KEIN Versicherungsschutz bei bezahltem Tiersitter/Hundesitter

  • Rafile1985.


    Das ist die (oberflächliche) Leistungs- oder Tarifbeschreibung. Die habe ich schon oft in genau dieser Weise gesehen.
    Die allg. Versicherungsbedinungen sagen dann ggf auch, dass hier nur der "nicht gewerbliche" Dritte gemeint ist.


    Das Geld bekommst du tatsächlich von mir überwiesen, wenn du eine Mail mit dem Nachweis deiner Versicherung bringst, dass der bezahlte Tiersitter tatsächlich genauso behandelt wird.
    Ich gehe anschließend sogar noch weiter und würde mich zu deinen Gunsten von dir bei dieser Versicherung werben lassen.

    Moment mal! So lautete die Wette aber nicht!


    Zur Erinnerung:


    Also meine Versicherung deckt Hundesitting ab und von einem professionellen Sitter erwarte ich, dass er eine entsprechende Versicherung hat... Problem gelöst.

    Ich habe nirgends behauptet, dass gewerbliche Sitter miteingeschlossen sind! Wie ich ja sage, von professionelle Sittern erwarte ich, dass sie eine Haftpflicht haben, die das abdeckt und lasse mir das auch nachweisen!


    verbraucherinformation-hundehalterhaftpflicht.pdf
    Seite 6, A1-2.1

  • Hallo Rafile1985.


    Tja. Das war aber genau das, was ich in der Überschrift zum Thread geschrieben habe!
    "Der bezahlte Tiersitter". Alles andere ist trivial und in den Versicherungen enthalten.



    Und leider kann auch kein Tiersitter das von mir beschriebene Risiko für meinen Hund in seiner Betreuung (Gassi-gehen) absichern.
    Ich habe zumindest keine Versicherung dazu gefunden.

  • Ich kann ja verstehen, dass man meinen ganzen Salmon nicht unbedingt so aufmerksam liest, um ihn auch verstehen zu können. Das scheint heutzutage sogar ein allgemeines Problem in der Grundschule zu sein. Aber egal.

    Du beschwerst dich also, dass Andere nicht ordentlich lesen und liest dann selbst nicht richtig? Ok...

    Der Hundesitter braucht einfach eine Haftpflicht für sein Gewerbe. Fertig.

  • Mich würd's interessieren wer genau die passende Lösung anbietet, ob Schleich- oder andere Werbung.

  • In diesem speziellen Fall ist aber der Hundesitter in der Arbeitnehmerposition und nicht selbstständig tätig.

    Ja, richtig. Das ändert aber absolut nichts daran, dass der Sitter das Risiko versichern muss. Entweder durch eine Erweiterung seiner Haftpflicht, oder durch eine eigenständige Versicherung.

    Also kurzum: Fungiere ich als Arbeitgeber, trage ich das betriebliche Risiko um muss mich entsprechend versichern.

    Falsch, dazu habe ich bereits etwas geschrieben (Stichwort Entgelt/ Verwahrungsvertrag). Der AG kann die Kosten übernehmen, sich damit aber Probleme an anderer Stelle einhandeln.

  • Hallo Blessvoss.


    Nach allem, was ich wegen dieses Themas bisher an Zeit investiert und dabei auch an verwirrenden Details erfahren habe, verstehe ich, dass kaum jemand den Sinn dieses Beitrags einfach so nachvollziehen kann.
    Der ganze Vorgang ist auch für mich noch immer recht absurd.


    Zum Thema.
    Unsere Tiersitterin ist mit Minijob von uns offiziell angemeldet.


    Um die Gefährdung durch den Hund abzusichern reicht es tatsächlich grundsätzlich aus, dass eine HHH abgeschlossen wird. Das haben wir natürlich auch ohne Tiersitter schon gemacht.


    Für die Dienstleistung des Tiersitters wird üblicherweise eine Versicherung abgeschlossen, die jedoch nach dem Prinzip der "Verschuldenshaftung" haftet.
    Das heisst - wie von vielen Versicherern auch erwähnt- dass bei jedem Einzelfall das Verschulden des Dienstleisters (Hundehüter) geprüft wird.
    Nur wenn ein Verschulden (oder Teilschuld) ermittelt wird, haften die Versicherungen des Dienstleisters.
    Unberechtigte Forderungen gegen den Tiersitter werden sogar von diesen Versicherungen vor Gericht vertreten/gerichtlich abgewiesen. Das glaube ich auch!
    Ein Verschulden liegt aber regelmäßig nicht vor, wenn der Tierhüter die nötige Sorgfaltspflicht geleistet hat.
    Dann haftet notwendigerweise der Hundehalter durch die unabwendbare Gefährdungshaftung des Hundes.
    Und jetzt kommt das Problem. Die HHH haftet bei bezahltem Tiersitter wegen des Passus "Hüten durch dritte Personen (nicht gewerblich = gegen Entgelt)" auch nicht.
    Und das ist aus meiner Sicht bitter und völlig unnötig.


