Wo kein Kläger, da kein Richter

  • Wo kein Kläger, da kein Richter sei richtig, sollte es aber Beschwerden und Probleme geben muss der Hund weg...eine offizielle Bestätigung gäbe es nicht, da man sonst jedem eine Hundehaltung erlauben müsse.

    Also ganz ehrlich: Ich weiß nicht, wie ich diese Aussage des "Ansprechpartners" verstehen soll... Um wen handelt es sich denn bei diesem Ansprechpartner? Bzw. was für eine "Funktion" übt er aus? Ist er überhaupt in der Position diese Entscheidung zu fällen?


    Ich verstehe es im Prinzip so, dass er es nicht toll findet, wenn ihr euch einen Hund holt; er weiß aber auch, dass er es euch nicht verbieten kann. Und im Endeffekt: Mit oder ohne schriftliche Genehmigung... Wenn der Hund Probleme macht (exzessives Bellen, etc.) wird es eh Spannungen geben. Wenn der Hund keine Probleme macht, wird auch keiner was sagen.


    Wie sind denn die Chancen bei euch, dass ihr eine andere hundefreundlichere Bleibe finden könnt?


    Bei mir war es damals ähnlich. Der Vermieter war nicht begeistert, konnte es mir aber nicht verbieten... Meine Eigentumswohnung war damals dann schon im Bau und fünf Monate später bin ich eh umgezogen. Also hab ich's riskiert. Und Newton hat auch wirklich keinerlei Probleme gemacht. Er hat nichts angeknabbert, nichts zerkratzt, nicht gebellt. Hab nach Auszug da nen Reinigungstrupp durch geschickt und gut war's.


    An eurer Stelle würde ich es nur riskieren, wenn ihr relativ schnell umziehen könntet, sofern es Probleme gibt. Ansonsten lebt irgendwie die ganze Zeit mit der Angst, dass man den Hund wieder weggeben muss. Das fände ich nicht schön...

  • Ich persönlich würde unter diesen Vorraussetzungen auch keinen Hund halten wollen.


    Ja die Haltung darf nicht pauschal verboten werden, heißt aber nicht, das es da keine Möglichkeiten gibt und bei Zuwiderhandlung habt ihr im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung im Kasten.


    Mir wäre das zu heiß.


    Es fällt immer wieder das Wort "Einzelfallentscheidung". Das würde ich so wohl auch nett anbringen. Sie müssen also nicht jedem den Hund erlauben, nur weil ihr eine Genehmigung bekommt.
    Das der Hund Haftpflichtversichert ist, stellt einen Pluspunkt dar.


    Ich würde es also nochmal versuchen. Haftpflichtversicherung, Umgang im Haus und auf dem Gelände der Genossenschaft entsprechend der Hausordnung (Entfernung von Dreck),... selbstverständlich. Eventuell ein paar Zeilen zur Betreuung (Klischee kläffender Hund der 8Std. am Tag allein ist).


    Die wissen das sie es eigentlich richtig begründen müssen und schauen vielleicht auch erstmal wie ernst man es meint.




    Unser Haus gehört Privatleuten und dank der Verwaltung mussten wir 5 Monate für eine erneute Genehmigung kämpfen, nach dem Tot unserer alten Hündin.
    Kurzfassung: Die Verwaltung wollte es einfach nicht, hat sich ewig stur und stumm gestellt, wir mussten uns an die Eigentümer direkt wenden (wohnen im Nachbarhaus), die von dem Drama gar nichts wussten, bis wir letzendlich von den Eigentümer direkt das OK bekommen haben und die Verwaltung hat es dann zähneknirschend hingenommen.


    ABER hätte das nicht funktioniert, wären wir ausgezogen. Wir hatten auch eine Unterschriftenliste der Nachbarn, die haben schon gesagt wir sollen einfach einen neuen Hund holen, sie sagen nix. ABER WIR hätten das so nicht gewollt.


    Das setzt einem bei jedem Beller, jedem Haar,... unter Druck, man weiß nie wie die Leute so drauf sind, ob man irgendwo angeschwärzt wird, weil irgendeiner auch gerne einen Hund will und dann mit "aber die haben auch einen" kommt,...



    Davon ab, wird es mit den Quellen schwer. Seriöse Vereine, Pflegestellen, Tierheime, Privatabgaben,Züchter,... wollen alle eine schriftliche Einverständniserklärung. Sonst bleibt nur von Privat von Leuten die es nicht interessiert und da würde ich persönlich keinen Hund herhaben wollen.


    Versucht es nochmal, am besten ist das immer in einem persönlichen Gespräch.

  • Keine schriftliche Genehmigung, kein Hund. Es sei denn ihr seid bereit die Konsequenzen zu tragen.


    Die können sein:
    - Umzug
    - juristischer Weg
    - nachträgliche Einigung


    Das heisst jedoch nicht, dass ihr nicht nochmal anfragen solltet. Vielleicht beim alten oder anderen Sachbearbeiter. Steter Tropfen kann den Stein durchaus höhlen.

