Hund in Zwingerhaltung - dem Tierschutz melden?
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Guten Morgen zusammen.
Heute geht es ausnahmsweise mal nicht um meine eigene Hündin, sondern um einen Rüden aus meiner direkten Nachbarschaft. Ich bin momentan wegen einem Arbeitsunfall längere Zeit krankgeschrieben und kann dieses Elend daher leider umso mehr beobachten. Meine Nachbarn, ein Ehepaar mittleren Alters mit Kind, halten sich einen Schäferhund im Zwinger. An sich ja nicht soo ungewöhnlich, groß genug ist der Zwinger zumindest..
Was mir aber extrem sauer aufstößt ist die komplett fehlende Interaktion mit dem Tier. Der Hund wird NICHT Gassi geführt und der einzige Kontakt zu seinen Besitzern beschränkt sich auf das Füttern zweimal täglich. Ich habe die Leute schonmal rein interesshalber ganz freundlich darauf angesprochen, warum der Hund denn nicht spazieren geführt wird. Antwort war "Keine Zeit" und "Der Hund soll den Hof bewachen und nicht in der Gegend rumlatschen." Ich habe auch angeboten, ihn mitzunehmen wenn ich mit meiner Hündin Gassi gehe, das wollten die Besitzer aber nicht.
Jedenfalls läuft dieses Tier ungelogen den kompletten Tag im Gehege auf und ab, immer und immer wieder, jedesmal exakt dieselbe Strecke. Sowas kann man ja auch häufig bei Zootieren beobachten und ist doch ziemlich sicher eine Verhaltensstörung? Zudem bellt und jault er herzerweichend, wenn er irgendwo jemanden vorbeilaufen sieht. Für mich ist sowas wirklich schlimm mit anzusehen,dass ein so soziales Tier komplett von der Außenwelt abgeschottet in diesem kargen Betonklotz sein Dasein fristen muss.
Die Frage ist, kann man sowas überhaupt dem Tierschutz melden oder ist das eher vergebene Liebesmüh? Das Tier sieht ja weder krank noch unterernährt aus. Danke für eure Hilfe!
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"Der Tierschutz" hat da vermutlich überhaupt keine Befugnisse, das sind ja meist Privatpersonen und Vereine – und damit weder befugt, irgendwas zu kontrollieren, noch irgendwelche Maßnahmen einzuleiten.
Wenn überhaupt, wäre das eine Sache für's Ordnungsamt o.ä. (wegen dem Bellen/Jaulen) oder für das Veterinäramt. Wenn der Hund aber vernünftig genährt aussieht, Wasser da hat, die Grundfläche des Zwingers groß genug ist, er tierärztlich versorgt wird bei Bedarf, etc. wird da vermutlich auch nix passieren. Ein Minimum an Auslauf und Umgang mit Sozialpartnern ist zwar laut TSchG auch vorgeschrieben, aber wer soll das wie kontrollieren?
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Nope, da kannste nix melden, wenn der Zwinger den TschG entspricht.
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Sehr traurig. aber sowas in der Art habe ich mir schon gedacht.
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Sehr traurig. aber sowas in der Art habe ich mir schon gedacht.
Wenn es dir sehr am Herzen liegt und das nachbarschaftliche Verhältnis zu den Besitzern des Hundes sonst eigentlich ganz gut ist, kannst du ja fragen, ob du bei denen auf dem Grundstück mal was mit dem Hund machen darfst – mit deiner Hündin spielen lassen, falls die beiden das mögen, 'nen Futtersuchspiel machen oder so. Dann ist die "Aufpassfunktion" des Hundes, die sich die Besitzer ja anscheinend wünschen, ja trotzdem weiter gegeben.
Wenn sie das allerdings ablehen, kannst du vermutlich nix weiter machen und ich würde dann auch nicht "nachbohren", das käm mir übergriffig vor.
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ob es etwas bringt oder nicht...ich würde es dennoch melden. Ansonsten machst du dir nur Vorwürfe.
Leider ist das "ausreichender sozialkontakt" im Tierschutzgesetz nicht ausreichend definiert. (Meines Wissens nach) -
Reden wir hier von Deutschland?
Dazu gibt es im Gesetzestext leider nur Folgendes (Zitat): (3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
Ansprechpartner für schlechte Hundehaltung wäre das Ordnungsamt. Allerdings ist die Frage, ob die von dir geschilderte Haltung in deren Augen darunter fällt. -
Ich würde es dem OA und dem Vet.A. melden.
Wenn die nichts machen, sind Dir schlicht die Hände gebunden, so schlimm wie es ist
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Mal abgesehen davon ob das tierschutzwidrig ist oder nicht - ich würde einen Teufel tun und einen isoliert gehaltenen, nicht ausgelasteten und vermutlich nicht mal erzogenen DSH auf Spaziergänge mitnehmen oder Futterspiele in seinem Garten mit ihm machen wollen.
Du kannst den Nachbarn das Vetamt vorbeischicken, aber ob die etwas machen können/dürfen ist fraglich.
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Mal abgesehen davon ob das tierschutzwidrig ist oder nicht - ich würde einen Teufel tun und einen isoliert gehaltenen, nicht ausgelasteten und vermutlich nicht mal erzogenen DSH auf Spaziergänge mitnehmen oder Futterspiele in seinem Garten mit ihm machen wollen.
Ups, stimmt auch wieder. Hab' die Rasse überlesen – vergiss den Vorschlag von mir, @Annemarie84.
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