    Zu den möglichen Versicherungen des Tiersitters:
    Weder eine Betriebs-/Berufshaftpflicht oder sonstige Versicherung eines solchen Hundesitterunternehmens oder Tiersitters in Nebentätigkeit (Minijob) würde für Schäden aufkommen, die der betreute Hund verursacht, wenn kein Verschulden des Hundehüters/Hundehüterunternehmen vorliegt.
    Wir haben sogar eine recht gute Privathaftpflicht (PHV) des Tiersitters dazu befragt, die uns sogar schriftlich mitgeteilt hat, dass die Tätigkeit (eigentlich Nebentätigkeit) als Hundesitter durch die PHV abgesichert sei!?!?! Hört sich ja erstmal toll an und sieht in dem Schreiben zunächst auch so aus.


    Bei genauem Nachfragen war dann aber nur die TÄTIGKEIT versichert. D.h., weil es eine Art berufliche Tätigkeit (und damit eigentlich nicht PHV-Fall ist), würde diese PHV trotzdem für die Schäden haften, die die Tiersitterin während dieser Nebentätigkeit (bis 12000 Jahresgehalt) selbst verursacht.Z.B. wenn sie selbst beim Sitten im Feld versehentlich einen Traktor umwirft.
    Die PHV haftet aber nicht für Schäden, die der Hund verursacht, wenn der Tiersitter seine Sorgalt gewahrt hat und ihm somit kein Verschulden nachgewiesen werden kann.
    Dann geht es immer an den Hundehalter, der dann aber seine HHH nicht in Anspruch nehmen kann.

  • Ja, richtig. Das ändert aber absolut nichts daran, dass der Sitter das Risiko versichern muss. Entweder durch eine Erweiterung seiner Haftpflicht, oder durch eine eigenständige Versicherung.

    Falsch, dazu habe ich bereits etwas geschrieben (Stichwort Entgelt/ Verwahrungsvertrag). Der AG kann die Kosten übernehmen, sich damit aber Probleme an anderer Stelle einhandeln.

    Da du ja jetzt juristisch klüngelig wirst. Der Verwahrungsvertrag bezieht sich aber darauf, dass man die Sache (ja, auch das Tier gilt in dem Falle als Sache), ordnungsgemäß verwahrt und wieder zurück gibt...also das dem Tier an sich nichts passiert und er es wieder abgibt, also der Hund nicht in den dauerhaften Eigentum des Hundesitters übergeht. Aber in diesem Falle ist "die Sache" aber mit der Eigenschaft des eigenem Risikopotenzial ausgestattet, was der Verwahrer eigenständig eindämmen muss. Beisst der Hund also einen Dritten ohne selbst verletzt zu werden...hat der Verwahrer trotzdem nicht seine Pflicht verletzt, das der "verwahrten Sache" nichts geschieht.


    Der Verwahrer trägt aber nicht zwingend das Sachrisiko, wenn er nicht grob fahrlässig handelt. Wenn ihm ein Kind plötzlich in den Hund rennt und dieser dann zubeisst...hat der Hundesitter nicht fahrlässig gehandelt...aber auch nicht der Hundehalter, falls dieser Beissvorfall ein erstmaliges Verhalten ist. Wer trägt nun den tragischen Schaden am Kind?

  • Hallo RaFiLe.
    Wir sind doch nicht alle gleich! und solche Aussagen und Verdächtigungen geben meist auch kein gutes Bild von einem selbst ab.
    Ich habe mit dieser Situation ein echtes Problem und will nichts anpreisen.
    Ich möchte eine Änderung und hoffe, dass auch andere Betroffene/Interessierte sich ggf sinnvoll mit dem Thema beschäftigen und ggf Lösungen mit herbeiführen, die ich selbst alleine nicht erreichen kann.



    P.S.
    Wie schon erwähnt, ist eine Gewerbe- (oder eigentlich Betriebs-)haftpflicht eine Versicherung der Kategorie "Verschuldenshaftung", die nur bei Verschulden des Dienstleisters haftet. Dieses Verschulden liegt aber nicht notwendigerweise vor, wenn der Tiersitter die normale Sorgfalt bei der Tätigkeit walten lässt.

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