Vermieter und großer Hund...

  • Kann man die Vermieter-Diskussionen nicht auslagern? In dem speziellen Fall der TE ist die Haltung nun ja zugesagt worden....

    Somit schreddert die daraus resultierende Diskussion auch nicht das eigentliche Thema, oder?

  • Diese "mir ist egal" Einstellung einiger Leute finde ich echt bedenkenswert.

    Egal was die anderen wollen, egal wie die Vorschriften sind, hauptsache ich kann meinen Kopf durchsetzen und meinen Hund halten.

    Und wenn dann die Kündigung wegen ungenehmigter Hundehaltung kommt und keine Wohnung gefunden wird ist das Geheule groß und alle anderen sind schuld.

    Das zieht sich aber ja manchmal auch durch sämtliche Themen, rücksichtslos bis zum Gehtnichtmehr, hauptsache die eigenen Interessen werden erfüllt.

    Egal ob es darum geht den eigenen Hund im Eiscafe kläffen zu lassen und andere Leute zu stören, egal ob der Hund grundsätzlich nicht angeleint wird weil er ja gehorcht. Was bin ich froh dass ich hier auf dem Land wohne und mit wenig Leuten zu tun habe.

  • Ich wohne in Hamburg. Bin in den letzten 15Jahren 5x umgezogen. Bei jeder neuen Wohnung war Hundehaltung im Mietvertrag gänzlich untersagt. Jedes Mal habe ich das offene und ehrliche Gespräch mit dem Vermieter/Hausverwaltung gesucht und bei 4x wurde mir die Hundehaltung schriftlich genehmigt. Ganz sicher habe ich dabei keine anderen Hundehalter in der Nachbarschaft erwähnt und ganz sicher habe ich bei der Rasse/Grösse (deutsche Schäferhunde und Boxer-Ridgeback-Mix) nicht gelogen. Selbst für meinen Sharinghund, der nur an den Wochenenden da ist, habe ich eine Genehmigung angefragt und bekommen (allerdings nicht in Briefform, sondern per eMail mit offizieller Firmen-Absenderadresse, da "nur" Wochenendhund).


    Ja, Wohnungssuche mit Hund ist zum kotzen. Es waren bestimmt 25Wohnungen dabei die ich aufgrund von Hundehaltung nicht bekommen habe. Aber im Leben wäre ich nicht auf die Idee gekommen a) Hund zu verheimlichen b) es drauf ankommen zu lassen c) Vermieter anzulügen

    Zum einen weil es den Ruf aller Hundehalter nachhaltig beschädigt und zum anderen weil ich mit so einem wackeligen Gerüst nicht entspannt wohnen könnte mit Hund.


    Aber ich gestehe, ich war auch nie in "Not". Es war immer ein freiwilliger, selbst gewollter Umzug und ich habe dafür auch mehrmals viel Monate doppelte Miete gezahlt, weil ich nicht unter Zeitdruck geraten wollte (also Bestandswohnung schon gekündigt und noch nichts neues). Keine Ahnung wie weit ich wirklich in Not gehen würde. Aber darum gings hier im Thread nicht. Es existierte kein Hund um die TE kämpfen musste - und trotzdem wurde ihr gerade zu mauschlen. Sorry, aber das geht meines Erachtens gar nicht.

  • Ich bin definitiv für eine offene und ehrliche Kommunikation!

    Es ging ja in diesem Fall darum, zunächst erst einmal um eine Genehmigung (für wahrscheinlich nicht mal 1 Jahr) zu bitten. Das hat hier ja reibungslos funktioniert, also ist ja alles gut. Wenn man natürlich vor hat, noch jahrelang dort zu wohnen, wäre mein Vorschlag auch nicht so ausgefallen.


    Natürlich gibt es nette Vermieter, die dann schlechte Erfahrungen machen (ich denke da aber eher an zerstörte oder heruntergewirtschaftete Wohnungen, nicht einfach nur an die Tatsache, dass jemand einen Hund hält), und da kann ich es durchaus verstehen, dass sie beim nächsten Mieter vorsichtiger sind. Das kann ja dann dem potentiellen Mieter erklärt werden und man kann sich darüber unterhalten und ggf. könnten dem Vermieter die Bedenken genommen werden.


    Auf der anderen Seite stehen aber leider die Vermieter, die von Anfang an generell was gegen Tier- und speziell Hundehaltung haben und absolut nicht mit sich reden lassen. Egal welche Rasse, groß oder klein, die sagen einfach Nein und gut ist. In Großstädten können sie das wohl aufgrund des Wohnungsmangels durchsetzen, aber in Kleinstädten und Dörfern wie hier bei uns funktioniert das halt nicht. Da müssen auch die Vermieter mal einen Kompromiss eingehen, sonst bleiben die Wohnungen leer.

