Unfall bei Spaziergang mit TH Hund
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Das Tierheim verlangt also, daß man auf eigenes Risiko mit Hunden spazieren geht?
Für Listenhunde besteht in Rheinland-Pfalz Versicherungspflicht. Hat sich das Tierheim davon überzeugt, daß der Spaziergänger eine Versicherung, die in einem solchen Fall greift, hat? Oder überhaupt danach gefragt? Jemanden ohne Versicherung mit einem Listenhund in die Öffentlichkeit zu lassen, gefällt den zuständigen Behörden bestimmt nicht. Evtl. könnte man darüber das Geld zurückbekommen.
Oder hat die bestehende Versicherung des Tierheimes die Zahlung abgelehnt, weil der Hund zum Zeitpunkt des Unfalles keinen Maulkorb trug und damit gegen das Landeshundegesetz verstoßen wurde?
Ich würde einen Anwalt fragen, welche für Möglichkeiten es gibt, das Geld zurückzubekommen.
LG
Doro
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Wahrscheinlich hat der Gassigänger den Maulkorb nicht selbst dem Hund angezogen
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Das Tierheim verlangt also, daß man auf eigenes Risiko mit Hunden spazieren geht?
So wie man es dem Artikel entnehmen konnte:
Ja, abgesichert mit einem Vertrag, in dem der Gassigänger bestätigt, dass er das Risiko trägt und sich selbst um eine evt. Haftpflicht bemühen muss, wenn er das will.
Für Listenhunde besteht in Rheinland-Pfalz Versicherungspflicht.
Das ganze war ja in Österreich. Wie dort die Vorschriften dahingehend sind, weiss ich nicht.
Wahrscheinlich hat der Gassigänger den Maulkorb nicht selbst dem Hund angezogen
Laut Artikel wurde der Hund mit Leine und Maulkorb übergeben, also hat ihn schon angehabt.
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Sorry, ich hatte statt Kobenz Koblenz gelesen.
LG
Doro
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ich verstehe gar nicht, wieso das Tierheim einen Listenhund einfach so zum Gassi raus gibt. Gibt's da keine Gesetze für? Man darf ja auch nicht einfach so einen Hund aus dem Tierheim adoptieren, aber gassi geht dann klar?
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Ich helfe ja auch im Tierheim und gehe regelmäßig auch mit sehr großen Hunden Gassi, aber ich habe da nichts unterschreiben müssen...ich bin immer davon ausgegangen, dass Schäden durch die Haftpflichtversicherung des Tierheims abgedeckt sind.
Kommt ja schon mal vor, dass ein Gassigänger die Leine verliert und der Hund erst mal abdüst. Bisher ist noch nichts passiert, aber das muss ja nichts heißen.
Werde ich am Mittwoch mal direkt nachfragen...
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Ich finde aber tatsächlich, dass das mit den Versicherungen oft enorm undurchsichtig ist. Mit Gassigängen beim TH kenne ich mich nicht aus; aber ich habe zum Beispiel, obwohl wir als Übungsleiter vom Verein aus schon versichert sind, auch bei meiner Privathaftpflicht darauf geachtet, dass ehrenamtliche Tätigkeiten mit eingeschlossen sind. Und kann mir trotzdem lebhaft vorstellen, dass die Versicherungen sich im Falle eines Vorfalls mit Hund noch gegenseitig beharken.
Generell finde ich es aber schon merkwürdig. Zumindest bei meinem Privathund ist in der Versicherung auch der nicht gewerbliche Hüter ganz klar eingeschlossen. Müsste das dann nicht bei Tierheimhunden ähnlich sein? Also dass die versichert sind?
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Ich hatte in meinen Zeiten als Gassigänger bei einem großen Tierheim einen anständigen Vertrag. Da stand drinnen, dass durch den Hund an Dritten verursachte Schäden durch die Haftpflicht des Tierheims abgedeckt sind. Ausnahme: Wenn ich selbst vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit daran mitgewirkt hätte. Schäden bei mir selbst waren nicht abgesichert.
Mit Listenhunden durfte ich gehen, weil ich einen entsprechenden Sachkundenachweis bei einem zugelassenen Prüfer abgelegt hatte. Das war mit der entsprechenden Gemeinde so abgeklärt.
Fand ich fair so.
Eine entsprechende Tätigkeit bei einen kleinen Verein war hingegen nicht explizit abgesichert. Eine Haftpflicht für die Hunde gab es zwar, aber keine explizite Regelung für Gassigänger. War mir seinerzeit aber auch als problematisch bewusst, das Risiko bin ich eingegangen. War aber auch mit ein Grund, mein Engagement bei diesem Verein zu beenden.
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Also unsre TH Hunde sind in unbegrenzter Anzahl versichert, die Versicherung stellt aber ein paar Bedingungen.
Z.B. müssen die Gassigeher unsre Gassiregeln lesen, unterschreiben und vor Allem auch beachten, müssen ihre Kontaktdaten und ne Ausweisnummer hinterlassen. Kinder unter 18 dürfen ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht Gassi gehen, Kinder unter 16 dürfen überhaupt niemanden an der Leine führen und der Hund muss immer angeleint bleiben. Und einiges mehr...
Ich schätze mal die Versicherung in Ö wird ähnliche Bedingungen stellen und irgendeine wird wohl verletzt worden sein. Vielleicht gibts Hinweise, dass die Leute den Maulkorb selber runter gemacht haben?
Man erlebt leider immer wieder, dass Gassigeher sich für die Oberexperten halten und die Regeln brechen, weil sies ja besser wissen und alles können. Das erfährt man dann oft irgendwann von anderen Gassigehern, die was beobachtet haben, und das war dann auch das letzte Mal, dass die bei uns Gassi waren.
ich verstehe gar nicht, wieso das Tierheim einen Listenhund einfach so zum Gassi raus gibt. Gibt's da keine Gesetze für? Man darf ja auch nicht einfach so einen Hund aus dem Tierheim adoptieren, aber gassi geht dann klar?
Also unser Veterinäramt untersagt uns ausdrücklich nen Listenhund ohne Wesenstest (müssen wir selber nochmal machen, ein eventueller vom Vorbesitzer gilt nicht) an nicht Sachkundige (also nach §11 TSchG) rauszugeben und auch dann nur mit Maulkorb. Ausnahmen können sie machen, wenn jemand z.B. schon nen Listenhund mit Wesenstest hat, oder hatte, das muss dann aber extra für denjenigen beantragt werden.
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Habe zwar mit Hunden in der Gewichtsklasse keine Erfahrung, aber ich frage mich schon, wie der Hund an ein vorbeifahrendes Auto so rankommen konnte, dass ein ernsthafter Schaden entstanden ist. Kann mir das bildlich nicht so recht vorstellen...
Ich hab auch überlegt was für ein Kalb das gewesen sein muss, dass er selbst unverletzt blieb, das Auto aber beschädigt wurde
Ich hab mir da erst ne mega Beule vorgestellt, aber im Prinzip reichts ja, wenn er mit der Kralle nen Kratzer reinzieht.
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