KEIN Versicherungsschutz bei bezahltem Tiersitter/Hundesitter

  • Das Problem ist die Lücke zwischen der verschuldensabhängigen Haftung des Sitters und der verschuldensunabhängigen Haftung des Tierhalters. Da greift keine Betriebshaftplicht oder ähnliches, denn die sind immer verschuldensabhängig.


    Ja, diese Lücke gibt es, insofern verstehe ich das Problem der TE durchaus. Was ich nicht verstehe ist der Vorschlag im Eingangspost, wegen dieser Lücke die Versicherung zu kündigen. Wegen einer Lücke im Versicherungsschutz komplett auf die Versicherung zu verzichten erscheint mir ähnlich sinnvoll wie aufs Atmen zu verzichten, weil in der Luft auch ungesunde Stoffe vorkommen. Aber das wurde ja im weiteren Verlauf schon relativiert.

  • = Landwirtschaftliche Nutzfläche = Betrieb.

    Bei uns ist das nicht ganz so. Hätten wir zwei Hektar weniger Weide, bräuchten wir keine Betriebshaftpflicht. Obwohl wir dann immer noch Landwirtschaftliche Nutzfläche ( Hof/Weide) haben.


    LG
    Sacco

  • Wobei das aber wieder eine andere Ausgangslage ist.


    Lasse ich Angestellte Tätigkeiten verrichten für die sie nicht zuständig/qualifiziert sind, habe ich fast immer ein Problem mit dem Versicherungsschutz. Das hat nichts mit Hundehalterhaftpflicht zu tun.

    Was genau heißt denn qualifiziert? Die wenigsten Haushaltshilfen sind gelernte Hauswirtschafter oder Gebäudereiniger, trotzdem ist der Sturz von der Leiter beim Fensterputzen idR von der Unfallversicherung abgedeckt.
    Und nochmal, die Realität ist nicht das Dogforum, da gibt es stinknormale Leute mit stinknormalen Hunden wo keiner auf die Idee kommt dass da einer ne x-jähriger Ausbildung, nen extra Gewerbeschein oder ne Erlaubnis vom Vet-Amt braucht um mit dem Hund des Arbeitgebers mal zum Pinkel um die Ecke zu gehen.


    Daher finde ich das Thema sehr interessant.
    Wenn man den kurzen Gassigang als Privatvergnügen oder Gefallen deklariert, ist die Haushaltshilfe nicht über die BG abgesichert, selbst wenn sie sich völlig unabhängig vom Hund die Haxen bricht. Nimmt man es in den Arbeitsvertrag als Tätigkeit auf ist der Hund nicht versichert.


    Mich wundert es manchmal nicht dass Leute so was einfach schwarz machen lassen, bei der scheiß Bürokratie. :ka:

  • Sorry, wenn ich jetzt total doof frage. In meinen Versicherungsbedingungen ist das wie folgt geregelt:


    Mitversicherte Tierhüter
    2.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen,die im Auftrag des Tierhalters die Führung der Aufsicht überdessen Tiere übernommen haben, in deren Eigenschaft alsHüter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
    2.2 Für gewerbsmäßig tätige Tierhüter besteht jedoch nur Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Haftpflichtschutzerlangt werden kann.


    Bei Ausschlüssen ist nichts weiter vermerkt. Für mich heißt das, dass auch mein bezahlter Tiersitter über meine TH mitversichert ist, wenn er nicht selbst anderweitig versichert ist. Ich bin auf jeden Fall raus. Seh ich das falsch? Und nee, das wird keine Werbung.

  • Das klingt gut, denn das dürfte genau den Fall betreffen, den ich oben als "Lücke" beschrieben habe. :bindafür:


    Wenn du einen Sitter brauchst, musst du trotzdem darauf achten, dass der eine Versicherung hat, denn deine Versicherung schreibt, dass sie nur die Fälle abdeckt, die über die Sitterhaftpflicht nicht abgedeckt werden können.

  • Hallo Pinkytina.
    Nix doof. Gut!


    Das hört nämlich zumindest schon sehr mal besser und flexibler an.
    Es wäre höchstens vielleicht noch gut zu wissen, was diese Versicherung dann als "anderweitigen Haftpflichtschutz" bezeichnen/empfinden würde.
    Wenn - wie von mir aktuell noch vermutet- tatsächlich aber keine andere Versicherungsart greifen würde, hättest du auch nach meiner Einschätzung dann beim bezahlten Tiersitter (besser Hundesitter, denn das ist seltsamerweise auch noch was besonderes) einen Versicherungsschutz durch die HHH.
    Das ist genau das was ich gesucht habe.
    Vielleicht kannst du dein Versicherungsunternehmen hier doch irgendwie verschleiert darstellen/bekanntgeben.
    Also für mich wäre das auf jeden Fall interessant und auch eine hundehalterfreundliche Info (keine Werbung) :bindafür:

  • Hallo Selkie.


    Das war nur meine "Wutreaktion". :hot:
    Natürlich brauchen Hundehalter eine entsprechende Haftpflichtversicherung.


    Ich war nur so entsetzt über den Passus und die "schmerzfreien" Reaktionen der Versicherungsunternehmen (VU), dass ich mir gedacht habe "Jetzt machen wir euch mit euren eigenen Waffen" mal recht viel Arbeit.
    Denn wenn die VU mit dem Hinweis auf diesen Passus sofort unheimlich viele, außerordentliche Kündigungen mit sofortiger Wirkung hätten durchwinken/akzeptieren müssen (wie in meinem Fall), hätten die sich u.U. schon mehr Gedanken zum Abschaffen oder Ändern dieses Passus gemacht (blanke Hoffnung :lepra: von mir).


    Auch ich habe natürlich sofort wieder eine neue Kombi-HHH für unsere beiden abgeschlossen. Auch wenn diese natürlilch sogar den gleichen Passus hatten.


    Warten wir vielleicht mal auf Pinkytina-Reaktion auf meine letzte Anfrage. Das hört sich wirklich deutlich besser an.

  • Hallo snoopyinaachen.


    Ich habe zunächst nur den Antrag für eine BHV auf meinen Namen gestellt, um zu bestätigen, dass das möglich ist.
    Ich bin aber sicher, dass das klappen wird.
    Wir würden dann der Sitterin das Geld dafür geben. Abschließen muss sie diese Versicherung aber selbst. Aber auch das würde bestimmt klappen.


    Aber wie gesagt. Helfen würde diese Betriebshaftpflicht (BHV) nicht unbedingt, um die beschriebene Versicherungslücke (des Hundehalters) "abzusichern"!


    Die Info von Pinkytina ist da schon wesentlich interessanter (zumindest für den Hundehalter).

  • Jetzt mal für Doofe: Wenn ein Pferd einen Schaden anrichtet, ist immer der Halter=Eigentümer haftbar.
    Egal, wer da gerade mit dem Tier hantiert hat.
    Auch wenn sich das Pferd z. B. in Aufzucht oder Ausbildung befindet und nicht unter Obhut seines Eigentümers ist.
    Trotzdem greift seine Tierhalterhaftpflicht.



    Ihr wollt jetzt ernsthaft behaupten, dass das bei Hunden anders ist?

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