  • Kann man die Vermieter-Diskussionen nicht auslagern? In dem speziellen Fall der TE ist die Haltung nun ja zugesagt worden....

    Somit schreddert die daraus resultierende Diskussion auch nicht das eigentliche Thema, oder?

    Zuletzt gab es Tipps bezüglich des genannten Hundewunsches der TE...


    Aber es war letztendlich auch nur ein Vorschlag :ka:

  • Aber genau das ist der Punkt: wenn der Vermieter erst mal die Erfahrung gemacht hat, dass Mieter wunderbar lügen können, wenn sie was wollen, dann klappt das mit dem "Bedenken nehmen" unter Umständen nicht mehr. Dann ist dieser Vermieter grundsätzlich misstrauisch und sagt lieber komplett nein, als das Risiko einzugehen, dass der nächste Mieter einen kleinen Hund genehmigt bekommt, der (ich übertreibe maßlos) sich dann zur Dogge auswächst.

  • Da wäre dann halt im Allgemeinen die Frage, warum man die Größe überhaupt einschränkt.. weil kleine Hunde bzw. Hunde von 40cm Höhe genau so etwas kaputt machen können, oder bellen, jaulen, ect. Deswegen ist diesbezüglich im BGB ja auch nichts festgelegt. Das würde hier jetzt aber auch den Rahmen sprengen und ist auch eine sehr individuelle Sache, je nach dem was man selbst oder im Bekanntenkreis vielleicht erlebt hat.

  • Da wäre dann halt im Allgemeinen die Frage, warum man die Größe überhaupt einschränkt.. weil kleine Hunde bzw. Hunde von 40cm Höhe genau so etwas kaputt machen können, oder bellen, jaulen, ect. Deswegen ist diesbezüglich im BGB ja auch nichts festgelegt. Das würde hier jetzt aber auch den Rahmen sprengen und ist auch eine sehr individuelle Sache, je nach dem was man selbst oder im Bekanntenkreis vielleicht erlebt hat.

    Ich hatte einen handlichen 8kg Hund und grosse, kräftige Hunde > 30kg - immer als Mieter. Bei einem Parkett- und/oder Dielenboden macht das Gewicht und die Krallen eines kleinen vs. grossen Hundes einen relevanten Unterschied.

    Die (weichen) Parkettböden die ich als Mieter mit den grossen Hunden hatte, hatten alle sichtbare Krallenspuren - und meine Hunde durften in der Wohnung weder spielen noch toben. Zuhause war Ruhe angesagt.

    Mit meinem kleinen Hund gab es diese Probleme auch, aber aber sehr oberflächlich und nur bestimmten Lichteinafall sichtbar.


    Ein Vermieter akzeptiert die normale Abnutzung durch Hundehaltung (und dazu gehören halt nunmal auch Krallenspuren bis zu einem gewissen Grad, die das normale Leben mit sich bringt) wenn er Hunde per Mietvertrag oder späterer schriftlicher Genehmigung erlaubt. Er kann aber theoretisch und indirekt Einfluss darauf nehmen, indem er max. Größe/Gewicht festlegt.


    Das ist jetzt auch nur ein Beispiel. Bei Laminat, Kachel oder Teppichboden wäre Größe/Gewicht des Hundes weitgehend egal. Ich fände eine solche Regelung auch daneben.

  • okay ja, das kann ich mir durchaus vorstellen, wenn ein kratzempfindlicher Boden verlegt ist. Wobei ich denke, dass ein 20-Kilo Hund da bestimmt auch schon seine Spuren hinterlassen würde.


    Es ist, wie gesagt, wahrscheinlich einfach Geschmackssache :smile:

  • Vielleicht haben manche Vermieter auch Bedenken, dass ein größerer Hund eher zu Angst bei anderen Mietern führt und damit zu mehr Beschwerden und Ärger. Weil der eben "gefährlicher" ist? Gibt ja doch viele Leute, die einfach Angst haben vor Hunden und es noch okay finden, einem kleinen Hund im Treppenhaus zu begegnen, beim großen Hund aber Panik schieben?

    Nur so als Gedanke... denn dieser 20/40 Hundeführerschein unterscheidet ja auch in groß und klein. Als Nicht-HH übernehmen das Vermieter vielleicht einfach "blind".

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