Welpe untergewichtig& beim kauf veräppelt.

  • Eigentlich ist es doch ziemlich egal. Der Welpe ist da und bleibt. Was vorher gelaufen ist, wird wahrscheinlich niemand mehr genau erfahren.

    Die frühe Impfung hat wahrscheinlich wegen der maternalen Antikörper sowieso nicht gewirkt.


    Laß alle weiteren Impfungen in den blauen EU-Pass eintragen und gut ist.


    LG


    Doro

  • Am gleichen Tag, der 12.07, wurde er gechipt, und das steht im blauen. Ich hatte mich nur gefragt, wieso er die Impfung nicht gleich ins blaue geklebt hat, wenn er doch am gleichen Tag den Chip dort eingetragen hat.

    Könnte ja auch sein, dass die Züchterin die Welpen erst einmal mit dem gelben Pass versorgt hat (der ist nämlich kostenlos) und zum späteren Zeitpunkt dann doch den blauen EU-Pass gewünscht hat (der kostet ja ca. 15.--- Euro).


    Da sehe ich persönlich jetzt keinen Anlass zum Zweifeln. Warum auch immer das so gehandhabt wurde - ist doch egal!


    Einfach alles in den blauen umschreiben lassen und gut isses!

  • Mein Tierarzt war völlig begeistert, dass der Welpe schon gechippt war und die Nummer stimmte....

  • Nochmal zur Anzeige:


    Die Anzeige kann nicht gemacht werden, weil kein Kaufvertrag besteht oder?
    Es besteht kein Nachweis darüber, dass besagter Welpe vorher bei dem "Züchter" lebte und zu früh von der Mutter getrennt wurde.

    Klingt logisch soweit.


    Könnte den Nachweis nicht der Tierarzt erbringen, der den Welpen das erste mal geimpft/gechipt hat?

    Denn geimpft/gechipt wurde der Welpe doch, wenn ich das richtig verstanden habe, als er noch bei der "Züchterin" lebte.
    Also muss die doch beim TA für die Kosten aufgekommen sein - sie muss doch mit den welpen+evtl Mutterhündin dort gewesen sein, alle duchgeimpft haben, Adresse hinterlassen haben, Rechnung bezahlt haben.

    Ich weiß, ich muss beim TA sogar angeben, ob es mein Hund ist, oder ich den nur vorrübergehend betreue (es im prinzip ein Pflegehund ist und offiziell jemand anderem gehört)


    Wäre das nicht ein Nachweis, dass der Welpe vorher bei der "Züchterin" lebte und nachweisbar zu früh von der Mutter getrennt wurde?


    Vermutlich darf der TA gar nicht Auskunft geben wegen Datenschutz usw.

    Aber macht er sich vielleicht ebenfalls strafbar, wenn er die Straftat der "Züchterin" deckt?

    Bzw. wäre das Vet-Amt nicht eine höhere Instanz, so dass er dort vielleicht sogar verpflichtet wäre Auskunft zu geben?


    Keine Ahnung - nur son Gedankengang ...

  • Weißt dieser Tierarzt überhaupt, daß die Welpen zu früh abgegeben wurden?

    Außerdem unterliegen auch Tierärzte der ärztlichen Schweigepflicht. Er darf gar nichts darüber sagen. Auch bei Straftaten darf die ärztliche Schweigepflicht nur bei schwerwiegenden Verbrechen mißachtet werden. Die vorzeitige Abgabe von Welpen fällt nicht darunter. Leider.


    LG


    Doro

  • Wo steht denn, dass die "Züchterin" nicht angezeigt werden kann?

  • Es hieß doch (im Veterinäramt) dass die „Züchterin“ vermerkt wurde, aber mangels Kaufvertrag (Nachweispflicht) nicht angezeigt werden konnte. Wie will man denn ohne Vertrag beweisen dass sie einem den Welpen verkauft hat.

  • Wenn sie wirklich die Mutterhündin hat, ließe sich das über einen DNA-Abgleich schon nachweisen. Aber wahrscheinlich ist der Aufwand, bzw. die Kosten, zu hoch.


    LG


    Doro

  • Das würde aber bedeuten du brauchst die DNA der Mutter und das wird die Welpenproduzentin sicherlich nicht liefern.

  • Einen gelben Impfpass kann es nur geben wenn der Hund nicht in einem Rasseverein "gezüchtet" wurde, denn jeder Verbands-Rassewelpe muss gechipt werden und dadurch bekommt er automatisch den blauen EU-Pass.


    Mein Benny hatte damals (da gab es noch keine Chippflicht) auch nur den gelben Impfpass. Als ich ihn zwecks Chippflicht bei Auslandsreisen nach ein paar Jahren chipen lassen musste, hat er zusätzlich den blauen Ausweis bekommen. Den Gelben habe ich auch mitgeführt, weil dort noch gültige Impfungen eingetragen waren. Erst als die nächsten Impfungen dann in den Blauen eingetragen wurden, war der Gelbe hinfällig.


    Du musst die Impfungen nicht übertragen lassen, der Gelbe ist so

    lange gültig bis alle weiteren Impfungen im Blauen drinstehen.

    Den Blauen hast du zusätzlich bekommen weil der Welpe erst nach den Impfungen gechipt wurde.

    Wäre er vor den Impfungen gechipt worden, hättest du nur den Blauen bekommen.

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