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Hallöle
Wie vielleicht einige schon mitbekommen haben, wollen mein Freund und ich auf Dauer einem Hund ein Zuhause geben. Da wir in einer Großstadt in einer Genossenschaft wohnen, war der erste Weg dahin zur 'Genehmigung'. Zuerst hieß es, dass das gar kein Problem sei und wir eine Genehmigung erhalten würden. (Schriftlich) Anscheinend war unser Ansprechpartner aber neu und eher weniger gut Informiert und nachdem wir noch einmal nach gefragt haben, da keine Bestätigung kam, hieß es das es die nicht geben wird. Wo kein Kläger, da kein Richter sei richtig, sollte es aber Beschwerden und Probleme geben muss der Hund weg...eine offizielle Bestätigung gäbe es nicht, da man sonst jedem eine Hundehaltung erlauben müsse.
So und jetzt ist meine Frage an euch. Haben hier einige Hunde in so einer Ausgangslage und gibt es Probleme? Oder erlauben alle eure Vermieter die Hundehaltung uneingeschränkt?
Wir sind uns jetzt einfach nicht mehr sicher, ob wir es riskieren sollen oder es lieber sein lassen.LG Alimonera
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Hallöle
Wie vielleicht einige schon mitbekommen haben, wollen mein Freund und ich auf Dauer einem Hund ein Zuhause geben. Da wir in einer Großstadt in einer Genossenschaft wohnen, war der erste Weg dahin zur 'Genehmigung'. Zuerst hieß es, dass das gar kein Problem sei und wir eine Genehmigung erhalten würden. (Schriftlich) Anscheinend war unser Ansprechpartner aber neu und eher weniger gut Informiert und nachdem wir noch einmal nach gefragt haben, da keine Bestätigung kam, hieß es das es die nicht geben wird. Wo kein Kläger, da kein Richter sei richtig, sollte es aber Beschwerden und Probleme geben muss der Hund weg...eine offizielle Bestätigung gäbe es nicht, da man sonst jedem eine Hundehaltung erlauben müsse.
So und jetzt ist meine Frage an euch. Haben hier einige Hunde in so einer Ausgangslage und gibt es Probleme? Oder erlauben alle eure Vermieter die Hundehaltung uneingeschränkt?
Wir sind uns jetzt einfach nicht mehr sicher, ob wir es riskieren sollen oder es lieber sein lassen.LG Alimonera
Das heißt für mich im Umkehrschluss - ein Wuff und ihr habt Probleme an der Backe.
Ein neuer Hund kann vielleicht noch nicht allein sein usw. Das gilt es zu bedenken, um sich nicht unnötig in Schwierigkeiten zu bringen und Stress auszusetzen.
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Also die Nachbarn, die momentan im Haus leben haben mit einem Hund keine Probleme. Und unter diesen Voraussetzungen wird er sowieso nicht alleine bleiben. Entweder wir spreche mit unseren Arbeitgeber, dass er mitkommen kann oder wir suchen uns einen - meinetwegen auch professionellen - Sitter. Zumindest für die erste Zeit.
Alleine bleiben wird dann auf Dauer so trainiert, dass er einige Stunden alleine bleiben kann. Man muss ja auch mal einkaufen oder möchte sich mal mit Freunden treffen, wo der Hund nicht mit kann. Aber die Zeit, die wir arbeiten gehen wird er nicht alleine sein.
Aber dennoch... -
Klar, war nur so mein Input
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Ich habe seinerzeit eine schriftliche "Genehmigung zur Hundehaltung" bekommen. Unter dem Vorbehalt, dass wenn es Beschwerden gibt, der Hund wieder ausziehen muss.
Ganz ohne hätte ich mir keinen Hund in die Wohnung geholt. Ich geh immer lieber zumindest soweit auf Nummer sicher, dass hinterher niemand sagen kann: Wir wussten von dem Hund nichts. -
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Ich würde es auch nur machen wenn ich was schriftliches hätte. Selbst da ist vereinbart wenn Nachbarn sich gestört fühlen muss Hund weg aber der Vermieter kann nicht aus dem nichts kommen und sagen der Hund muss raus weil er über Nacht einen Sinneswandel hat. Ich könnte kein Tier abgeben und Wohnungssuche mit Hund gestaltet sich bei uns zumindest mehr als schwierig
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Also ich würde das Risiko nicht eingehen. Da muss der Hund nur mal bellen, ins Treppenhaus pieseln oder es ist ein Allergiker im Haus und dann habt Ihr den Ärger.
Und dann unter Zeitdruck eine neue Wohnung finden, wo alles passt.... kann schwierig sein, je nachdem wo Ihr wohnt.
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Wo kein Kläger, da kein Richter sei richtig, sollte es aber Beschwerden und Probleme geben muss der Hund weg...eine offizielle Bestätigung gäbe es nicht, da man sonst jedem eine Hundehaltung erlauben müsse.So ähnlich war es damals als ich Sancho bekommen habe bei mir auch. Das war nur ein Problem, da ich so schwer einen Tierschutzhund bekommen habe. Es hieß: "Ja, kein Problem, aber schriftlich machen wir nicht, weil..."siehe oben.
Hat nie Probleme gegeben, da Sancho auch nie welche gemacht hat, er neigt nicht zum kläffen o.ä.. Konnte zwar lange nicht allein bleiben, hat das aber anders geäußert.
Ich weiß jetzt gar nicht mehr wie es später in all unseren Wohnungen war. Da kannten aber alle Vermieter Sancho und waren einverstanden. Im letzten Mietvertrag stand er mit drin. -
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Alleine bleiben wird dann auf Dauer so trainiert, dass er einige Stunden alleine bleiben kann. Man muss ja auch mal einkaufen oder möchte sich mal mit Freunden treffen, wo der Hund nicht mit kann. ..Es gibt aber immer wieder mal Hunde die es NICHT können, egal wie sehr man übt und lernt und trainiert. Was wenn er dann doch bellt ? Was wenn sich Nachbarn beschweren?
Mir wäre das so auch zu kritisch-aber, du sagst , ihr wohnt in einer Genossenschaft, halten denn so gar keine Nachbarn Hunde? Bei uns im Haus selber waren damals in Hamburg auch keine Hunde aber in den Nebenhäusern derselben Gesellschaft gab es etliche.
Weil, auch wenn der Sachbearbeiter neu ist, kann er ja schlecht sagen, nö, ich mags nicht, nu isses verboten, wenn es bis dahin eher die Regel war, das man eine Haltererlaubnis bekam.
Ohne etwas schriftliches würde ich keinen Hund holen. Eher würde ich dann versuchen, eine andere Wohnung zu finden . -
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