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Einer Bekannten von mir hat man im Tierschutz einen Hund, der in diese Maße gepasst hat, als dreijährigen Hund verkauft. Später stellte sich dann raus, dass der Hund erst 4 Monate alt war. Mittlerweile ist er 1,5 Jahre alt, hat an die 70cm Stockmaß und wiegt an die 40kg. Und nun? Kann sie ja nichts für, dass sie über's Ohr gehauen wurde. Deswegen ausziehen oder Hund abgeben? Nur wegen so einer sinnlosen Vorschrift? (Ich denke übrigens, dass der Vertrag so nichtig ist. Aber fragt mal mein Mieterbund nach.)
Wenn da eh kein persönliches Verhältnis besteht, wird es nachher auch keinen interessieren, wie groß und wie schwer der Hund ist. Wenn da bereits Aussies, etc. rumlaufen und bisher nichts geschehen ist, schon dreimal nicht.
Wenn ihr bereits die Erlaubnis habt, würde ich einen Labbi holen und gut ist. Ihr könnte ja ne zierliche Hündin holen. Ich kenne eine SL-Hündin mit 52cm SH und 22kg. Und wenn sie dann "wider Erwarten" schwerer und größer wird, so what?
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Ja habe auch schon überlegt einen zu holen und anzugeben das es ein Mischling ist und dann *ups* ist er doch größer...Allerdings wohnen hier viele griesgrämige alte Menschen (jetzt nicht bei uns im Haus,aber in der Siedlung). Da wär ich mir nicht so sicher,ob die nicht bei der Baugenossenschaft anrufen und uns anschwärzen (ist uns beim Altpapier mal passiert...einen Karton mal nicht so klein gemacht und schon kam ein böser Brief). Ist schon ein komischer Verein. Aber wenn der Hund einmal da ist können sie ihn ja auch nicht mehr ohne Grund rausschmeißen. Nächstes Jahr ziehen wir eh um,aber eine fristlose Kündigung muss dann nicht sein :-/
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Rafi,wieso denkst du das der Vertrag nichtig ist?
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Einer Bekannten von mir hat man im Tierschutz einen Hund, der in diese Maße gepasst hat, als dreijährigen Hund verkauft. Später stellte sich dann raus, dass der Hund erst 4 Monate alt war. .........
sry, aber wer so dämlich ist, dass er einen Ausgewachsenen Hund nicht von einem 4 Monate alten Welpen unterscheiden kann, der sollte überhaupt keinen Hund halten
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Also der zitierte Absatz ist schon richtig. Nichtig wäre es, wenn er die Haltung von Tieren im Allgemeinen verbieten würde. Aber da Kleintierhaltung von einer Genehmigungspflicht ausgeschlossen wurde, ist das schon richtig so.
Wir sind momentan noch mitten in den Diskussionen, werden dieses Jahr aber auch noch umziehen, einfach weil ich so ein Verhältnis mit meinem Vermieter nicht möchte, obwohl wir eindeutig im Recht sind. Außerdem haben wir jetzt eine viel ansprechendere Wohnung gefunden, fast ebenerdig und näher an der Natur.
Also ich würde wirklich erst einmal nachfragen. Zur Not könnt ihr es ja wirklich als Mischling angeben, der ausgewachsen EIGENTLICH diese Maße nicht überschreiten sollte. Wenn er dann - upsi - doch größer wird, und ihr sowieso plant nächstes Jahr umzuziehen, wird das schon.
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Rafi,wieso denkst du das der Vertrag nichtig ist?
Wenn da drin steht, dass der Hund nur so und so groß sein darf, dann halte ich das für sittenwidrig. Wie gesagt, beim Mieterbund nachfragen.
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Einer Bekannten von mir hat man im Tierschutz einen Hund, der in diese Maße gepasst hat, als dreijährigen Hund verkauft. Später stellte sich dann raus, dass der Hund erst 4 Monate alt war. .........
sry, aber wer so dämlich ist, dass er einen Ausgewachsenen Hund nicht von einem 4 Monate alten Welpen unterscheiden kann, der sollte überhaupt keinen Hund halten
Ja, logo, kannst du natürlich so mir nichts dir nichts auf die Ferne beurteilen ob sie einen Hund halten kann oder nicht...
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Im Mietvertrag und in der Hausordnung steht ja gar nicht drin wie groß der Hund sein darf...
Ich versuche es morgen nochmal mit einem normalen Gespräch :) Mal gucken was die sagen. Denke aber nicht das die sich weichquatschen lassen...dann haben die bestimmt Angst das sich jeder einen großen Hund holt...
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Und vor 5 Jahren hat eine Freundin von mir auch bei der Genossenschaft mit einem Golden Retriever (Größe eines Kalbs) gewohnt...vielleicht sollte ich das auch noch anbringen:)
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ich würde das überhaupt nicht mündlich machen. Setz ein Schreiben auf, dass du um Erlaubnis für Hundehaltung bittest. Wenn diese erteilt wird, dann ist doch alles in Butter. Und wie gesagt, wenn es heißt, er darf max 40/20 sein, ups, dann ist er halt doch größer geworden.
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