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Ich lasse mir bei Vertragsunterschrift IMMER eine Genehmigung für die Hunde geben.
Einen Vermieter hatte ich, der hat die aktuellen Hunde erlaubt, jeder neue Hund hätte eine erneute Erlaubnis gebraucht. -
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mal blöd gefragt aber was nützt eine Genehmigung? Wenn es zu Beschwerden kommt dann ist man als HH ja sowieso in Schwierigkeiten ob Erlaubnis oder nicht.
Das ist richtig. 100%ige Sicherheit bekommst Du als Mieter nie. Ich würde mir auch vorher immer genau die Mitmieter anschauen. Unsere waren sehr lieb und alle mochten Luna, aber wenn man mit Person XY eh auf Kriegsfuß steht, sollte klar sein, dass die Hundehaltung nicht von langer dauer sein wird.
Du beugst zumindest einer fristlosen Kündigung von wegen "heimliche Tierhaltung" vor.
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Also, ich wohne in einer Genossenschaftswohnung (auch Großstadt) und hab auch eine schriftliche Genehmigung vom Hausverwalter. Da stand dann auch sowas wie nur 1 Hund und eine bestimmte Größe und wo man mit dem Hund sich aufhalten darf etc.
Ich würde das nicht ohne machen. Ein Nachbar beschwert sich und schwups sitzt du im kalten Wasser.
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mal blöd gefragt aber was nützt eine Genehmigung? Wenn es zu Beschwerden kommt dann ist man als HH ja sowieso in Schwierigkeiten ob Erlaubnis oder nicht.
Wenn du eine schriftliche Erlaubnis hast, einen Hund zu halten, wird – bei Beschwerden anderer Nachbarn o.ä. – i.d.R. abgewogen: Worüber genau wird sich beschwert? Ist das berechtigt, kann man irgendwie Abhilfe schaffen? Kann ein Kompromiss gefunden werden? Da man ja schriftlich zugesichert bekommen hat, dass man den Hund halten darf, darf man da bis zu einem gewissen Grad auch drauf vertrauen (grobe Störungen durch den Hund für die Nachbarn jetzt natürlich nicht eingeschlossen) und hat sozusagen ein "berechtigtes Interesse". D.h. das Interesse des Hundehalters an der Haltung und das Interesse des Nachbarn werden gegenüber gestellt.
Wenn man nix Schriftliches in der Hand halt und den Hund quasi in der Hoffung auf stillschweigende Duldung angeschafft hat, hat man dieses berechtigte Interesse nicht, weil man sich ja nicht darauf berufen kann, dass man darauf vertrauen konnte, dass Hundehaltung in Ordnung ist. Da flattert einem dann erfahrungsgemäß seeehr viel schneller eine Kündigung ins Haus.
Wie gesagt, wenn der Hund wirklich massiv stört, bringt einem auch eine schriftliche Erlaubnis nix. Aber gerade bei Nachbarn, die einfach nur gerne stänkern, obwohl nix ist, und ähnlichen nervenzehrenden Kleinigkeiten ist eine schriftliche Erlaubnis wirklich sinnvoll.
Da sprichst Du was wichtiges an. Genau das ist nämlich durchaus desöfteren der Fall. Daher ist es nicht unüblich, dass in einem Mehrfamilienhaus zwei Parteien Hunde haben und die restlichen sechs nicht, obwohl zwei weitere gerne würden .
So ist's bei uns auch. Die Wohnung, in der ich wohne, gehört einem privaten Vermieter, der den Hund kennengelernt hat, ihn prima fand und mir die Erlaubnis zur Haltung schriftlich im Mietvertrag gestattet.
Einige der anderen Wohnungen im gleichen Haus gehören einer Gesellschaft – die erlaubt Hundehaltung nicht (und findet dafür individuelle Gründe für jede Wohnung, was dazu führt, dass das Verbot rechtlich okay ist ). Gleiches Haus – Hundehaltung mal möglich/überhaupt kein Problem, mal verboten.
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Wir haben hier im Ort eine Genossenschaft, die darauf besteht, dass maximal 1 Hund pro Wohnhaus (nicht Wohnung, sondern gesamtes Haus) gehalten werden darf mit der Begründung, dass so verhindert werden soll, dass die Hunde durch etwaige Unverträglichkeiten oder „Kommunikationsversuche“ die Hausruhe stören.
Kann man jetzt drüber denken, was man mag, bei umsichtiger Haltung, wovon ich mal ausgehe, ist das für mich persönlich kein Argument.
Der andere Hund im Haus mag Mailo nicht. Kein Problem, die beiden begegnen sich halt nicht. So furchtbar schwierig ist es nicht, sich aus dem Weg zu gehen.Also scheint die „einer darf, dann dürfen alle“ Regel nicht immer zu funktionieren.
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Wenn Rettungshunde ok sind, dann könnte man ja mit dem Hund diesen Weg einschlagen, und ihn zum Rettungshund ausbilden Das machen ja auch hier im Forum so einige mit ihren Hunden.
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Wenn Rettungshunde ok sind, dann könnte man ja mit dem Hund diesen Weg einschlagen, und ihn zum Rettungshund ausbilden Das machen ja auch hier im Forum so einige mit ihren Hunden.
Das ist aber extrem zeitaufwendig und benötigt auch ein gewisses Knowhow.
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Das ist aber extrem zeitaufwendig und benötigt auch ein gewisses Knowhow.
Wenn man den Ehrgeiz dafür hat, ist es allerdings nicht unmöglich. Es wäre halt ein Kompromiß unter den ggb Umständen.
Wobei ich absolut nachvollziehen kann, wenn man den Weg nicht gehen möchte. -
Wenn Rettungshunde ok sind, dann könnte man ja mit dem Hund diesen Weg einschlagen, und ihn zum Rettungshund ausbilden Das machen ja auch hier im Forum so einige mit ihren Hunden.
Nunja, aber dafür braucht es Zeit, Willen, einen geeigneten Hund und auch entsprechende finanzielle Mittel.
Wenn man das eh vor hat OK, aber wenn ich eigentlich nur einen Begleithund will, ist das schon ein enormer Aufwand.
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Wir haben auch wieder nur einen Erlaubnis für den aktuellen Hund. Es sollte vorher schon formuliert werden was wir uns vorstellen für die Erlaubnis. Heißt wir haben aktuell die Erlaubnis einen Hund mit ca. 50cm zu halten (kein Listenhund/Listenhundmischling).
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Das ist aber extrem zeitaufwendig und benötigt auch ein gewisses Knowhow.
Also ich gehe jetzt mal davon aus, dass mit der Vorgabe im Mietvertrag nicht Rettungshunde-Sport sondern das Ehrenamt gemeint ist.... Und das ist WEIT mehr als Training. Da gehen hunderte von Stunden im Jahr "drauf". Man trainiert 8-10h die Woche. Man muss eine 9-tägige Helfergrundausbildung machen und eine 5-tägige Sanitätsausbildung. Dazu kommen Termine wie Öffentlichkeitsarbeit, Spenden sammeln, etc. Gelegentlich muss auch mal der Platz gepflegt werden (Mähen, Geräte sanieren, aufräumen, etc.) oder man muss bei einer Prüfungsveranstaltung helfen. Nicht selten gehen da auch mal beide Tage drauf am Wochenende.
Also nicht falsch verstehen: Das ist eine tolle Beschäftigung für Mensch und Hund ABER man muss es wollen! Und nicht nur machen, damit man laut Mietvertrag einen Hund halten kann...
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