KEIN Versicherungsschutz bei bezahltem Tiersitter/Hundesitter

  • Zitat

    Da die Versicherer und Vermittler hierüber aber zum Teil gar keine Kenntnis haben (oder haben wollen) und u.U. auch keinen Änderungsbedarf sehen, kann ich nur empfehlen, diesen sinnlosen Passus als positiven Kündigungsgrund für alle Kunden hier zu veröffentlichen.

    Aeh ja :lol:


    Der Passus ist auch nicht sinnlos, nur weil du da so siehst.
    Und wenn du so eine Versicherung willst, dann gruende doch eine Versicherungsgesellschaft und versuch diesen Passus durchzubekommen.


    Und noe..ich hab die Bedingungen meiner Versicherungen ebenfalls gelesen und verstanden. Und nu?




    Die nicht gewerbliche Betreuung wird von so gut wie jeder Versicherung abgedeckt..

  • Danke für die aufbauende Ergänzung.
    Das "ugly" gefällt mir. Gerade in dem Zusammenhang, der genau mein Problem beschreibt "..keinerlei Haftung.. auch nicht durch professionelle Betriebe".
    Richtig!! Mein Hund mein Problem! Aber die HHH könnte das ganz einfach lösen indem sie den (geringfügig) entlohnten Tiersitter mit dem "ehrenamtlichen/unentgeltlichen/gefälligkeits" Tiersitter gleichstellt.
    Mit allen möglichen Versicherungsunternehmen und -vermittlern habe ich schon gesprochen und leider nichts passendes ausfindig machen können.
    Mit der Spannung könnte ich gut leben. Mittlerweile ist es aber auch belastend, da ich damit auch meine Tiersitterin unnötig verrückt gemacht habe, obwohl sie ihr eigenes Risiko eigentlich sehr gut abgedeckt hat.

  • Rafile1985.


    Das ist die (oberflächliche) Leistungs- oder Tarifbeschreibung. Die habe ich schon oft in genau dieser Weise gesehen.
    Die allg. Versicherungsbedinungen sagen dann ggf auch, dass hier nur der "nicht gewerbliche" Dritte gemeint ist.


    Das Geld bekommst du tatsächlich von mir überwiesen, wenn du eine Mail mit dem Nachweis deiner Versicherung bringst, dass der bezahlte Tiersitter tatsächlich genauso behandelt wird.
    Ich gehe anschließend sogar noch weiter und würde mich zu deinen Gunsten von dir bei dieser Versicherung werben lassen.

  • Und wieso soll man deswegen seine Tierhalterhaftpflicht kündigen? Du passt doch auch auf deinen Hund auf.
    Wie ist er dann versichert?
    Doch nicht über den gewerblichen Sitter?

  • Sobald Geld für die Betreuung des Hundes bezahlt wird, wird ein Verwahrungsvertrag geschlossen und die Haftung für Personen- und Sachschäden geht auf den Sitter über. Der Sitter muss sich also als Angestellter um eine (private Berufs-)Haftpflicht oder als Selbstständiger um eine Betriebshaftpflicht kümmern oder den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Zusätzlich müssen je nach Stadt/ Gemeinde/ Bundesland noch weitere Voraussetzungen bzw. Genehmigungen vorliegen, damit der Job überhaupt ausgeführt werden darf.
    Wenn der Arbeitgeber die Prämie übernimmt, kann das u.U. zu einer indirekten Lohnerhöhung führen und damit zu einem Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Ich finde, dass dieser Spezialfall aus gutem Grund mit Fachleuten (Versicherung, Steuerberater und VetAmt) abgeklärt werden sollte.

