Unfall bei Spaziergang mit TH Hund
-
-
Ich hab öfter mal derartige Kaliber an der Leine, die beim Anblick jedes 17,5. Autos unvermutet in die Leine springen, um das Auto zu töten. Aber nur, wenn die Sonne schräg und der Mond im Skorpion steht.
Mein Vorteil ist, dass ich die Kandidaten kenne und beim Nähern eines Autos entsprechend handeln kann. Ich kenne die örtlichen Gegebenheiten dort nicht, aber hier wär es aufgrund enger Feldwege und entsprechend langsam fahrender Autos kein Problem für einen Hund, unverletzt ein Auto zu beschädigen. Da reicht ein Sprung nach vorn, vielleicht wurde mit dem Maulkorb oder dem Karabiner der Leine der Lack an prominenter Stelle verkratzt. Wenn das Auto schon neben dem Hund ist und der springt vor, kann der Kratzer auch länger ausfallen. Wenn man nicht damit rechnet, ist es schnell passiert. Sollte der Hund dazu neigen, wäre es die Pflicht des Tierheims gewesen, die Gassigänger darüber zu informieren. Wir erzählen allen Gassigängern immer, worauf sie achten müssen.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Ja, ich denke, es kommen hier 2 blöde Dinge zusammen
1. Dieser nicht gelesene Vertrag
2. Falscher Hund zu ausführer
Was ich mich dennoch Frage, sind Tierheim Hunde denn ansich generell Haftpflicht versichert? Gibt es da ev Vorschriften? Denn privat muss ich ja zb keine Versicherung abschließen.
-
Grundsätzlich sollte schon aus der Sicht des gesunden Menschenverstands jedes Tierheim eine Betriebshaftpflicht haben. Und ohne Gewähr gehe ich davon aus, dass es spätestens zur Pflicht wird, wenn ein Tierheim Hunde beherbergt, die als gefährlich eingestuft sind. Da ist es ja für den privaten Halter auch Pflicht - bei allen entsprechenden Länderverordnungen, die ich kenne.
Bei e8ner Versicherung müssen Gassigänger (die als Hundeführer eben auch eine Verpflichtung trifft) nicht unbedingt mit abgesichert sein.
-
Ich glaube, das mit der Haftpflicht ist tatsächlich nicht immer einheitlich geregelt. Ich hatte mich mal, bevor Marley einzog, zum Thema Gassigehen auf der Website des örtlichen TH belesen und dort gab es damals, wenn ich mich recht erinnere, eine "Sammelhaftpflicht", an deren Kosten sich die Gassigänger selbst beteiligen mussten. Deshalb hab ich mich damals dagegen entschieden, zu dem Zeitpunkt war mir das zu teuer. Inzwischen scheint sich das wieder geändert zu haben, zumindest habe ich gerade eben nichts dergleichen mehr gefunden.
An meinem früheren Wohnort war ich eine Weile Gassigänger. Da bin ich anfangs hin, hab meinen Namen und meine Adresse hinterlassen, vermutlich auch die Gassiregeln unterschrieben (daran erinner ich mich nicht mehr, ist lange her) und dann durfte ich losziehen. Bei den "normalen" Hunden gab's auch nicht immer die große Info vorher, bei manchen Kalibern - z.B. einem sehr hibbeligen, ungestümen Hund, der einem schonmal blaue Flecken verpassen konnte - wurde das vorher gesagt und da haben sie auch darauf geachtet, wer den Hund mitnehmen darf. Sie hatten z.B. eine zeitlang einen Mali dort sitzen, mit dem nur ein oder zwei Leute Gassi gehen durften.
Während meiner Gassigängerzeit dort änderten sich dann (aufgrund von Vorfällen, vermute ich) die Regeln, sodass ich an einer Schulung für den Umgang mit Hunden teilnehmen musste. Die war zwar recht kurz (ich glaube, zwei Stunden oder so), aber tatsächlich ziemlich informativ, und ohne Teilnahme an der Schulung durfte man nicht mehr mit einem Hund raus, weil die Haftpflicht das zur Auflage gemacht hatte. Solche Schulungen gibt's meines Wissens nach auch in anderen TH. Ich hab halt wirklich den Eindruck, einheitlich geregelt ist das nicht. Ob das rechtens ist, kann ich aber nicht beurteilen.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!