Trächtige Hündin musste sterben

  • Das ist sehr belastend, zumal es tatsächlich nicht wenige gibt, die sich das Säumniszahlen als Sport erkoren haben ...

    Deswegen hatte ich auf das Sub-Sub-Subunternehmertum hingewiesen ....
    Es gibt Unternehmen, die damit kalkulieren, gerade in der Handwerksbranche ...

  • Was mich ernsthaft interessiert. Was hat die TE mit ihrem Post bezweckt.
    Von der Seele schreiben? Bei Richtigkeit der Geschichte nachvollziehbar
    Hilfestellung? Wofür, für die Hunde zu spät?
    Zureden seitens der Dog- Forum Mitglieder, dass sie alles richtig gemacht hat?
    Eine heiße Diskussion am Sonntag starten?


    Sie antwortet nicht mehr, deshalb frag ich.
    Da ich, wie erwähnt, in einer ähnlichen Situation war ( Notkaiserschnitt bei Hündin) hat mich ihr Erlbnis ganz schön getroffen.

  • Naja, so ein Erlebnis (wenn wirklich so passiert!) ist schon recht heftig.
    Ich gehe davon aus, dass sie sich das einfach von der Seele schreiben wollte.
    Kann ich auch nachvollziehen.

  • Sie antwortet nicht mehr, deshalb frag ich.

    Also ich entnehme die Motivation aus ihren letzten Zeilen ... Das ist dann schon ein von der Seele schreiben, aber auch ziemlich eindeutig, wohin die Verantwortung geschoben wird

  • Da bin ich bei Dir, aber in dem Fall mit der Magendrehung war es ja nicht so, dass nicht bezahlt werden hätte können oder wollen, sondern, dass die Überprüfung so lange gedauert hat und der Hund deswegen gestorben ist.

    Mhh, nur nochmal ganz kurz dazu.
    Ob er jetzt wegen diesen 15 Minuten gestorben ist, kann ich so natürlich weder wissen noch nachweisen. In der Regel muss es bei der Magendrehung ja ganz fix gehen. Wäre ich in die Klinik gekommen, die ich sonst für größere Eingriffe gewählt hätte, wären wir mit dem Verdacht der Magendrehung direkt in den OP gekommen. Leider war diese Klinik weiter weg und da es schnell gehen musste, sind wir quasi an die nächste Tierklinik 'vermittelt' worden.


    Wir hatten einfach echt ne Menge Pech( Kleinere Tierarztpraxis die nicht helfen konnte, Taxifahrer der sich verfahren hat)
    Bronko erlitt ja einen Kreislaufzusammenbruch, ich hatte einfach wahnsinnige Angst, dass er mir auf der Fahrt noch verstirbt. Als wir aber in der Klinik angekommen waren, war sein Kreislauf wieder so stabil, dass er auf seinen eigenen Beinen stehen und selber in die Klinik laufen konnte.
    Deshalb sah ich gute Chancen, dass er es doch noch packt und saß wie auf Hummeln, bis alles soweit geklärt war, ständig im Kopf, dass sein Zustand wieder schlechter werden könnte.


    Die Diskussion war vor allem deshalb, weil die Klinik meinte ich müsste trotz Versicherung in Vorkasse gehen. Meine Versicherung rechnet aber direkt ab und ich hatte eben auch gar kein Geld dabei.
    Ich war in dem Moment fix und alle, konnte kaum klar denken, weil ich Angst hatte, dass mein Hund jeden Moment verstirbt und musste mich dann halt auch noch mit denen wegen sowas ' rumärgern '.
    Zumal es jetzt nicht so war, dass die meinten, "Hej wir klären das kurz und dann geht's los!" ..sondern eher "Wir machen das so eigentlich nicht und können ihren Hund so auch nicht behandeln ". Ich war echt verzweifelt und habe noch im Wartezimmer einen Freund angerufen, ob er mit dem Geld vorbeikommen kann, aber das hätte halt auch eine Stunde gedauert.
    Ich denke ich hatte einfach Glück, dass die Sprechstundenhilfe mehr oder weniger ein Auge zugedrückt hat.


    Fazit: immer vorher bei umliegenden Tierarztpraxen/Kliniken erfragen wie die das mit den Versicherungen handhaben und ob die direkt mit denen abrechnen. Man kann ja in Notsituationen durchaus mal in die Lage kommen, dass die Stammpraxis geschlossen ist (Urlaub, Krankheit, Öffnungszeiten). Und dann kann man je nachdem wie andere Praxen das halten, in eine ziemlich blöde Situation geraten.

  • Da ich, wie erwähnt, in einer ähnlichen Situation war ( Notkaiserschnitt bei Hündin) hat mich ihr Erlbnis ganz schön getroffen.

    Musste bei einer Bekannten von mir (Züchterin) erst vor Kurzem auch gemacht werden.


    Die TÄ stand auf Abruf bereit, sollte es Komplikationen bei der Geburt geben.


    Genau so war es auch bei einem Wurf der Züchterin, von der ich meinen Amigo habe - auch sie hatte für den Notfall ihre Tierärztin parat.