    In diesem speziellen Fall ist aber der Hundesitter in der Arbeitnehmerposition und nicht selbstständig tätig. Das ist wie eine Reinigungshilfe zuhause, die eben nur für dich arbeitet...und die du dann anmelden musst, damit es 1. keine Schwarzarbeit ist und sie ausreichend unfallversichert ist, falls sie beim Fensterputzen von der Leiter fällt. Wenn eine Reinigungshilfe zuhause aber nun den teuren Fernseher von der Wand haut, ist die Haftbarkeit eben auch schwierig. Es müsste grobe Fahrlässigkeit nachweisbar sein, um die Reinigungshilfe privat haftbar zu machen. Oder deine Hausratversicherung muss sowas eben abdecken....die Beschädigung durch eine gewerblich angestellte Reinigungskraft. Ein Hund ist natürlich nochmal ein anderes Risiko, weil er eine eigene Gefahrenquelle darstellt. Da müsste es wirklich Versicherungsprofis geben, die einem sagen können, wer da wie haftbar ist bzw wie man das zusätzlich abdecken kann, wenn man jemanden anstellt als Hundesitter.


    Also kurzum: Fungiere ich als Arbeitgeber, trage ich das betriebliche Risiko um muss mich entsprechend versichern.
    Arbeitet jemand als gewerblicher Dienstleister, muss er seine Dienstleistung entsprechend versichern.


    Würde die eigene Hundehalterhaftpflicht gewerbliche Hundesitter abdecken, wären Hundesitterunternehmen ja fein raus und bräuchten kein eigenes Risiko für ihr Handeln tragen...das geht natürlich so auch nicht. Die müsste eben eine Berufshaftpflicht haben.

  • anymouse.
    Danke für die Infos.
    Meine Wünsche sind sogar mit dem ersten Satz tatsächlich "richtig" beschrieben und ich habe mich auch mit den bekannten Versicherungsvermittlern (einer ist wohl sogar hier unter uns) in Verbindung gesetzt und ich kann mich auch bei diesem und seinen Mitarbeitern nur nochmal für deren Mühe bedanken.
    Leider gibt es da das Problem, dass der eigentliche Risikoträger (Versicherung) auf meine Nachfrage andere Aussagen macht als der Vermittler. Wie würdet ihr dazu stehen??
    Eine nachweislich haftende Versicherung habe ich leider bisher nicht gefunden.



    Erfolgt das Hundesitten nicht entgeldfrei, muss eine Hundesitter-Versicherung abgeschlossen werden, denn die Haftpflichtversicherung des Hundehalters greift nicht, wenn es während der Betreuungszeit zum Schadensfall kommt. Versicherungen bieten spezielle Haftpflichtversicherungen für Hundesitter an. Die Versicherungsprämie ist dabei unter anderem von der Anzahl der betreuten Hunde abhängig. Folgende Schadensfälle sollten durch die Versicherung abgedeckt sein:

    • Schäden, die vom Tier verursacht werden, zum Beispiel verschmutzte/beschädigte Kleidungsstücke, -Kratzer an Fahrzeugen, Autounfälle, Zusammenstöße mit Passanten etc.
    • Verletzungen des Hundes selbst, zum Beispiel nach Auseinandersetzungen mit anderen Hunden
    • Verletzungen des Hundes sowie Schäden, die aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht des Hundesitters resultieren
  • Zucchini:
    Bitte nicht einfach kündigen!
    Ich wollte damit nur klar machen, dass selbst die Versicherungsunternehmen diese nicht vorhandene Haftung in der HHH bei mir als außerordentlichen Kündigungsgrund akzeptiert haben.
    Und wenn durch meine Kündigung der unsinnige Passus verschwinden würde, wäre ich happy.
    Das Akzeptieren der Kündigung bestätigt mich aber leider darin, dass Schäden durch den Hund während des bezahlten Tiersittings nicht in den vorhandenen HHH versichert sind.
    Ich hätte viel lieber gehabt, wenn meine (oder irgendeine) Versicherung die außerordentliche Kündigung mit der Begründung abgelehnt/verweigert, dass diese Haftung enthalten ist.

  • Leider gibt es da das Problem, dass der eigentliche Risikoträger (Versicherung) auf meine Nachfrage andere Aussagen macht als der Vermittler. Wie würdet ihr dazu stehen??

    ich verschwende meine Zeit nie an Vermittler, ich will jemanden Verantwortliches von der Versicherung selber.
    Dann nicht vergessen vor dem unterschreiben den Vertrag verdaaaaaaaaaaaaaaammt gut durchzuackern, ich hab' schon irre lustige Sachen erlebt :mute:

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