KEIN Versicherungsschutz bei bezahltem Tiersitter/Hundesitter
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Hier eine wichtige Info für alle Hundehalter mit bezahltem Tiersitter.
Da alle Versicherer gar keinen Versicherungsschutz beim Hundesitting durch einen bezahlten Tiersitter bieten, kann ein Versicherungsnehmer seine Hundehalterhaftpflicht jederzeit außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen.
Er muss nur angeben, dass er mittlerweile einen bezahlten Hundesitter beschäftigt und sich darauf berufen, dass sich sein Haftungsrisiko verändert hat und dieses von der aktuellen Versicherung nicht abgesichert wird.
Ich habe das erfolgreich durchgeführt!
Der relevante Passus in den Tarifdetails und Versicherungebdingungen lautet unter "versicherte Personen und Aktivitäten" auf "Hüten durch dritte Personen (nicht gewerbsmäßig)"
Für mein aktuelles Problem (siehe "Wichtiger Hintergrund") nutzt das natürlich nichts, da auch die neue Versicherung aktuell keinen diesbezüglichen Schutz bietet.Wichtiger Hintergrund:
Ich bin sehr verärgert über die Tatsache, dass viele Hundehalter aus unerfindlichem Grund über die obige, eklatante Versicherunglücke beim bezahlten Tiersitting im Unklaren gehalten werden und somit sogar gegenüber "angeblich unbezahlten Tiersittern" ohne relevanten Grund benachteiligt werden.
Sobald der für mich normalste aller Tiersittingfälle eintritt, nämlich dass ein Entgelt gezahlt wird und die Tätigkeit sinnvollerweise sogar offiziell als Minijob angemeldet ist, haftet regelmäßig KEINE Versicherung für Schäden, die durch den Hund während des Hundehütens/Gassi-gehens in der Obhut des bezahlten Tiersitters verursacht werden.
Weder die Hundehalterhaftpflicht als verantwortliche Gefährdungshaftung, noch eine Tiersitterhaftpflicht, noch eine Privathaftpflicht und auch keine Betriebs-/Gewerbe- oder Berufshaftpflicht.
Der Hinweis zum Ausschluss in der Hundehalterhaftpflicht lautet: "Hüten durch dritte Personen (nicht gewerbsmäßig = gegen Entgelt)".
Der Hinweis zum Ausschluss bei den anderen Versicherungsarten lautet: Verschuldenshaftung, die nur beim Verschulden des Versicherungsnehmers (hier Tiersitter) haftet.
Hat der Tiersitter aber die "normale" Sorgfaltspflicht walten lassen und wird somit kein Verschulden (oder möglicherweise nur eine Teilschuld) festgestellt, haftet folglich der Hundehalter, aber leider nicht seine Hundehalterhaftpflicht.
Dieser Zustand ist aus meiner Sicht untragbar und auch nicht gerechtfertigt.
Ich habe mir das von mehreren Versicherungsunternehmen bestätigen lassen.Besondere Aufmerksamkeit ist zumindest bei Vermittlern geboten, da diese ggf sogar (ggf aus Unwissenheit) behaupten, dass dieser Fall abgesichert sei.
Schaut man dann aber nach dem Risikoträger des Vermittlers, findet man meist ein Versicherungsunternehmen, das auf Anfrage eine ganz andere Antwort zum Haftungsrisiko gibt.Da die Versicherer und Vermittler hierüber aber zum Teil gar keine Kenntnis haben (oder haben wollen) und u.U. auch keinen Änderungsbedarf sehen, kann ich nur empfehlen, diesen sinnlosen Passus als positiven Kündigungsgrund für alle Kunden hier zu veröffentlichen.
Als notwendige Änderung bei den Versicherungsangeboten sehe ich die Abänderung des Passus durch den Wegfall des Zusatzes in den Leistungsbeschreibungen.
Die versicherte Leistung sollte der Einfachheit halber grundsätzlich das "Hüten durch dritte Personen" ohne Einschränkung beinhalten.
