Als Hundesitter/Gassigänger worauf achten?
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Hallöchen zusammen,
ich bin schon seit einer ganzen Weile am Überlegen, mich als Hundesitterin/Gassigängerin zu betätigen. Eine befreundete Hundehalterin hat mich dann darauf aufmerksam gemacht, dass es da viele rechtliche Fragen und (sollte ich bezahlt werden) Probleme mit dem Finanzamt geben wird.
Braucht man denn als privater Gassigänger irgendwelche Nachweise oder eine bestimmte Versicherung? Wenn ich jetzt mal ein bisschen schwarz male, könnte entweder "mein" Hund angreifen oder angegriffen werden. Müsste ich da eine Versicherung abschließen oder der Hundehalter? Sollte man für einen einzigen Sitterhund ein Kleingewerbe anmelden?
Ich glaube ihr versteht die Richtung der Fragen, die ich mir zur Zeit stelle. Vermutlich übertreibe ich und sollte mich einfach auf Kleinanzeigen melden. Aber sicher ist sicher Danke schon mal für eure Tipps, Erfahrungen, etc.
Liebe Grüße,
Loreljia
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In dem Moment, wo du Geld dafür nimmst, greift § 11.
Und ja, es wäre sinnvoll ein Nebengewerbe anzumelden, sonst könnte es Ärger mit dem Finanzamt geben, wenn dich jemand anzeigt.
Wir es mit Versicherungen aussieht, kann ich dir nicht sagen, ich hüte weder für Geld noch bezahle ich jemanden zum Hüten.
Aber wenn ich jemandem meinen Hund für Geld zum Hüten gäbe, würde ich erwarten, dass da alles geregelt ist. Vielleicht entwirfst du einen Vertrag, den deine Kunden unterschreiben, um evtl. Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld zu regeln.
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Vielen Dank Turbofussel :) Aufs Geld kommt es mir zum Glück nicht an. Hauptsache ich kann jemandem helfen und als Bonus Zeit mit Hunden verbringen Sollte jemand drauf bestehen mir was zu geben, ist ein Vertrag tatsächlich eine gute Idee :)
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Auch wenn "nur" jemand darauf besteht, Dir gelegentlich etwas dafür zu geben, brauchst Du erstmal die Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz vom örtlichen Veterinäramt. Die Voraussetzungen dafür regelt praktisch jeder Kreis/jede Stadt selbst. Aber so einfach bekommst Du die nicht, Du mußt Deine Befähigung nachweisen.
LG
Doro
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und bedenke die Hundehaftpflichtversicherung
Unsere greift zB nur, wenn jemand unentgeltlich und nicht regelmäßig mit dem Hund rausgeht/auf ihn aufpasst.
Regelmäßige Gassigänger müssen sich eigenständig versichern
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