KEIN Versicherungsschutz bei bezahltem Tiersitter/Hundesitter
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Juno2013
So bitter wie das für mich wirklich ist. Die Anzahl der Anbieter ist nach meiner Recherche = 0! und nicht "zig".
Für jede andere Information bin ich dankbar.
Es ist nicht Aufgabe einer privaten Tierhalterhaftpflicht, die berufliche Tätigkeit einer anderen Person mitzuversichern.Private Hundesitter die unentgeldlich aufpassen, sind mitversichert, gewerbliche Hundesitter brauchen eine eigene Haftpflichtversicherung, die Schäden im Rahmen ihrer Berufsausübugn tragen.
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Hi
hast du hier KEIN Versicherungsschutz bei bezahltem Tiersitter/Hundesitter* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Ich verstehe das Problem auch immer noch nicht, ich sehe das wie @Helfstyna.
Ist doch nicht mein Problem als Hundehalter wenn der Sitter nicht versichert ist, er muss da vorsorgen, nicht ich. Schließlich verdient er das Geld damit.
Ich hatte meine Hunde auch mal in einer Pension wo die Dame der Meinung war dass unsere Versicherung das abdeckt, sie war ganz baff als ich ihr sagte dass das nicht so ist. Da muss sie sich doch informieren, nicht ich.
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Ich war auch verwirrt und deshalb hab ich kurzerhand da mal angerufen.
Ach und übrigens muss ich beweisen, dass ich meine Sorgfaltspflicht nicht verletzt habe.Außerdem zahlt die Versicherung Schäden an mir als Sitter nicht. Da springt im Idealfall dann jemand anderes ein.
aber Moosmutzel hat doch geschrieben, das ihre Versicherung das abdeckt, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
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Aber der Hundesitter ist auf 400€-Basis angestellt. Somit wärst Du nicht ein Kunde sondern der Arbeitgeber. Und in der Pflicht.
Ein Unfall als Sitter ist über die Minijobzentrale versichert. So wie z. B. der Sturz einer 'Putzhilfe' von ner Leiter bei der Arbeit versichert ist.
Die holen sich das Geld anschließend eigentlich nicht vom Arbeitgeber wieder, weil dafür ja pauschal Beiträge abgeführt werden. -
Sobald der für mich normalste aller Tiersittingfälle eintritt, nämlich dass ein Entgelt gezahlt wird und die Tätigkeit sinnvollerweise sogar offiziell als Minijob angemeldet ist, haftet regelmäßig KEINE Versicherung für Schäden, die durch den Hund während des Hundehütens/Gassi-gehens in der Obhut des bezahlten Tiersitters verursacht werden.
Klar haften welche.
Nur nicht die von denen du redest, warum sollten sie auch?Weder die Hundehalterhaftpflicht als verantwortliche Gefährdungshaftung, noch eine Tiersitterhaftpflicht, noch eine Privathaftpflicht und auch keine Betriebs-/Gewerbe- oder Berufshaftpflicht.
Der Sitter ist nicht der Halter, also kann die Halterhaftpflicht garnicht haften. Ist doch logisch, merkt man doch schon am Namen der Versicherung. Die ist also sowas von nicht verantwortlich.
Tiersitterhaftplficht haftet für Schäden am zu sittenden Tier.
Betriebliche Hundehaftpflichztversicherung ist das was du suchst.
Infos zB hier:
Betriebliche Hundehaftpflichtversicherung | Tipps & Tarifvergleich 2019oder hier:
Beruf Hundesitter - Hundeversicherung-Blogoder auch hier, wobei die halt größere Gewerbe absichern, kann aber nicht schaden sich trotzdem zu erkundigen:
Betriebshaftpflicht – Hundeschulen und Tierpensionen - Uelzener VersicherungenUnd wenn du den Sitter bei dir angestellt hast musst du eine suchen bei der sowohl du als auch deine Angestellte mitversichert sind.
Wenn die Sitterin aber nicht nur von dir, sondern auch von anderen bezahlt wird weil sie deren Hunde auch sittet, dann ist es nicht dein Bier, sondern ihre Sache sich vernünftig abzusichern und auch da gibts eben die Betriebliche Hundehaftpflicht.
Gibt schließlich zig Gewerbeformen mit Tieren, auch Klein(st)gewerbe. Und für alle gibt es auch eine Versicherung. Wenn man die richtigen Fragen stellt und für ein Gewerbe eben nicht nach privater Haftpflicht sucht. -
Betriebliche Hundehaftpflichztversicherung ist das was du suchst.
Die würde nur leider nicht greifen bzw. kann gar nicht erst abgeschlossen werden, weil der TE kein Arbeitgeber, sondern Privatmann ist. Für den Abschluss einer Betriebshaftpflicht muss man aber einen Betrieb = hier eine Gewerbeanmeldung und Gewerbeerlaubnis haben.
Hundesitter als Minijobber werden per Haushaltsscheckverfahren = Minijob im Privathaushalt angemeldet. -
Hallo Aoleon.
Schicke Hunde im Profilbild!Danke für die Infos.
Du hast recht! Der Link mit zur "Betrieblichen Hundehaftpflicht" wäre auch meiner Meinung nach genau das was ich brauche, wenn die Hundehalterhaftpflicht (HHH) aus dem beschriebenen Grund nicht greift. Leider führt der Link im wesentlichen wieder zu Infos der normalen Hundehaftpflichtvers. und irgendwie nicht zu weiterführenden Infos über die Betriebs..!
Ist aber egal, denn wie Juno2013 auch erwähnt, würde die ggf auch nicht greifen.
(Zwar nicht, weil die gar nicht abschließbar wäre. Das habe ich nämlich gerade über das Vergleichsportal V...vox für unseren Minijobber und mit der Tätigkeitsbezeichnung Gassi-Service zumindest schon mal angefordert)
Es könnte aber sein, dass sich die Betriebshaftpflicht trotzdem wegen der Verschuldensfrage/-haftung im Zweifelsfall aus der Affäre ziehen könnte.Aus diesem Grund habe ich unsere neuen Hundehalterhaftpflichtvers. bei der gleichen Versicherung beauftragt. Da gibt es meiner Meinung nach zumindest einen Anbieter mit guter Leistungsbeschreibung und akzeptablen Preis. Sowohl in der -einen wie in der anderen Versicherung.
Und im Zweifel kann die Versicherung selbst klären, welche der beiden Versicherungsarten dann hoffentlich zahlt.Die anderen Links sind mir alle bekannt und helfen ggf dem Tiersitter zur eigenen Absicherung wenn er denn die nötige Sorgfaltspflicht bei seiner Tätigkeit walten lässt. Aber leider nicht dem Hundehalter, der bei fehlendem Verschulden des Tiersitters (oder einer Nur-Teilschuld) nach meiner bisherigen Recherche trotz HHH erstmal ohne Versicherungsschutz selbst haftet, wenn das Tiersitting gegen Entgelt (für die HHH = gewerblich) geleistet wird.
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