KEIN Versicherungsschutz bei bezahltem Tiersitter/Hundesitter

  • In der Theorie ist alles kompliziert...


    In der Praxis gebe ich Newton und Hunter zu meiner Nachbarin wenn ich zum Beispiel auf Studienfahrt bin. Und wenn sie da was anstellen oder kaputt machen, übernimmt das natürlich meine Tierhalterhaftpflicht weil Tierhüter da mitversichert sind. So hat man mir das in der Beratung gesagt und so steht es auch in der Police.

  • Ähm, nein. Ich bin zwar Eigentümer. Aber Halter/Besitzer ist der Stallbesitzer. Mit seiner in Obhutnahme haftet er eben auch mit. Wenn mein Pferd Schaden anrichtet, ist das immer ein individueller Fall. Wenn der Stallbesitzer seine Zäune nicht ordentlich baut, haftet er. Wenn sein Personal mein Pferd nicht ordentlich von A nach B bringen kann, haftet er (Klassiker bei uns ist Pferd nur mit Strick um den Hals rein oder raus zu bringen... :muede: ). Bei groben Fahrlässigkeiten haftet immer der Besitzer. Der Stallbesitzer kann ggf. die Haftbarkeit sogar noch an seine Mitarbeiter weiter tragen, wenn diese offensichtlich grob fahrlässig und ohne Anweisung gehandelt haben (...eben weil sie aus Faulheit nur einen Strick verwendet haben statt sich die Mühe zu machen, ein Ersatzhalfter zu besorgen)


    Meine Tierhalterhaftpflicht wird garantiert jeden Fall prüfen und schauen, ob jemand anders haftbar gemacht werden kann, der bei dem Schadensfall Umgang mit dem Pferd hatte oder seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Die sind ja nicht blöd. GsD ist bei mir der Fall noch nicht eingetreten. :gott:

  • Der gewerbliche Halter schliesst aber keine Tierhalter-Versicherung für die Tiere ab, die er in Obhut oder Ausbildung hat.
    Da ist die Haftung immer beim Eigentümer.


    Nachtrag:
    Klar, kann die eigene Versicherung prüfen, ob sie sich das Geld wiederholen kann.
    Aber sie kann nicht einfach sagen, sie leistet nicht, weil jemand anderer leisten muss.

  • Hallo Diana M.


    Eine Bekannte hat ein Pferd und uns diesbezüglich gestern dargestellt, dass das bezahlte Hundesitting in der Form nahezu gar nicht bei Pferden vorkommt, da meistens die "hütenden Reiter" sogar dafür bezahlen, dass sie das Pferd reiten dürfen.
    Vielleicht sollten wir das beim Hundesitting auch so einführen. Der Hundesitter muss demnächst dafür zahlen, dass er mit den Lieben gehen darf (is nich so ernst gemeint!) Mal sehen, welche versicherungsrechtlichen Fragen dabei auftreten :D



    Aber nun zu deiner Frage/Hinweis:
    1.
    Richtig! Der Halter/Eigentümer ist immer verantwortlich und haftbar (siehe Gefährungshaftung, § 833 BGB).
    Das ist aus meheren Gründen sicherlich auch gut so und dafür gibt es ja auch die entsprechenden Versicherungen.


    2.
    Pferdehalterhaftpflicht (PHV). Habe ich mir nicht so genau angeschaut. Ich glaube aber, es gibt sogar einige positive Unterschiede zur Hundehalterhaftpflicht (HHV).


    3.
    greift die Tierhalterhaftpflicht ???
    Besser vielleicht Pferdehalterhaftpflicht (PHV) und Hundehalterhaftpflicht (HHV).
    Andere Tiere (auch gewerblich genutzte werden soagr speziell betrachtet) sind meist unkritisch.


    Bei der HHH haftet/greift die Versicherung nur, wenn das Hundesitting nur "gelegentlich" und auf Gefälligkeit/Nachbarschaftshilfe (also ohne Entgelt) erfolgt.
    Der Passus in den Versicherungsbedingungen dazu lautet bezüglich der versicherten Personen/Tätigkeiten: "Hüten durch dritte Personen (nicht gewerbsmäßig)".
    Sollte ein solcher Passus auch bei den PHV auftreten, dann wäre ich mittlerweile eher skeptisch über den Versicherungsschutz beim bezahlten Pferdehüter (wenn es den denn dann überhaupt gibt. siehe Eingangserklärung der Bekannten).



    D.H.
    Sollte ein Hund sich (ohne Verschulden § 834 BGB) des bezahlten Hundesitters während des Sittings losreißen und einen Unfall verursachen, so kann der Tiersitter regelmäßig mit keiner seiner Versicherungen haftbar gemacht werden, sofern er die "normale" Sorgfaltspflicht gewahrt hat (und davon gehen wir nun mal aus).
    Die Haftung geht damit auf den Halter über. Aber wegen des Ausschluss durch den Passus kann sich in diesem Fall m.E. kein Halter auf die Haftung durch die HHV verlassen.
    Bei bisher allen Versicherungen=Risikoträger (nicht die Vermittler), die ich konkret dazu befragt habe, wurde mir mitgeteilt, dass diese bei bezahltem Hüten/Sitting wegen dieses Passus nicht haften.

