Wo kein Kläger, da kein Richter

  • In meiner vorherigen Wohnung war es genauso. Hausverwaltung war in einer anderen Stadt und bei uns gab es einen Hausmeister, der konnte selber entscheiden, ob er Hunde dort haben wollte oder nicht. Aber deswegen gab es nichts schriftliches.
    Hausmeister selber hielt einen Rottweiler und es gab verschiedene andere Hunde in den Häusern.
    Habe selber dort 23 Jahre gewohnt (stellenweise mit Listenhund) und es gab nie Probleme.


    Gibt es bei euch denn weitere Hunde?

  • JEDE Genehmigung zur Hundehaltung kann widerrufen werden, WENN es zu Problemen kommt.


    Dann nützt auch die schriftliche Erlaubnis nicht. auch die kann widerrufen werden.


    Ich wohne in einer Wohnbaugesellschafts-Wohnung. Bei dieser sind Hunde grundsätzlich nicht ausgeschlossen (außer Listenhunde) - so ist es ja auch geltendes Recht. Fertig. Mehr habe ich da auch nicht in der Hand. Und es würde mir auch nichts nützen, wenn der Hund Probleme machen würde.


    Das Gute ist: es müssten sich schon massiv Nachbar beschweren, bevor ich da wirklich Probleme bekäme. Da gibt es generell nicht wegen jeder Kleinigkeit gleich Kündigungen, Drohungen, Auseinandersetzungen etc. Es ist einfach nicht so emotional wie bei privater Vermietung. Ich schätze das sehr.


    Generell: In einer Mietwohnung kann es immer blöd kommen. Es ist halt kein Eigentum.

  • Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!


    Also in unserem Mietvertrag steht nichts. An sich ist es auch ein 'Dauernutzungsvertrag'. Vielleicht macht das auch wieder einen Unterschied. In der Hausordnung steht, dass Katzen und Kleintierhaltung erlaubt, Hundehaltung nur, wenn sie Zweckdienlich eingesetzt werden. Also Polizei, Assistenz, Rettungs- und Therapiehunde. Und selbst da kann eine Genehmigungen entzogen werden, wenn dieser Probleme macht und sich wer beschwert. Es kann also immer passieren, dass der Hund weg muss oder man umziehen müsste, wenn sich wer beschwert...


    Meine Ma wohnt auch in einer Wohnbau-Gesellschaft und dort werden Hunde 'geduldet', solange sich niemand beschwert.


    Meine Nachbarn (wohnen seit 26 Jahren dort) und sagten, dass hier schon öfter still schweigend Hunde gewohnt haben, sie aber nicht wissen unter welchen Voraussetzungen. :ka:


    (Ich hoffe, ich bin auf alles eingegangen.)

  • Wie viele Mietparteien wohnen denn so in dem Haus? Ich denke bei Wohnbaugesellschaft sind das eher größere Häuser? Bei uns ist es ein Zweifamilienhaus und wir haben mit Mietern in der anderen Wohnung gesprochen, bevor wir Emmi angeschafft haben. Aber mit nur einer weiteren Mietpartei ist es halt wahrscheinlich auch was anderes als wenn es ein Haus mit 10 Wohnungen (oder so) ist.


    Für mich persönlich wäre das nichts, da ich ständig "in der Angst" leben würde, dass jemand sich beschwert, wenn Emmi mal bellt oder spät abends / nachts ihren Balli oder die Rinderkopfhaut (oder was auch immer) rumschmeißt oder einfach mal eine Weile rumläuft, weil das bei den Fußböden für die unten drunter doch sehr laut sein kann.


    Ich wäre die ganze Zeit in Sorge, dass es Ärger gibt und eins kann ich dir versprechen: Wenn man so eine Fellnase mal in die Familie aufgenommen hat, dann wäre es für mich unerträglich sie wieder abgeben zu müssen. Das ist wie ein Familienmitglied für uns. :herzen1:

  • mal blöd gefragt aber was nützt eine Genehmigung? Wenn es zu Beschwerden kommt dann ist man als HH ja sowieso in Schwierigkeiten ob Erlaubnis oder nicht.

    Es nützt zum einen insofern, dass einige Stellen (TH, TS, manche Züchter) eine solche Genehmigung verlangen.


    Zum anderen kann dann auch keiner ankommen und sagen: Na Moment mal, der Hund war aber nicht gemeldet / erlaubt.


    Eine mündliche Zusage lässt sich noch ganz gut abstreiten. Mit einem Schriftstück haste halt zumindest was in der Hand.

  • Hi,


    sollte es zum Streitfall kommen, müsste darüber entschieden werden, ob die Hundehaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört und die Haltung bei Abwägung aller Interessen dem Vermieter und den anderen Hausbewohnern zumutbar ist. Auch wenn es kein generelles Verbot gibt.