    In beiden Fällen musste ein Kaiserschnitt gemacht werden.


    Nochmal zur Erklärung:


    Wird ein Tier herrenlos verletzt aufgegriffen und von Helfern in die Klinik gebracht, dann BEHANDELN die Tierärzte unter dem Aspekt der größtmöglichen Leidensvermeidung.
    Dann liegt es in DEREN Entscheidungsgewalt, ob sie aufwändige Maßnahmen ergreifen (möglicherweise auf eigene Kosten), oder ob sie das Leiden durch Euthanasierung beenden.


    Wird ein Hund in Begleitung seines Halters eingeliefert, dann ist es DESSEN Entscheidung, was mit dem Hund gemacht wird.
    Sich darauf zu verlassen, dass diese ungewollt Beteiligten dann für seine Versäumnisse einstehen, ist genauso blauäugig wie der Vorwurf der Empathielosigkeit unangemessen ist.


    ....................


    Was ich denke: Es wird verlangt, dass TÄ Verständnis dafür aufbringen wenn ein Halter entscheidet sein Tier erlösen zu lassen, weil er die Kosten für eine Behandlung nicht übernimmt.
    Das ist dann moralisch absolut vertretbar, aber wenn ein Tierarzt die gewünschte* Behandlung verweigert, weil er die Kosten dafür nicht abgedeckt sieht, ist dann moralisch verwerflich?


    *eine Euthanasierung war nicht die gewünschte Behandlung, statt dessen wurde die Hündin weiter rumgeschleppt in der Hoffnung, doch noch jemanden zu finden der die gewünschte Behandlung auch ohne Absicherung vornimmt.

  • Im Pferdesport gibt es die ethischen Grundsätze (gemäß Tierschutzgesetz müsste dies sinngemäß auch für Hunde gelten) Hier mal 2 davon


    Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen.


    Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden.


    Das Tierschutzgesetz findet hier auch deutliche Worte:


    Ein Tier dessen Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist ist unverzüglich schmerzlos töten zu lassen.


    Einem Wirbeltier das er hält oder betreut ohne vernünftigen Grund länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen kann mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden.
    Verantwortlich ist der Halter!!

  • Als Bennis Not-OP anstand (Samstag Abend) habe ich in der Klinik sogar gesagt, dass ich das Geld gerade nicht habe (war auf einem separaten Sparkonto und musste erst auf das "richtige" Konto). Den Arzt hat das nicht interessiert. Ich habe dann Sonntag Benni abgeholt und mit der Karte bezahlt. Dispo lag bei 500 Euro, drauf auf dem Konto waren vielleicht noch 100 Euro und bezahlen musste ich 1200 Euro. Ging völlig problemlos. Da kam keine Fehlermeldung oder so. :ka:
    Ist aber auch schon 8 Jahre her.

  • Tierärzte unterliegen der Berufsordnung ihrer zuständigen Kammer. Dort ist es so geregelt, dass der Tierarzt grundsätzlich in der Ausübung seines Berufes frei ist und eine Behandlung ablehnen kann. In Notfällen ist der Tierarzt jedoch zur Hilfeleistung verpflichtet. So kann er zwar die Behandlung von Tieren eines Besitzers grundsätzlich ablehnen, wenn dieser z.B. seine Rechnungen nicht bezahlt. Kommt dieser Besitzer jedoch mit einem Notfall, muss das Tier trotzdem behandelt werden.


    Wie genau der Ablauf und die Kommunikation hier in diesem Fall war, ist nicht ganz nachvollziehbar wenn man nur eine Seite hört. Grundsätzlich wäre die Klinik aber verpflichtet gewesen den Hund zu behandeln, da eine Hündin mit mit gestörtem Geburtsablauf per se einen Notfall darstellt.

    Kenne jetzt die Sitten in Deutschland nicht und weiss nicht, ob jede TK und TA dieser Kammer angeschlossen ist (angeschlossen sein muss).
    Hier hatte ich recherchiert, dass 90 % der "Privatpraktiker" angeschlossen sind. D.h. für mich schon mal, dass es 10 % nicht sind und man sich nicht anschliessen muss (was mit den Gesellschaften ist, k/A).


    Rein gesetzlich ist ein TA nicht verpflichtet, Notfälle zu behandeln. Die Kammer gibt das als ethischen Grundsatz vor und man kann Beschwerde einreichen (sofern Mitglied) und er kann in einem internen Verfahren gerügt und gebüsst werden.

  • Das macht es nicht besser, aber ich kann mir vorstellen, dass die TE in der Situation maßlos überfordert war und gehofft hat, dass die Hündin noch durchhält bis ihre Tierärztin, die sie wegen der Voruntersuchungen aufgesucht hat, wieder geöffnet hat.
    Mich würde interessieren, ob ihr am Telefon überhaupt nahegelegt wurde, dass Tier einzuschläfern, wenn kein Kaiserschnitt durchgeführt wird.


    Mh, hach ich find das ehrlich alles ganz schrecklich. Für Hund, Welpen und die Halterin.

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