Mit Listenhund in den Urlaub
-
-
Hallo, ich möchte mir Anfang nächsten Jahres einen Zweithund neben meinem Aussie zulegen und habe mir oft Gedanken über die Rasse gemacht. Ich liebäugle jetzt schon sehr lange mit einem Cane Corso, mir kam jetzt aber eine Frage, bei der ich nicht weiß, wie ich danach googeln soll, deshalb frag ich einfach mal euch. Ich wohne in NRW, hier zählt der Cane Corso nicht als Listenhund. Urlaub mit Hunden würde hauptsächlich in Heiligenhafen an der Ostsee stattfinden, was auch noch nicht das Problem wäre. Was ist aber, wenn ich mal beispielsweise für eine Woche irgendwo in Brandenburg Urlaub mache, wo der Cane Corso ein Listenhund ist? Urlaub heißt für mich mit Hund/en, den Hund für diese Woche bei der Familie o.ä. lassen, würde für mich also nicht in Frage kommen. Ich denke mal, dass dort Maulkorbpflicht ist, das wäre für die Woche ja nicht das Problem. Anleinpflicht ist natürlich auch kein Problem. Meine Frage wäre aber, muss ich die Auflagen, die in diesem Bundesland gelten, dann alle erfüllen? Es wäre kein Problem, mein Führungszeugnis ist leer und ein Wesenstest und sowas wären dann mit Sicherheit auch machbar - Aber wäre das überhaupt nötig, wenn ich dort nur eine Woche Urlaub machen möchte? Ich bin da völlig überfragt.
Vielen Dank im voraus und einen schönen Tag euch noch, Denise
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Wenn Du genau weißt, wo Du Urlaub machen möchtest, würde ich mir die dortigen Anforderungen für die gelisteten Hunden genau durchlesen wollen.
Es könnte durchaus sein, daß es für "Urlaubshunde" einige Ausnahmen gibt.
Aber das würde ich lieber konkret bei der Gemeinde nachfragen wollen.
Dann wärest Du auf der sicheren Seite!
Schönen Gruß
SheltiePower
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!