  • Wenn es dezidiert nicht gestattet ist, würde ich es auch nicht machen.


    Allerdings habe ich letztens mit einer Bekannten, die jahrelang als Maklerin tätig war, über das "Hundeproblem" bei der Wohnungssuche gesprochen. Sie meinte, dass Tierhaltung im normalen Rahmen nicht vom Vermieter verboten werden dürfte, das sei wohl gerichtlich ausjudiziert worden.


    Mein Wissen betrifft allerdings Österreich, vielleicht ist das in Deutschland anders.

  • also hier bei mir sind hunde nur geduldet heisßt: wenn es wegen dem hund zu beschwerden kommt, dann muss der Hund weg oder man muss ausziehen (sofern sich das Problem, nicht beheben lässt)

    Das ist hier auch so und ist wohl die gängige Praxis in meiner Umgebung. In meinem Mietvertrag steht drin, dass Hundehaltung "genehmigt" werden muss oder so ähnlich und in meiner schriftlichen Mitteilung steht dann, dass der Hund so lange geduldet wird, wie er keine Probleme macht.


    "Wir erlauben Hundehaltung immer, egal wie sehr sich ihr Hund daneben benimmt" wird man wohl kaum verlangen können.

  • Um auf den Eingangspost einzugehen:


    Wir sind uns jetzt einfach nicht mehr sicher, ob wir es riskieren sollen oder es lieber sein lassen.

    Das kommt jetzt darauf an, wie groß Euer Hundewunsch ist.


    Wenn es Euch das wert wäre, eventuell umzuziehen, dann spricht nichts dagegen.


    Es kann ja gut gehen, muss aber nicht.
    Das müsst ihr selbst abwägen und für Euch selbst überlegen und entscheiden.


    Wenn unsere Genossenschaft plötzlich "nein" sagen würde, würde ich definitiv ausziehen, bevor ich meinen Hund abgebe.

    Anscheinend war unser Ansprechpartner aber neu und eher weniger gut Informiert und nachdem wir noch einmal nach gefragt haben, da keine Bestätigung kam, hieß es das es die nicht geben wird. Wo kein Kläger, da kein Richter sei richtig, sollte es aber Beschwerden und Probleme geben muss der Hund weg...eine offizielle Bestätigung gäbe es nicht, da man sonst jedem eine Hundehaltung erlauben müsse.

    ...wenn du ein drittes Mal nachfragst, bekommst Du vielleicht die Bestätigung.


    3 Anfragen, 3 verschiedene Informationen und Meinungen! |) :D


    (kleiner Scherz natürlich!)

  • Also bei unseren Verwaltungswohnungen ist es so, dass die Tierhaltung an sich gestattet ist, denn die könnenes nicht 1 Mieter erlauben und dem anderen nicht. Es sei dender Eigentümer der Whg ist jemand anderes und der sagt nein.


    Bei absolutem fehlverhalten wird notfalls die Kündigung der Wohnung ausgesprochen, was bei uns aber jetzt kein bellen oder sonstiges ist, sondern ein um sich beissender hund der nicht gesichert ist/wird.


    Wenn bei euch im haus welche mit haustier wohnen und die eine Genehmigung haben (vorher fragen) dann würde ich das so nochmal mitteilen. Ansonsten nochmal die hausordnung und Mietvertrag durchgehen was da zur haltung gesagt wird.


    Sollten die dann immernoch nein sagen oder auf risiko würde ich es lassen, da vllt eine andere wohnung suchen oder den wunsch nochmal ein wenig hinten an stellen

  • Ich habe seinerzeit eine schriftliche "Genehmigung zur Hundehaltung" bekommen. Unter dem Vorbehalt, dass wenn es Beschwerden gibt, der Hund wieder ausziehen muss.
    Ganz ohne hätte ich mir keinen Hund in die Wohnung geholt. Ich geh immer lieber zumindest soweit auf Nummer sicher, dass hinterher niemand sagen kann: Wir wussten von dem Hund nichts.

    mal blöd gefragt aber was nützt eine Genehmigung? Wenn es zu Beschwerden kommt dann ist man als HH ja sowieso in Schwierigkeiten ob Erlaubnis oder nicht.

  • Also bei unseren Verwaltungswohnungen ist es so, dass die Tierhaltung an sich gestattet ist, denn die könnenes nicht 1 Mieter erlauben und dem anderen nicht. Es sei dender Eigentümer der Whg ist jemand anderes und der sagt nein.

    Da sprichst Du was wichtiges an. Genau das ist nämlich durchaus desöfteren der Fall. Daher ist es nicht unüblich, dass in einem Mehrfamilienhaus zwei Parteien Hunde haben und die restlichen sechs nicht, obwohl zwei weitere gerne würden :smile: .

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