Wasserschutzgebiet mit Hundeverbot

  • Ich habe ein kleines Problem mit dem bei uns errichteten Wasserschutzgebiet...


    Hier laufen drei Feldwege parallel, zwei davon wurden in das Wasserschutzgebiet mit eingeschlossen unter Schutzzone 2 gestellt. Dort ist es jetzt verboten Hunde auszuführen. Ist an sich kein Problem, gibt ja noch den dritten Feldweg. Dort muss ich aber an einem Hof mit freilaufenden Wachhunden vorbei. Die Hunde sind nicht per se aggressiv, sondern verbellen nur und laufen uns hinterher bis wir am Hof vorbei sind. Aber mein Kleiner hat durchaus Angst vor denen und will dort nicht mehr vorbei. Er wird von Mal zu Mal langsamer, wenn wir auf dem Feldweg unterwegs sind.


    Gar nicht mehr in die Richtung gehen, bzw. wir fahren da Fahrrad, wäre natürlich der einfachste Ausweg, nur nicht ganz praktikabel. Da ich keine andere Strecke habe auf der ich so weit komme, dass es in unser Training passt und es ist außerdem die Verbindung von meinem Wohnplatz in Richtung Haus meines Vaters, wo ich derzeit arbeite. Und da ich kein Auto habe fahre ich die Strecke im Sommer eben mit dem Fahrrad. Es ist auch ein minimaler Teil der Gesamtstrecke, vllt. 500 m, wenn es hochkommt.


    (Ganz außen rum würden wir nur über einen Umweg auf der Staatsstraße ohne Fahrradweg kommen. Das ist mir alleine schon zu gefährlich, mit Hund will ich da gleich dreimal nicht fahren.)


    So mein Hund ist ja recht klein und an meinem anderen Fahrrad ist ein Hundekorb montiert. Und in der Verordnung ist wortwörtlich nur das Ausführen von Hunden untersagt. Meint ihr ich kann ganz frech sagen, dass im Fahrradkorb sitzen ja Transport und kein Ausführen vom Hund ist?


    Im Fahrradkorb an den Wachhunden vorbei habe ich bisher nicht probiert, da das Fahrrad noch nicht repariert ist. Weiß aber nicht ob ich das überhaupt riskieren möchte, da die Hunde bisher immer von dem Fahrrad wegbleiben und ich befürchte die könnten mir doch mal ins Fahrrad rennen, wenn Hundi im Korb sitzt.


    So sorry für den langen Text. Hat jemand aus anderen Gegenden mit Wasserschutzgebiet Erfahrungen wie streng das Ordnungsamt das auslegt?


    Oder weiß in welchen allgemeineren Verordnungen ich noch nachforschen kann?


    Ich habe jetzt nur die Verordnung für das Wasserschutzgebiet direkt bei uns durchgelesen, eine andere steht auf der Seite der Gemeinde leider nicht zur Verfügung aber die aufgeführten Geldbußen sind ganz schön saftig. Wenn ich da iwo rausfinden kann ob es definitiv erlaubt oder verboten ist, würde ich mich etwas wohler fühlen.

  • Hallo,
    die Rechtslage kann ich dir nicht erklären, aber ich war jetzt zwei Jahre hintereinander mit Fahrrad und Hund an der Nordsee. Immer schön den Emsradweg lang, bzw oben am Wasser entlang. Theoretisch ist da "oben" auch überall Hundeverbot, aber...
    Mein hund sitz im Anhänger und betritt den Boden ja nicht. Mit dieser Ansicht bin ich nicht alleine. Wenn man am Wasser entlang fährt, trifft man etliche Radfahrer, die ihren Hund im Anhänger transportieren. Gemekert hat da noch nie jemand bei mir.

  • Meint ihr ich kann ganz frech sagen, dass im Fahrradkorb sitzen ja Transport und kein Ausführen vom Hund ist?

    Ich finde deinen Gedankengang nicht frech, sondern eine berechtigte Frage, die ich der zuständigen Behörde stellen würde.
    Dein Hund im Korb kann weder irgendwo ins Gelände sein Geschäft verrichten noch Tiere aufscheuchen und jagen.

  • Danke für die schnelle Antwort. Ich bin mir recht sicher das ich von der Gemeinde ein Nein höre wenn ich frage. Die sind nicht gerade hundefreundlich, daher hatte ich gehofft ich habe iwo noch die Möglichkeit in Verordnungen auf Landesebene was zu finden, sodass ich das als Grund habe warum ich es mache, falls jemand fragt. Ich bin eher ein korrekter Mensch und wenn sie mir direkt nein sagen, dann würde ich mich da auch dran halten. Hier in der Verordnung haben sie nichts stehen zum Transport von Tieren. Die landwirtschaftlichen Betriebe hier müssen ihre Tiere nämlich nicht über diese Feldwege transportieren, daher hielten sie das wohl für unnötig.

  • Ich bin eher ein korrekter Mensch und wenn sie mir direkt nein sagen, dann würde ich mich da auch dran halten.

    Ich bin da auch so gestrickt, kann ich also gut verstehen.



    Da es bei Wasserschutzgebieten ja darum geht, Verunreinigung des Bodens und damit des Grundwasser zu verhindern, kann ich mir vorstellen, dass um das Hundegeschäft geht.
    Was steht denn wörtlich in der Verordnung? Hunde sind verboten oder das Ausführen von Hunden ist verboten?

  • Wortwörtlich steht drin Ausführen von Hunden ist verboten.

    Dazu sagt mit mein hoffentlich gesunder Menschenverstand, wenn Hunde generell verboten wären, würde drinstehen: Hunde sind verboten.
    Ich weiß nicht, um welches Bundesland es geht, aber in Bayern zum Beispiel sind für diese Wasserschutzgebiet-Verordnungen die Landratsämter zuständig und nicht die Gemeinden,
    siehe hier

    Da jedes Wasserschutzgebiet und seine Verbote und Auflagen maßgeschneidert werden, sollten Sie in jedem Fall beim zuständigen Landratsamt, bzw. der kreisfreien Stadt nachfragen, welche Auflagen und Verbote im fraglichen Fall tatsächlich gelten.

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