  • Und nochmal, die Realität ist nicht das Dogforum, da gibt es stinknormale Leute mit stinknormalen Hunden wo keiner auf die Idee kommt dass da einer ne x-jähriger Ausbildung, nen extra Gewerbeschein oder ne Erlaubnis vom Vet-Amt braucht um mit dem Hund des Arbeitgebers mal zum Pinkel um die Ecke zu gehen.


    Das ändert aber nichts daran, dass man sich auch in der Realität ausreichend über die gesetzlichen Bestimmungen kundig machen müsste.
    Ja, viele machen es nicht.
    Da dann aber mit dem Finger auf die Versicherung zu zeigen und die als Buhmann hinzustellen, weil man selbst halt gedacht, aber nicht gewusst hat, ist nicht der richtige Weg.


    Da draußen wird viel getrieben, was nicht legal, nicht versichert und sonst was ist. Aber wie so oft gilt halt, so lange nichts passiert, interessiert es niemanden.
    Das macht es aber noch lange nicht richtig, wenn die Putzfrau für nen Fünfer extra mit dem Hund rausgeht oder den Syphon in der Küche repariert.
    Passiert was, hat man halt dann den Dreck.


    Entweder verhalte ich mich korrekt und informiere mich oder ich lebe halt mit den Konsequenzen evtl auch, dass ich halt dann die nächsten 30 Jahre Schadensersatz leisten darf.

  • Den bezahlten Pferdehüter gibt es wesentlich häufiger als den im Hundebereich.
    Nichtsdestotrotz bin ich mir sicher, dass du irgendeine Begrifflichkeit falsch verstehst oder falsche Schlüsse daraus ziehst.

  • Ergänzung zu Diana M.


    Wichtig ist vielleicht auch noch, dass es einen Unterschied zwischen "Gassi-Service=übliches Hundesitting" und der Dienstleistung "Tierpension/stallung" gibt.
    Diese Verquickung wurde schon mehrfach in die hier geführte Diskussion eingebracht. Das verwirrt m.E. allerdings mehr und ist u.U. gar nicht nötig, da diese "Gewerbe" versicherungstechnisch viel leichter abzusichern sind und der ursprünglich beschriebene Fall des bezahlten Tiersittings dort in der kritischen Form m.E. "eigentlich" gar nicht auftritt.


    Interessant wird es erst, wenn der Hundesitter mit dem Tier (Gassi-Service gegen Entgelt) unterwegs ist.
    Das entspräche vielleicht bei einem Pferd den Ausritt (falls der Pferdeeigentümer dafür bezahlt).

  • Diana M.


    Das mit dem "falsch Verstehen" habe ich auch zuerst gedacht, weil es tatsächlich nahezu absurd ist.
    Deshalb habe ich ja bei den Versicherungsunternehmen (VU)=Risikoträger nachgefragt und genau die von mir gar nicht gewünschte Aussage bekommen.
    Und mein "Wut-Test" mit der außerordentlichen Kündigung wegen dieses Haftungsrisikos bei der früheren HHV hat mich noch bestätigt.
    Ich bin sicher, keine Versicherung würde so schnell und problemlos eine solche Kündigung akzeptieren. Und ich hab mir die Beurteilungen meiner früheren HHV angeschaut. Die war erst recht nicht dabei.


    Wie gesagt.
    Falls es einen solchen Passus auch bei der PHV gibt?? Vielleicht lohnt ja die Nachfrage beim VU. Und sei es nur zur Beruhigung.

  • Jetzt mal für Doofe: Wenn ein Pferd einen Schaden anrichtet, ist immer der Halter=Eigentümer haftbar.
    Egal, wer da gerade mit dem Tier hantiert hat.
    Auch wenn sich das Pferd z. B. in Aufzucht oder Ausbildung befindet und nicht unter Obhut seines Eigentümers ist.
    Trotzdem greift seine Tierhalterhaftpflicht.


    Der gewerbliche Halter schliesst aber keine Tierhalter-Versicherung für die Tiere ab, die er in Obhut oder Ausbildung hat.
    Da ist die Haftung immer beim Eigentümer.

    Das ist nicht ganz so.
    Halter ist nicht gleich Eigentümer, wenn das Pferd nicht bei dem Eigentümer zu Hause oder in Eigenregie steht. Dann ist der Stallbesitzer Halter von dem Pferd.


    Z.B. Bricht das Pferd aus wegen einem schlechten Zaun/fehlenden Zaun, Pferd haut ab beim Führen und man hat es nicht vernünftig geführt usw. haftet der Stallbetreiber.
    Oder falls sich das Pferd bei dem Halter verletzt.


    Wir haben für unser Pony, das offiziell nicht uns gehört, eine Hütehaftpflicht. Sollten wir doch mal für etwas haftbar gemacht werden können das das Pony anstellt über nimmt das unsere Versicherung. Oder sollte sich das Pony verletzten und wir wären dafür haftbar zahlt das auch unsere Hüterhaftpflicht.


    Es gibt die Hütehaftpflicht auch noch mit der Ergänzung Fütterung. Wenn man das Pferd falsch füttert und das bekommt dadurch z.B. eine Kolik würde das die Versicherung übernehmen.


    LG
    Sacco

  • Aber wenn ich meinen Hund zur Betreuung abgebe, dann ist doch der Halter in dem Moment der Sitter und ich "nur" Eigentümer.
    Warum besteht immer noch ein Unterschied zwischen Sitter und Hundetagesstätte, wenn auch der Sitter eine Betriebshaftpflicht abschlißen kann und somit identisch versichert ist wie die HuTa?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!