Unfall bei Spaziergang mit TH Hund
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Frag mich ja immer warum man für einen Listenhund pro Spaziergänger 1 Hundeführschein braucht, und im Tierheim geben sie die Hunde aus wie warme Semmeln.
1.700 Euro ist ja noch "günstig". Wenn ein Autofahrer, Fussgänger, Radfahrer verletzt worden wäre - würde man ein paar Nullen hinten dranhängen. Und das ohne Versicherung.
Die Steiermark ist wohl anders. In Wien hätte er für das Verrutschen des Maulkorbs soviel gezahlt (ab 1000 Euro aufwärts).
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Naive Frage: gibt es da keinen "Gassigängervertrag" den man unterzeichnen - oder zumindest zur Kenntnis nehmen muss, bevor man überhaupt als Gassigänger fungieren darf?
Doch gab es war in dem einen Beitrag vom TE enthalten. Und da stand eben drin:
- Ich bestätige hiermit, dass ich Erfahrung mit der Betreuung von Hunden habe und dass ich mit Übernahme des Hundes die Verpflichtung übernehme, den Hund so zu überwachen, dass Verletzungen und Schädigungen von Personen, Tieren und Sachen verhindert werden. [...]
- Ich bin mir im Klaren darüber, dass ich auf eigenes Risiko handle. Den mir erteilten Rat, selbst für einen geeigenten Hunde-Haftpflicht-Versicherungsschutz zu sorgen, habe ich zur Kenntnis genommen.
- Von mir wird durch Übernahme des Hundes bestätigt, dass ich über das Tier und dessen allfällige Eigenheiten umfassend aufgeklärt worden bin.
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Ich musste damals (noch vor der Landeshundeverordnung) unterschreiben, dass ich gewisse Regeln befolgen und dass mir bewusst ist, dass ich bei Zuwiderhandlung selbst für Schäden aufkommen muss. Genau bekomme ich das aber nicht mehr zusammen, da es bereits 20 Jahre ( oh Gott) her ist und ich kann mir vorstellen, dass die Vorschriften noch angezogen haben.
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Naive Frage: gibt es da keinen "Gassigängervertrag" den man unterzeichnen - oder zumindest zur Kenntnis nehmen muss, bevor man überhaupt als Gassigänger fungieren darf?
Also ich habe vor ca 7 Jahren das letzte Mal einen th Hund ausgeführt u kenne sowas gar nicht. Deswegen frag ich auch hier ob sowas mittlerweile üblich ist :)
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Naive Frage: gibt es da keinen "Gassigängervertrag" den man unterzeichnen - oder zumindest zur Kenntnis nehmen muss, bevor man überhaupt als Gassigänger fungieren darf?
Doch gab es war in dem einen Beitrag vom TE enthalten. Und da stand eben drin:
- Ich bestätige hiermit, dass ich Erfahrung mit der Betreuung von Hunden habe und dass ich mit Übernahme des Hundes die Verpflichtung übernehme, den Hund so zu überwachen, dass Verletzungen und Schädigungen von Personen, Tieren und Sachen verhindert werden. [...]
- Ich bin mir im Klaren darüber, dass ich auf eigenes Risiko handle. Den mir erteilten Rat, selbst für einen geeigenten Hunde-Haftpflicht-Versicherungsschutz zu sorgen, habe ich zur Kenntnis genommen.
- Von mir wird durch Übernahme des Hundes bestätigt, dass ich über das Tier und dessen allfällige Eigenheiten umfassend aufgeklärt worden bin.
Liest sich nach Übernahme aber nicht Gassigang.
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Doch gab es war in dem einen Beitrag vom TE enthalten. Und da stand eben drin:
Merci
Mir wird der Artikel nicht so ganz angezeigt.
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Liest sich nach Übernahme aber nicht Gassigang.
Ich kann ja nur schreiben was in Beitrag Nr. 5 hier im Beitrag in dem Artikel enthalten ist und da steht halt vor den Punkten, die ich zitiert hatte:
"Diesen Vertrag zwischen Landestierschutzverein Steiermark und Spaziergeher muss jeder Ehrenamtliche unterschreiben. Darin heißt es unter anderem:"
Merci
Mir wird der Artikel nicht so ganz angezeigt.
Den Beitrag Nr. 5 hier ausklappen, da steht der ganze Text :-)
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es liest sich komisch.
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Den Beitrag Nr. 5 hier ausklappen, da steht der ganze Text :-)
das geht bei mir übergangslos inein Leseabo erwerben kostet blablupp...Du meinst den zitierten Text - danke, den schau ich jetzt grad an.
Ich klappe die Zitate selten auf.
Mea culpa -
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