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Warum interessiert dich das nicht, nur weil du in NS wohnst? Zahlst du keine Hundesteuer? Bei deiner Gemeinde wäre das wichtig zu wissen, ob die einen erhöhten Steuersatz haben für Listenhunderassen. Kann bei einer Prüfung auch nach hinten losgehen bei der Optik....Und ja, ich stimme den anderen zu, die Eltern sehen recht deutlich nach Staffis o.ä. aus.
Wegen der Versicherung würde ich mich rechtlich beraten lassen. In den Impfpass kann man theoretisch reinschreiben was man will. Wenn man dem TA eben sagt, das ist Rasse(mix) XY muss er das ja nicht fachlich prüfen. (klar sollte er nicht "Dackel" schreiben bei deiner )
SOLLTE es mal zum Versicherungsfall kommen, könntest du ein Problem haben, sofern die davon ausgehen können, dass vielleicht geschummelt wurde.Hallo, hier gibts keine Listenhunde. Man muss nur erhöhte Steuer zahlen, wenn der Hund als gefährlicher Hund auffällig geworden ist und das kann dann genauso der Dackel sein, der das Nachbarskind gebissen hat.
Ja wegen Haftpflicht/ Krankenkasse muss ich mir dann nochmal Gedanken machen und evtl auch nochmal mit meinem Tierarzt drüber reden.
Danke! -
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Ich bezeichne immer alles was nicht reinrassig Staff ist als PitMix ;-) Ist dann ja Jacke wie Hose
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"Bei deiner Gemeinde wäre das wichtig zu wissen, ob die einen erhöhten Steuersatz haben für Listenhunderassen."
In NS gibt es die Listenhunde meines Wissens nach nicht mehr. Können sie deswegen trotzdem eine höhere Steuer haben @Blessvoss?
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wahrscheinlich nicht sehr hilfreich aber ich kenne einen OEB Rüden und auch einen Continental Rüden und beide sehen auch nicht nur im Ansatz aus wie die beiden auf den Bildern Pitbull habe ich bis jetzt eine Hündin kennen gelernt die war aber bei weitem zierlicher gebaut. Also ja ich würde auch auf Staffmix irgendwas in die Richtung tippen und so egal kann das doch gar nicht sein welche Rasse. In dem Moment wenn du dein Bundesland verlässt musst du ja schon schauen wie die Regelungen in dem anderen Bundesland dann ist oder nicht?
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Wenn du zur Miete wohnst, kann es auch Ärger mit dem Vermieter geben. Würde da noch mal in den Mietvertrag schauen (falls ihr kein Eigenheim habt)
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Hallo, hier gibts keine Listenhunde. Man muss nur erhöhte Steuer zahlen, wenn der Hund als gefährlicher Hund auffällig geworden ist und das kann dann genauso der Dackel sein, der das Nachbarskind gebissen hat.Ja wegen Haftpflicht/ Krankenkasse muss ich mir dann nochmal Gedanken machen und evtl auch nochmal mit meinem Tierarzt drüber reden.
Danke!Das ist nicht wahr.
Jede Kommune kann individuell Steuern festsetzen und nicht selten wird für staff und Co eine sehr viel höhere Steuer erhoben. Und ja, obwohl in Niedersachen offiziell keine Liste mit prinzipiell gefährlichen Hunden existiert.Davon ab solltest du auch dringend mit eurem Vermieter sprechen, wenn ihr kein Eigentum besitzt. Denn der darf die Hundehaltung trotzdem verbieten. Bei uns sind alle Hunde erlaubt außer Listenhunde
Ist das der erste auf dich gemeldete Hund?
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Ich habe mich schon erkundigt, keine Sorge.
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Hallo, hier gibts keine Listenhunde. Man muss nur erhöhte Steuer zahlen, wenn der Hund als gefährlicher Hund auffällig geworden ist und das kann dann genauso der Dackel sein, der das Nachbarskind gebissen hat.Ja wegen Haftpflicht/ Krankenkasse muss ich mir dann nochmal Gedanken machen und evtl auch nochmal mit meinem Tierarzt drüber reden.
Danke!Ich wohne auch in NDS. Und ja, eine Gemeinde darf erhöhte Steuer für einen Listenhund (bzw eben die bekannten Listenhunde-Rassen) erheben. ZUSÄTZLICH zu den auffällig gewordenen Dackeln und Co. Beispiel gefällig?
Steuerhebesätze | Gebühren - Samtgemeinde Suderburg im Kreis Uelzen in der Lüneburger Heide
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Vor allem durch die Nähe zu Hamburg wäre ich mit so einer Mischung sehr vorsichtig.
In Hamburg darf man meines Wissens nach Listenhunde/Mixe nur mit Maulkorb und Leine geführt werden. -
Ich hoffe, du hast dich auch erkundigt, dass du, falls dies dein erster Hund ist, vor dem Kauf eine theoretische Prüfung ablegen musst, der Hund unbedingt gechippt, haftpflichtversichert und im nds. Haustierregister angemeldet werden muss sowie die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres nach dem Kauf des Hundes stattfinden muss.
Das sind die Voraussetzungen für Niedersachsen. -
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