufen lassen, dass durchgehend (!!) mindestens 1,80 hoch eingezäunt ist und einen entsprechenden Untergrabeschutz hat. Das ist ja bei dir offensichtlich wieder nicht der Fall und nun ist er auf Grund dessen wieder in etwas verwickelt.
Wenn es blöd läuft, die andere Halterin sich im Recht sieht und zum Ordnungsamt geht, dann sieht ein Mitarbeiter unter Umständen nur "ist wieder in etwas verwickelt, war scheinbar nicht anständig gesichert" und dann hast du das Problem - vollkommen unabhängig davon, ob die andere Halterin sich auch falsch verhält.Kann da nur zustimmen
Man kann jetzt nur hoffen, dass die Versicherung nicht schaut, ob dein Hund als gefährlich eingestuft wurde und sich weigert oder gar den Fall an die zuständige Stelle beim OA weitergibt.
Ganz ehrlich, ich versteh nicht, wie es immer und immer wieder zu so einer Situation kommen kann...
Du wirst nicht vermeiden können, dass die Frau da mit ihrem Hund raus geht. -
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Also mal ehrlich: " ... das Handeln der Dame..."??? Indem sie die Leine ihres Hundes loslässt handelt sie also? Und das soll ich, oder irgendjemand anderes, nachvollziehen können?
Ausserdem wer sagt, dass 1,40 m nicht ausreichend sicher ist? Unser HundeG hatte ich bereits zitiert. Meine Hunde können mein Grundstück nicht ohne mein Zutun verlassen. Und damit erfülle ich dir Auflagen.
An meiner Gartenpforte hat kein anderer Hund etwas zu suchen, ausser sie sind willkommen. Basta!
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Die Tatsache, dass dein Hund verletzt wurde weil direkter Körperkontakt möglich war zeigt doch ganz deutlich, dass die Höhe des Gartentors nicht ausreicht
Und der Schnauzer war ja angeleint, weil du immer wieder auf die Leinenpflicht zu sprechen kommst. Klar ist es nicht schön und auch keineswegs verantwortungsvoll, dass er sich immer wieder losreißen kann. Aber du selbst hast doch deinen Hund bewusst von der Leine genommen - trotz Auflagen. Ihr ist im Prinzip nur mal die Leine "runtergefallen". Aber angeleint war er ja scheinbar.
Es hat auch kein Hund was an einem Menschen zu suchen, der ahnungslos einen Weg langläuft. Mit deinem Hund ist aber doch genau das auch passiert.
Ich kann verstehen, dass dich das nervt - aber der vorbildlichste und verantwortungsvollste Hundehalter bist du ja auch nicht gerade. Da finde ich dein Verhalten gerade ein wenig vermessen - möchte ich mal so offen sagen. -
Was nützt dir denn jetzt, wenn jeder sagt, die mit du RS ist ne blöde Tusse?
Sie ist eine...aus die Maus....
Du hast ihr Konsequenzen aufgezeigt, sie hat akzeptiert.
Du hast alles richtig gemacht.
Was hier geschrieben wurde, sind Anregungen, wie du prophylaktisch weitere Beissereien verhindern kannst.
Was soll man denn noch zu der dummen Nuss mit RS schreiben....hier kennt sie keiner...
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...........Und das soll ich, oder irgendjemand anderes, nachvollziehen können?
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An meiner Gartenpforte hat kein anderer Hund etwas zu suchen, ausser sie sind willkommen. Basta!
Siehst du, so geht es anderen mit deinen Handlungen. Kann man auch nicht nachvollziehen.
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Ich habe mir jetzt mal tatsächlich die Satzung für Kleingarten Vereine in Schleswig-Holstein zu Gemüte geführt.
Zäune sind nur bis zu einer Höhe von 1,20 m erlaubtUnd zu deiner Gartenpforte von außen zitiere ich mal aus der Satzung:
Zitat:
Die KGA ist Bestandteil des Grünsystems der Städte und Gemeinden, diese sind grundsätzlich für die Allgemeinheit zugänglich. Zitatende
Also genauso wie in NRW öffentlich für Spaziergänger -
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Achso - weil ich damals auf dem Parkplatz Mist gebaut habe, bin ich jetzt bis an mein Lebensende die Böse und muss nun alles hinnehmen was uns widerfährt, ja?
Und nein! Ein Hund ist angeleint wenn auch der Halter (wenigstens) hinten dran hängt und nicht wenn er 15 m im Freilauf mit hinterher scheppernder Flexi-Leine den Weg entlang prescht.
Aber sei's drum. Ich finde auch diese Diskussion über unsere Vergangenheit mittlerweile müßig...
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Schau mal - da hast du vielleicht nicht umfassend recherchiert. Grundsätzlich ist eine HECKENhöhe von 1,20 m erlaubt, wobei unser KGV da aufgrund der Waldrandlage eine Ausnahmegenehmigung hat. Wegen des Wildwechsels dürfen unsere Hecken sogar bis zu 1,60 m hoch sein. Wildzaun in beliebiger Höhe. Aber - wozu soll deine Recherche nun gut sein?
Natürlich darf der Gartenweg von Spaziergängern benutzt werden. Aber es ist nun mal keine Hundeauslauffläche.
So - und nun kommt bestimmt wieder, dass ich ja damals....
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Es hat mich einfach interessiert ob die Satzung wirklich so unterschiedlich sind, weil ich es hier aus NRW so völlig anders kenne
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Um was geht's hier?
Um das Kleingartengesetz?
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