KEIN Versicherungsschutz bei bezahltem Tiersitter/Hundesitter
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Vielleicht sollte man auch eines nicht vergessen: Natürlich ist jede Versicherung darum bemüht, tatsächlich nur die Kosten für versicherte Haftungsfälle zu übernehmen.
Dass geprüft wird, wann ein solcher Fall besteht, und wo die Haftung ausgeschlossen ist, kommt auch allen anderen Versicherungsnehmern zugute - denn sonst sind die Beiträge irgendwann in unerschwinglichen Bereichen. Das ist auch nicht Sinn der Sache.
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Hi
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Ich komme nicht mehr mit...
also wenn ich mir die Betriebshaftpflicht so anschaue dann schließt die ja die Dinge die mit der Sitterhaftpflicht abgedeckt sind mit ein.
Kann man denn jetzt als Minijober diese Betriebshaftpflicht abschließen oder nicht?Könnte der Minijober dann nicht einfach ein Gewerbe Anmelden? das kostet doch nur 20 Euro, Sachkundenachweis sollte doch eh auch beim Minijob vorliegen. Könnte man den Minijob dann nicht trotzdem behalten?
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Hallo dalai_Lina.
Eine beste Lösung gibt es da meiner Meinung nach noch gar nicht im Falle des bezahlten Tiersitters!
Wenn der Hundesitter seine Tätigkeit jedoch nur gelegentlich und nur aus Gefälligkeit (also ohne Entgelt) erledigt ....!?!?!? Ja dann gibt es jedenfalls kein Problem.Wir versuchen jedenfalls unsere Hundehalterhaftpflicht für die beiden Jungs bei der gleichen Versicherung abzuschließen, bei der wir eine Betriebshaftpflicht (~ 170 Euro/Jahr) für unsere Tiersitterin sponsorn werden.
Eine Garantie, dass damit die Versicherungslücke (möglicherweise aus Kulanz) im Schadensfall auch unsichtbar "geschlossen" - oder vor Gericht im Sinne des Hundehalters umsetzbar ist, ist das aber nicht. -
Wieso denn nicht? ich dachte die Betriebshaftpflicht ist jetzt die Lösung?
Ich würde dann zusätzlich noch eine gute Rechtschutzversicherung abschlißen (Ist heutzutage ja eh sinnvoll, weil Kulanz mitlerweile ein Fremdwort ist und man sogar für seine abgeschlossenen Leistungen käpfen muss), dann kann man sich im Zweifel auch den Jahrelangen Rechtstreit leisten. -
Hallo Snoopyinaachen.
Der Minijobber kann eine Betriebshaftpflicht (BHV = Gewerbehaftpflicht) abschließen.
Er kann auch ein Gewerbe anmelden. Braucht er aber gar nicht!
Die 20 Euro und die zugehörigen Fragen vom Finanzamt kann man sich in dem Fall sparen.Und es stimmt. Die BHV leistet im Grunde ähnliches wie die Sitterversicherung. Das habe auch ich so festgestellt. Sie kostet auch in der gleichen Größenordnung (~ 150 bis 200 Euro im Jahr. Auch wenn es eine für 1000!! Euro (ohne große Leistungsunterschiede) gibt.
Man kann sich sogar recht leicht einen unverbindlichen Antrag für eine BHV über das Vergleichsportal ver..vox schicken lassen. Dazu aber besser "Gassi-Service" und nicht "Hundesitter" angeben.
Schön fand ich auch, dass abhängig von der eingegebenen Tätigkeit schon empfohlen wird, ob man eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht abschließen sollte.
Beim Tiersitting wird die Betriebs... empfohlen.Das Vergleichstportal Check... ist m.E. auch sehr kompetent und hiflsbereit. Bietet aber keine gewerblichen Angebote an.
Nachträglich.
Bei dem von mir jetzt gefunden Versicherungsunternehmen ist dieser Rechtsschutz sogar enthalten. Das muss aber nicht unbedingt nützlich sein (wenn man z.B. gegen die eigene HHH oder BHV) vorgehen möchte. Aber für alles andere ist das ganz o.k.
Einfach mal beim Vergleichsportal anschauen. -
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Danke anymouse.
Genau das ist der Zusammenhang kurz und knapp mit den beiden Paragraphen zusammengefasst.Und die Antwort der Versicherung dazu lautet: "Nein! Keine Haftung durch die Hundehalterversicherung (HHH) bei bezahltem Tiersitting".
Genau das ist mein Problem.Mit diesem Ausschluss in der HHH könnte ich ja auch leben. Auch wenn es aus meiner Sicht gegenüber dem Tiersitting aus Gefälligkeit unpassend und nicht sehr sinnig ist.
Dann sollte es aber wenigstens ein Versicherungsprodukt (für den Halter oder Sitter) geben, das genau diese Lücke im Fall des fehlenden Verschuldens (des Tiersitters) auffängt.
Und die Versicherung gibt es nach meiner Recherche nicht! -
Eilinel
Das ist genau der Vermittler von dem ich in dem Text über deinem gesprochen habe. Die sind auch noch unter anderen Namen im Netz zu finden.
Allerdings immer nur als Vermittler. Der Risikoträger ist eine Versicherung aus Wuppertal. -
Hof mit unseren Weiden
= Landwirtschaftliche Nutzfläche = Betrieb.
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Kann man denn jetzt als Minijober diese Betriebshaftpflicht abschließen oder nicht?
Totale Überraschung: Nein. Habe ich zuletzt vor einigen Stunden erwähnt.
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Die würde nur leider nicht greifen bzw. kann gar nicht erst abgeschlossen werden, weil der TE kein Arbeitgeber, sondern Privatmann ist. Für den Abschluss einer Betriebshaftpflicht muss man aber einen Betrieb = hier eine Gewerbeanmeldung und Gewerbeerlaubnis haben.Hundesitter als Minijobber werden per Haushaltsscheckverfahren = Minijob im Privathaushalt angemeldet.
Er will aber seine Angestellte versichert haben, so klang es zumindest. Somit wäre er dann Arbeitgeber.
Ist er das nicht, dazu hab ich dann ja auch was geschrieben, nämlich das die Versicherung dann ja Sache des Sitters ist.Ob der Sitter das nun als Minijob macht oder nicht ist mir ehrlich gesagt egal, ich würd meine Hunde keinem Sitter/Gassigänger/whatever anvertrauen der nicht passend versichert ist. Die wollen Geld, ich will die passende Leistung. Und für mich gehört da eben auch zu das der, der mein Geld will, von sich aus passend versichert ist.
Wie der das macht ist seine Sache.Schicke Hunde im Profilbild!
Dankesehr!
Es könnte aber sein, dass sich die Betriebshaftpflicht trotzdem wegen der Verschuldensfrage/-haftung im Zweifelsfall aus der Affäre ziehen könnte.
Das kann dir leider immer passieren, Versicherungen zahlen halt ungern. :|
Die anderen Links sind mir alle bekannt und helfen ggf dem Tiersitter zur eigenen Absicherung wenn er denn die nötige Sorgfaltspflicht bei seiner Tätigkeit walten lässt. Aber leider nicht dem Hundehalter, der bei fehlendem Verschulden des Tiersitters (oder einer Nur-Teilschuld) nach meiner bisherigen Recherche trotz HHH erstmal ohne Versicherungsschutz selbst haftet, wenn das Tiersitting gegen Entgelt (für die HHH = gewerblich) geleistet wird.
Ah, so meinst du das!
Ja, die Schäden die der Hund verursacht, hm... Dazu hab ich grad nix gefunden, das ist ja doof. -
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