    Das sind Gummithemen. Und deshalb sollte eine Erlaubnis des Vermieters vorliegen, denn sonst könntet Ihr wirklich bei jedem bisschen ein Streitthema haben. Und Mitbewohner können sich ändern.


    Also klar, da ist ein Risiko dabei. Die Frage ist, ob Ihr bereit seid, kurzfristig mit Hund umzuziehen und das auch leisten könnt. Bzw. im Zweifelsfall es tatsächlich auf den Rechtsweg ankommen lassen würdet.

  • Ich hab's vor vielen Jahren mal drauf ankommen lassen. Als ich eine Wohnung suchte, war meine Hündin schon da und natürlich war klar, dass die mit einzieht. Die Wohnungsbaugesellschaft hat nicht schriftlich die Haltung erlaubt, aber es akzeptiert (wir sprachen darüber). Im Haus gab es einen weiteren Hund. Selbst, als dieser mehrfach vom OA ? der Polizei? aus der Wohnung entfernt wurde, weil die Besitzer außer Hauses waren und den Hund auf dem Balkon geparkt wurde, wo er die Nachbarschaft zusammenbellte, war das von seiten der WBG kein Grund, etwas zu sagen.
    Danach hab ich nur noch einmal eine Mietwohnung gehabt, wo der Hund Grund für die Wohnungszusage war, insofern war die Haltung nicht nur erlaubt, sondern erwünscht (Die Erlaubnis stand dort im Vertrag, war aber eine Privatvermietung).
    Solltet Ihr einen Hund vom TSV aufnehmen wollen, wird es wahrscheinlich ohne schriftliche Genehmigung nichts werden, die wird eigentlich immer verlangt.Das würde ich mir gut überlegen.

  • Ich wohne in München in einem Haus einer dieser riesen Genossenschaften und interessanterweise steht weder in der Hausordnung noch in meinem Vertrag überhaupt etwas zu Haustieren und deren Haltung. Es existiert schlicht nichts, kein Paragraph, kein Absatz, gar nix!


    Ich konnte es kaum glauben. Ich habe die Wohnung bekommen (waren noch andere Bewerber ohne Tiere da) und es wurde nur noch einmal gefragt wie groß der Hund ist und ob er bellt wenn er alleine ist, mehr hat nicht interessiert. Abmachungen, dass er weg muss wenn es Probleme gibt etc gibt es keine. Hat niemand was angesprochen.


    Die Nachbarn sind alle sehr nett und ich habe den Hund (und uns) vor Einzug in einem kleinen Schreiben für alle vorgestellt, haben sich sehr gefreut. Ich sag mal so, die Kinder hier im Haus sind definitiv lauter als Leo...


    Mit einem neuen Hund dessen Verhalten man noch nicht gut kennt würde ich es aber wohl auch nicht riskieren wollen. Ich wusste ja was auf die Leute hier im Haus mit Leo zukommt - nämlich nix xD :sweet:

  • Wie viele Mietparteien wohnen denn so in dem Haus? Ich denke bei Wohnbaugesellschaft sind das eher größere Häuser? Bei uns ist es ein Zweifamilienhaus und wir haben mit Mietern in der anderen Wohnung gesprochen, bevor wir Emmi angeschafft haben. Aber mit nur einer weiteren Mietpartei ist es halt wahrscheinlich auch was anderes als wenn es ein Haus mit 10 Wohnungen (oder so) ist.


    Für mich persönlich wäre das nichts, da ich ständig "in der Angst" leben würde, dass jemand sich beschwert, wenn Emmi mal bellt oder spät abends / nachts ihren Balli oder die Rinderkopfhaut (oder was auch immer) rumschmeißt oder einfach mal eine Weile rumläuft, weil das bei den Fußböden für die unten drunter doch sehr laut sein kann.


    Ich wäre die ganze Zeit in Sorge, dass es Ärger gibt und eins kann ich dir versprechen: Wenn man so eine Fellnase mal in die Familie aufgenommen hat, dann wäre es für mich unerträglich sie wieder abgeben zu müssen. Das ist wie ein Familienmitglied für uns. :herzen1:

    In unserem Haus wohnen 6 Parteien. Also noch überschaubar.
    Ich bin auch niemand, der ein Tier zu sich aufnimmt und es dann bei Widerstand wieder abgibt. Das könnte ich nicht...
    Mal sehen, was die sagen wenn wir Unterschriften der Nachbarn haben und ein schreiben aufsetzen, wo wir die Aufnahme eines Hundes ankündigen.

  • In der Hausordnung steht, dass Katzen und Kleintierhaltung erlaubt, Hundehaltung nur, wenn sie Zweckdienlich eingesetzt werden. Also Polizei, Assistenz, Rettungs- und Therapiehunde.

    Aber da hast du doch deine schriftliche Aussage.


    Warum sollten die dir jetzt schreiben, dass sie Hundehaltung genehmigen, wenn da doch ganz klar steht, dass sie es nur in Ausnahmenfällen tun?

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