Hundekaufvertrag - Wer sollte als Käufer eingetragen sein?

  • Hi, ich habe eine Frage zum Kaufvertrag bei Welpen bzw. Hunden. Und zwar kaufe ich mir gerade einen Hund ( :D ).

    Ich wohne (noch) bei meiner Mutter, die sich auch ziemlich auf die Kleine freut und als Back-Up Person fungieren wird. Es wird aber eindeutig mein Hund und sie möchte eigentlich auch keinen.

    Nun ist die Frage, ob es irgendwelche Vorteile gibt (z.B. rechtlich, bei Notfällen oder Versicherungen), wenn sie auch als Käuferin eingetragen wird? Oder ob das mit dem Kaufvertrag sowieso am Ende egal und daher vollkommen überflüssig ist?


    LG

    Leandra

  • Dein Hund, also solltest du im Kaufvertrag stehen wenn du ihn auch bezahlt hast.

    Welche rechtlichen Situationen hast du denn so im Kopf diesbezüglich?

  • Wir haben uns beide in den Kaufvertrag eingetragen - mein Mann und ich - so gehört jedem die Hälfte des Hundes. Ich weiß nur nicht, welche Hälfte mir die Liebere ist.... das wedelnde Hinterteil oder das verfressene Vorderteil :lachtot:

    Wenn ich noch zu Hause gewohnt hätte und ich hätte den Hund gekauft, dann würde nur ich im Kaufvertrag stehen.

  • In den Kaufvertrag würde ich immer nur eine Person eintragen.

    Wenn sich die Wege warum auch immer trennen, kann es sonst schnell mal böses Blut geben.

  • In den Kaufvertrag würde ich immer nur eine Person eintragen.

    Wenn sich die Wege warum auch immer trennen, kann es sonst schnell mal böses Blut geben.

    Dito.

    In Dinos Übernahmevertrag steh auch nur ich drin, obwohl ich zu der Zeit in einer Beziehung war - mein Hund ist mein Hund. Da läuft alles auf meinen Namen.


    Ich hab schon üble Geschichten gehört, bei denen sich die ehemaligen Partner darum gestritten haben, wem der Hund nun gehört. Auch wenns hier "nur" deine Mutter ist, ich würde immer mich selbst als Besitzer eintragen lassen, wenn ich den Hund auch von meinem eigenen Geld bezahle.

  • Eine damalige Freundin wollte mein Pferd auch mitkaufen und als Besitzer mit im Pass stehen.Später zog sie ins Ausland,wollte dort Wohnung kaufen was und hat alles,was ihres war zu Geld gemacht.

    Da war ich froh,das ich das Pferd alleine bezahlt habe und auch als Eigentümer eingetragen war.

  • Hi,


    ich selber habe noch nirgends den Kaufvertrag meiner Hunde vorlegen müssen. Bei der Versicherung gibt es extra Verträge, also rechtlich nochmal anders aufgebaut. Und um die geht es ja im Notfall.

    LG Maren

  • Ich sehe das ganz entspannt... wir wollten den Hund, wir haben ihn (sie) gekauft, wir haften dafür, wir zahlen dafür, wir erziehen ihn (sie).

    Sollten wir - was ich nicht hoffe - eines Tages getrennte Wege gehen, wird es für diese Situation eine passende Lösung geben und zwar die, die für den Hund am Besten ist.

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