Falls aus Sicht der Versicherer eine Abgrenzung zum hauptberuflichen Tiersitter erforderlich wäre, könnte der Passus "nicht gewerblich" m.E. folgendermaßen geändert werden:
"bei geringfügiger Nebenbeschäftigung bis xxx Euro Jahresentgelt" oder einfacher "auch als angemeldeter Minijob". -
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Hi
hast du hier KEIN Versicherungsschutz bei bezahltem Tiersitter/Hundesitter* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Willst du jetzt jede Kategorie mit deinem Thema vollballern? Reicht doch wenn du das einmal postest.
Wie schon jemand im anderen Fred schrieb, wer sich einen Hundesitter ohne Betriebshaftpflicht sucht hat sowieso selber schuld.
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Wie bereits an anderer Stelle erwähnt ist Dein Beitrag rechtlich schlichtweg falsch und es wäre fatal, wenn User aufgrund dieses unausgegorenen Halbwissens ihre Haftpflicht kündigen würden.
Ein gewerblicher Sitter haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden mit seiner Betriebshaftpflicht. Die private Hundehaftpflicht kann gar nicht greifen, weil das Risiko durch Abschluss des Verwahrungsvertrags beim gewerblichen Sitter liegt.
Hier noch einmal der Beitrag aus der Nippers dazu: 4126441038_Nippers2-2011Fachbeitrag.pdfEs wäre schön, wenn Du aufhören würdest, diesen rechtlich komplett flaschen Unsinn zu verbreiten.
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Ohne Hundehaftpflichtversicherung hätte ich meinen Hund überhaupt nicht melden können. Mein Hund wird ja viel mehr von mir betreut als von dritten, wenn dann was passiert was ich nie hoffe, habe ich keinen Versicherungsschutz. Was also soll dein Post einem bringen?
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Ist klar. Man soll seine Haftpflicht kuendigen, wegen etwas das ganz deutlich in den Bedingungen steht und von einer anderen Versicherung uebernommen wird (bzw. dort greift eine andere Versicherung).
Aeh ja
Ich hab die Versicherung, damit sie das bezahlt, was in den Bedingungen steht/nicht ausdruecklich ausgeschlossen.
Nur weil manche Leut anscheinend nicht in der Lage sind Versicherungabedingungen zu lesen oder den Hund zu einem gewerbl. Sitter ohne passende Versicherung geben, kuendige ich ganz sicher nicht meine Versicherung! -
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Also jeder, der ein Gewerbe betreibt /Freiberufler ist, wie ich, weiß, dass er extra Versicherungen für seinen Arbeitsbereich abschließen muss. Auch um sich und den Kunden zu schützen. Das hat mit privaten Versicherungen nix zutun. Die gewerblichen sind meist auch um einiges preisintensiver.
Zudem steht bei jedem Abschluss klar da was versichert wird und was nicht.
Verstehe die Überraschung nicht
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Der Eingangspost ist alleine schon deshalb Schwachsinn, weil in einigen BL Haftpflichtversicherungs-Pflicht herrscht.
Davon ab ist es noch viel schwachsinniger, aus Trotz eine Versicherung zu kündigen, um sich dann im Schadensfall lebenslang dumm und dämlich zu zahlen (falls der Hund z.B. einen Autounfall verursacht).Ich schrieb es bereits: Man suche sich eben einen professionellen Sitter, der entsprechende Versicherungen vorweisen kann.
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Also meine Versicherung deckt Hundesitting ab und von einem professionellen Sitter erwarte ich, dass er eine entsprechende Versicherung hat... Problem gelöst.
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Ist bei Euch die Haftpflicht dermassen teuer dass man da echt drüber nachdenkt?
Gehst Du selber denn nie raus mit dem Hund und wohnt der nicht trotzdem bei Dir?
Was wenn er DIR mal abhaut?
Was wenn DU Mist baust mit dem Hund?Wenn Du einen Angestellten hast und keinen selbständig erwerbenden Sitter, musst Du das halt fixen mit der Versicherung, ist ja Deine Verantwortung. Personal kostet
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Ich warte jetzt darauf, dass er den Link zu der einen Versicherung einstellt, die genau diesen Fall abdeckt. Hört sich für mich schwer nach Reklame Aufbau Thread an
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