Würdet ihr einen frühkastrierten Hund nehmen?
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Im Gesetz wird in Absatz Schlagmichtot die Unfruchtbarmachung zur Haltung "erlaubt". Hab jetzt kein Zitat zur Hand
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Im Gesetz wird in Absatz Schlagmichtot die Unfruchtbarmachung zur Haltung "erlaubt". Hab jetzt kein Zitat zur Hand
Yep, aber das Argument ist häufig (auch hier im Forum schon öfter gelesen), dass sich der Teil des Gesetzestextes nur auf (Freigänger-)Katzen und Nutztiere beziehen würde, nicht auf Hunde, weil Hunde in der Öffentlichkeit i.d.R. immer unter Aufsicht des Besitzers zu sein haben und man deshalb zur "Verhinderung von Fortpflanzung" einfach aufpassen bzw. zu Hause trennen müsste.
Ob das tatsächlich vom Gesetzgeber so gedacht war und so ausgelegt wird, weiß ich nicht, aber man liest das echt häufig – und dann wäre Frühkastration bei Doodlen und ähnlichen sowas von verboten , dass es mich wundert, dass da noch kein überzeugter Tierschützer mal ein Exempel statuiert hat.
Ist das bisher noch keinem eingefallen oder ist Frühkastration tatsächlich rein vom Gesetz her erlaubt?
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Mal der Übersicht halber - ich hatte ja gesagt, dass ich keinen solchen Hund kaufen würde.
Ich habe bereits vier Hunde aus dem Tierschutz übernommen und alle waren intakt. Blöderweise hatte ich vor vielen Jahren keine Ahnung von nix und habe meine Border Collie-Hündin frühkastrieren lassen. (Vor der ersten Läufigkeit.) Damals gab es allerdings auch noch nicht so viel Wissen dazu wie heute, muss ich zu meiner Verteidigung sagen. Sie hatte zeitlebens viele gesundheitliche Probleme und auch mit Umwelt und anderen Hunden. Der zweite meiner Tierschutzhunde, den ich gezwungernermaßen kastrieren ließ, war ein achtjähriger Spitz, der mit einem halben Jahr zu mir kam. Aus medizinischen Gründen. Auch bei ihm blieb es nicht ohne negative Folgen.
Ich habe ja auch den Vergleich zu meinen Hunden, die alle Organe haben.
Durch meinen Job habe ich ja auch viel mit dem Thema zu tun. Ein gewisses Verständnis bringe ich tatsächlich für ein solches Vorgehen auf, wenn im Ausland die Population von Straßenhunden darüber reduziert wird. Wobei es sinnvoller wäre zu sterilisieren, damit die Hunde ihren sozialen Status nicht verlieren.
Im deutschen Tierschutz kann ich ein solches Vorgehen überhaupt nicht nachvollziehen und würde daher einen solchen Hund nicht übernehmen. Ich würde mich dann alternativ nach einem Hund aus dem Tierschutz umschauen, wo nicht pauschal kastriert wird. Solche gibt es ja durchaus.
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Im Gesetz wird in Absatz Schlagmichtot die Unfruchtbarmachung zur Haltung "erlaubt". Hab jetzt kein Zitat zur Hand
§6 Abs. 3 ist aber keine Pauschalblankocard für die Kastration, sondern weist sich explizit als Einzelfallentscheidung aus.
Auch wenn sich immer gern jeder auf den Paragraphen beruft, müsste er nachweisen, dass der Eingriff für diesen Einzelfall notwendig und gerechtfertigt war.
Je nach Anwalt und VetAmt kann eine Anzeige da also durchaus Erfolg haben.
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Man könnte ja auch einfach sterilisieren statt kastrieren.
Wäre jetzt mein Weg, wenn's nicht medizinisch notwendig ist, Organe zu entnehmen.
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Für mich ist das genauso ne schwammige Geschichte wie das mit den Box was hier im Forum ja so gerne bis zum Exzess verteidigt wird. Theoretisch kann da so verdammt viel stehen. Aber praktisch? Wer nimmt sich schon für ein Heidengeld einen Anwalt, marschiert vor Gericht und dann fällt er hinten runter weil der Doktor die passende Argumentation hat. Beweis Mal bitte, dass Hund a nicht unter den Hormonen extrem litt, Hund b eine Krankheit hat etc. Viel Spaß.
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Beweis Mal bitte, dass Hund a nicht unter den Hormonen extrem litt, Hund b eine Krankheit hat etc. Viel Spaß.
Bei nem 7 Wochen alten Welpen?
Es ging gerade darum ob man die Doodlevermehrer dran kriegt, für die Abgabe kastrierter Welpen.
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Na ja der kann sich dann vermutlich immernoch auf die bessere Haltung berufen. Keine Ahnung
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Da wäre eben die Entscheidung vor Gericht interessant.
Berufen kann man sich auf viel und behaupten kann man noch mehr, die Frage ist eben, ob es einer Prüfung stand hält.
denn bis jetzt läuft das meiste da schlicht nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter"
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Genau, dass die aktuelle Kastrationspraxis so durchgeführt wird liegt nicht daran, dass es erlaubt ist. Es wird schlichtweg toleriert.
Rein rechtlich darf die Kastration nur das allerletzte Mittel sein, vorher müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden!
Haltungserleichterung ist jedenfalls kein legitimer Grund, in den meisten Fällen nicht mal Verhinderung der Fortpflanzung weil das über entsprechende Haltung auch ohne chirurgischen Eingriff zuverlässig funktioniert.
Würde man die Halter/Tierärzte anzeigen bekäme der Großteil ziemlich Probleme wenn das verfolgt würde.
Einen Frühkastraten würde ich für kein Geld der Welt nehmen.
Auch keinen später kastrierten Hund. Hier ziehen nur intakte Hunde ein. Sollte einer kastriert werden müssen weil es wirklich die einzige Option ist um ein gesundheitliches Problem zu beheben dann ist das halt so. Aber bewusst/gezielt anschaffen würde ich mir keinen kastrierten Hund, unabhängig vom Geschlecht.
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