Wo kein Kläger, da kein Richter

  • Ich habe seinerzeit eine schriftliche "Genehmigung zur Hundehaltung" bekommen. Unter dem Vorbehalt, dass wenn es Beschwerden gibt, der Hund wieder ausziehen muss.

    War bei mir auch so. Bei normalen Hausverwaltungen habe ich es trotzdem immer schriftlich bekommen, da man den Hund irgendwie auch "anmelden" muss, dass der da jetzt mit im Haus wohnt. Bei der Genossenschaft musste ich bei jedem Nachbarn klingeln und eine Unterschrift zur Einwilligung einholen, dass die Hunde mit mir einziehen dürfen. Erst dann habe ich von der Verwaltung eine schriftliche Genehmigung bekommen.
    Unter Vorbehalt sind die aber eigentlich immer. Niemand genehmigt dir uneingeschränkt die Hundehaltung. Da brauchst du dann Eigentum für.


    Ohne den Wisch würde ich tatsächlich aber auch keinen Hund holen. Es geht ja vor allem auch darum, dass dir der Vermieter fristlos kündigen kann wenn du die Hundehaltung verheimlichst (kommt auch drauf an was in deinem Mietvertrag steht).
    Dann würde ich noch mal Rücksprache halten und um eine schriftliche Genehmigung unter Vorbehalt bitten ODER um einen schriftlichen Beweis dafür, dass du die Hundehaltung zumindest angekündigt hast.

  • also hier bei mir sind hunde nur geduldet heisßt: wenn es wegen dem hund zu beschwerden kommt, dann muss der Hund weg oder man muss ausziehen (sofern sich das Problem, nicht beheben lässt)

  • Ich habe mit meiner Hündin 2 Jahre in einer Wohnung einer Genossenschaft gelebt, in der Hundehaltung grundsätzlich verboten war.
    Scheinbar hatte ich großes Glück, denn es hat sich niemand außer einem Nachbarn beschwert (der war aber dafür bekannt, dass er alle neuen Mieter raus ekelt) und obwohl die Genossenschaft wegen dem einen Nachbarn wusste, das bei mir ein Hund lebt, kam von denen nichts. :ka:
    Das kann aber natürlich auch völlig in die Hose gehen...
    Vom jetzigen Vermieter habe ich eine schriftliche Erlaubnis zur Hundehaltung und damit fühle ich mich sehr viel sicherer.

  • Soweit ich weiß muss der Hund aber sofort weg (oder du ausziehen) wenn er nicht angemeldet ist und jemand sich beschwert. Drum würde ich mich zumindest dahingehend absichern, sodass man die Chance hat das "Problem abzustellen" und erst mal nur abgemahnt wird.

  • Und ich würde mir die Satzung der Genossenschaft aushändigen lassen und dahingehend durchlesen. Da hast du es auch schwarz auf weiß.
    Bzw., wie hier jemand angeregt hat, andere HH ansprechen, die auch in Häusern der Genossenschaft leben.

  • Unter diesen Voraussetzungen würde kein Hund bei mir einziehen.


    Da muss nur mal ein Hund der bei dir in der Straße wohnt im Vorgarten pinkeln oder Hundekot wird nicht mitgenommen und dann haben dich die Nachbarn mit dem Hund gesehen und es kann nur dein Hund gewesen sein. Und so was kommt vor. Mir hat mal jemand Hundekot vor die Haustür gelegt der gar nicht von meinen Hunden sein konnte. Ich war auf der Straße einfach zu präsent mit meinen Hunden. Daher konnten nur meine Hunde die Verursacher sein.


    Oder dein Hund bellt mal und so gut wie jeder Hund bellt irgendwann.


    Wenn ich nichts schriftliches hätte wäre mir das zu unsicher.

  • An deiner Stelle würde ich ein entsprechendes Schriftstück vorbereiten und um Unterschrift bitten- damit hältst du den Aufwand für sie gering und bist etwas sicherer.
    Ich finde die Begründung (weil sie dann ja jedem so ein Schriftstück ausstellen müssten) ein wenig seltsam. Wird ja nun nicht täglich hunderte von Anfragen geben, ob ein Hund gehalten werden kann.

  • Kein Vermieter darf pauschal Hundehaltung verbieten, dh ihr würdet eine Kündigung ggf abwehren können wenn es hart auf hart kommt.
    Aber will man sich mit Vermieter und/oder Nachbarn anlegen? Wer jetzt noch nichts gegen den Hund hat, der stört sich dann vielleicht doch an Haaren im Treppenhaus. Auf den Goodwill von Nachbarn würde ich mich nicht verlassen.



    Ich habe es damals getan und den ersten Hund angeschafft obwohl der Vermieter es nicht wollte. Im Haus ist Hundehaltung erlaubt, aber meine Wohnung gehörte einer Privatperson und die wollte eben keine Haustiere.
    Es fiel im Haus nicjt auf, dass da nun ein Hund mehr lebte, der Vermieter wohnte hunderte Kilometer weit weg und etwaige Schäden hätte ich vor Auszug selbstverständlich beseitigt.


    Empfehlen würde ich es trotzdem nicht. Denn hätte sich jemand über den Hund beschwert wäre es rausgekommen und ich hätte eine Problem gehabt.


    Deshalb war ich seit Einzug des Ersthundes auf Wohnungssuche und habe nach 8 Monaten tatsächlich die Zusage für eine Wohnung im selben Haus mit Haltungserlaubnis zugesagt bekommen.
    Daraufhin ist Hund Nr2 eingezogen und wir haben noch 3 Monate verbotenerweise in der alten Wohnung gelebt.


    Jetzt habe ich die Erlaubnis für zwei Hunde ausdrücklich im Mietvertrag stehen und bin wesentlich entspannter. Sollte sich jetzt jemand über die Hunde beschweren ist das immer noch blöd, aber zumindest wird mich niemand sofort rausschmeißen wollen.




    Lange Rede kurzer Sinn: Man kann es machen, ich würde es aber nicht mehr tun.


    Sucht euch das Urteil darüber, dass Hundehaltung nicht pauschal verboten werden darf raus und versucht vom Vermieter eine Erlaubnis zu bekommen.


    Wenn er sie nicht gibt, dann zieht um oder verzichtet auf den Hund.

  • Mal ein Gedanke, der mir gerade kam. Ich kenn mich so gar nicht aus in rechtlichen Sachen, weiß aber, dass es öfter der Fall ist, dass) ein nicht widersprochener Antrag als genehmigt gilt.


    Also was wäre, wenn man der Verwaltung einen Brief schickt unter Zeugen, persönlich, keine Ahnung "hiermit setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass am xx. Xx. ein Hund bei mir blabla einziehen wird."
    Papierverschwendung?

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