KEIN Versicherungsschutz bei bezahltem Tiersitter/Hundesitter
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Die Hütehaftpflicht haben wir auch in unserer Betriebshaftpflicht. Nur halt für Pferde und nicht für Hunde.
Das habe ich ja weiter oeben schon geschrieben. Ich denke die wird es auch für Hunde geben.LG
Sacco -
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Hi
hast du hier KEIN Versicherungsschutz bei bezahltem Tiersitter/Hundesitter* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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ich habe nochmal in meine Unterlagen geschaut, da steht:
Mitversicherte Personen
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der Familienangehörigen des VN;
aller sonstigen mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen;
des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters und/oder (Fremd-)Reiters in dieser Eigenschaftaber das heißt doch nur das diese personen Mitversichert sind, dass heißt wenn jemand ansprüche gegenüber diesen Personen stellt ist das mitversichert.
Aber, wenn jetzt ein Tiersitter die sorgfallspflich beachtet hat und somit der Anspruch der durch mein Tier entsteht an mich gestellt wird, dann ist dann ein Anspruch an meine Person und ich bin doch versichert. Der Ausschluss vom gewerbsmäßigen Tierhürtens sagt doch nur das Ansprüche die an den Tierhüter gestellt werden nicht mitversichert sind, aber da steht nicht, dass Ansprüche die an mich gestellt werden (die passiert sind während sich mein Tier beim Tierhüter befand) nicht mitversichert sind und wenn der Tierhüter seine sorgfallspflichten gewährt hat, dann geht der Anspruch auf mich als Besitzer über und ich bin versichert.
So würde ich das jetzt interpretieren.
Meine Huta verlangt deshalb auch die Vorlage eine Privathaftplicht...
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Aber, wenn jetzt ein Tiersitter die sorgfallspflich beachtet hat und somit der Anspruch der durch mein Tier entsteht an mich gestellt wird, dann ist dann ein Anspruch an meine Person und ich bin doch versichert.
Hierzu ein Beispiel einer Versicherung:Zitat
Tierhüter(Nicht gewerblich)Mitversichert sind Schäden, die Ihr Vierbeiner unter der unentgeltlichen Aufsicht von Dritten anrichtet. Ein Beispiel: Ihr Nachbar geht mit Ihrem Hund spazieren, plötzlich reißt sich Ihr Vierbeiner von der Leine los und beißt einen Passanten. In diesem Fall steht die XXVersicherung für den entstandenen Schaden gerade.
Im Umkehrschluss lese ich daraus, dass, wenn es sich beim Tierhüter um einen gewerblich beauftragten Tieraufseher handelt, die Versicherung nicht leistet. Dieser Aufseher wäre jedoch selbst nicht haftbar, wenn ihn kein Verschulden trifft.
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Das kann man meiner Meinung nicht direkt so sagen. Ist dieses Zitat ein Beispiel um die Leistung zu beschreiben/erklären (damit sich ein nicht Jurist darunter was Vorstellen kann) oder ist dieses Zitat aus der Leistungsvereinbarungen?
Bei der Formulierung die ich gefunden habe sind Personen (also nicht das Tier selbst) versichert. Also ich als Halter eines bestimmten Tieres. Das macht meiner Meinung auch Sinn, denn das Tier zählt ja rechtlich als Sache. Ich als Person bin versichert, meine Familienmitglieder im selben Haushalt (als Person)und wenn jemand unentgeltlich mit meinem Hund Gassi geht (als Person). Das würde aber auch heißen, dass ich auch versichert bin, wenn gegen mich Ansprüche gestellt werden weil jemand anderes nicht schuld ist (Sorgfaltspflicht beachtet) und ich somit in der Haftung bin.
Das ist für mich schon ein Unterschied ob Personen oder nur bestimmte Schäden versichert sind. Ist ja klar, dass eine gewerblich handelnde Person nicht über mich mitversichert ist wenn ein Dritter ansprüche an Sie stellt, aber diese Ansprüche werden dann ja an mich gestellt und ich bin ja als Versicherungsnehmer versichert oder wenn mein Mann verklagt wird dann ist mein Mann ebenso versichert. So würde ich das interpretieren, aber ich bin kein Jurist
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Die Zeilen müsste sich ein Jurist mal genauer anschauen. Haben wir nicht zufällig welche im Forum? -
hat irgendjemand noch etwas herausfinden können?
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Guten Tag zusammen.
Nach vielen weiteren Aktivitäten habe ich heute von einer Hundehalterhaftpflichtversicherung (HHV) die Mitteilung bekommen, dass der von uns detailliert beschriebene Umfang der bezahlten Tätigkeit unserer Hundesitterin bei diesem Versicherungsunternehmen als "nicht gewerbsmäßig" betrachtet wird und diese bezahlte Tätigkeit in unserem Fall somit in der HHV dieses Unternehmens mitversichert ist.
Das ist genau das, was wir uns gewünscht hatten. Wir werden jetzt mit beiden Hunden zu dieser Versicherung wechseln.Somit ist auch keine zusätzliche Betriebshaftpflicht- oder Tiersitterversicherung in unserem Fall nötig. Und es besteht so auch nicht der Zwiespalt/Lücke zwischen möglicher Gefährdungshaftung (HHV) und der möglicherweise nicht ausreichenden Verschuldenshaftung (BHV).
Es war allerdings notwendig, dass wir den Umfang der Tätigkeit und noch ein paar andere Angaben auf die spezielle Anforderung des Versicherungsunternehmens beantworten mussten. Denn grundsätzlich steht auch bei dieser Versicherung in der Leistungsbeschreibung, dass das Hüten durch dritte Personen nur mitversichert ist, wenn es nicht "gegen Entgelt" durchgeführt wird.Ein besonderes Lob möchte ich auch nochmal den beteiligten Vermittlern aussprechen. Auch hier zeigte sich wiederholt, dass es auch gut sein kann, bei den Versicherungsbüros vor Ort nachzufragen. An der Besonderheit diese Falles waren doch auch mehrere dieser Büros so interessiert, dass sie sich auch ohne abzusehenden Abschluß mit einigem Aufwand eingebracht haben.
Besonders aber auch wiedermal das Online-Vergleichsportal mit dem Check vorne. Die haben sich wiederholt toll für uns eingesetzt und alle notwendigen Kontakte/Schreiben und auch Widerrufe bis zu diesem jetzigen Abschluß eingebracht. Danke Danke Danke.Ausserdem noch vielen Dank an alle, die sich hier im Forum mit gut brauchbaren Infos und Ideen beteiligt haben.
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Danke für das Update
mMn ist es immer sinnvoll, beide Parteien sind gut abgesichert, im Schadensfall klären die Versicherungen dann, wer die Regulierung übernimmt, und man selbst hat wenig Rennerei und ist fein raus.
Eine Versicherung mit einem Vertreter, der sich vor Ort für die Kundenbelange einsetzt, ist immer von Vorteil, da geht auch ganz viel mit Kulanz (Wie ich bei meinem Mann sehen kann, er hat eine Agentur). -
Danke für die Rückmeldung und die Info
Finde ich ganz ganz toll dass Du das hier vermerkt hast
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