Welpe untergewichtig& beim kauf veräppelt.

  • ojee, das solltest du echt melden, denn laut TSG ist es verboten Nachwuchs vor 8 Wochen abzugeben. Ich würde die Züchterin daher auch anzeigen, wer weiss, wie sie sonst noch mit den Tieren umgeht. Das geht ja gar nicht !

  • ojee, das solltest du echt melden, denn laut TSG ist es verboten Nachwuchs vor 8 Wochen abzugeben. Ich würde die Züchterin daher auch anzeigen, wer weiss, wie sie sonst noch mit den Tieren umgeht. Das geht ja gar nicht !

    Hast Du alles gelesen?
    Sie wollte es, aber es ging ohne Kaufvertrag nicht.

  • Eigentlich nicht richtig, aber ich würde keine Anzeige machen, weil ich Angst hätte, daß mir der Welpe weggenommen wird.


    LG


    Doro

    Wer sollte befugt sein, den Welpen zu beschlagnahmen?? Und warum? Es geht darum, weitere Würfe zu verhindern und entsprechende Auflagen zu machen, dafür wäre eine Anzeige sinnvoll. Ich glaube allerdings nicht, dass die TE Anzeige erstette. Sie hat schliesslich selber beim Vermehrer gekauft, und die Umstände waren ihr bekannt.

  • Warum werden hier so alte Kommentare rausgesucht? Es wurde doch schon längst geklärt, dass sie beim VetAmt war um es anzuzeigen. Da kein Kaufvertrag vorhanden ist, gibt es keine Anzeige.

  • Wer sollte befugt sein, den Welpen zu beschlagnahmen?? Und warum? Es geht darum, weitere Würfe zu verhindern und entsprechende Auflagen zu machen, dafür wäre eine Anzeige sinnvoll. Ich glaube allerdings nicht, dass die TE Anzeige erstette. Sie hat schliesslich selber beim Vermehrer gekauft, und die Umstände waren ihr bekannt.

    Warum werden hier so alte Kommentare rausgesucht? Es wurde doch schon längst geklärt, dass sie beim VetAmt war um es anzuzeigen. Da kein Kaufvertrag vorhanden ist, gibt es keine Anzeige.

    Anzeigen werden nicht beim Vet.amt gemacht, sondern bei der Polizei. Ich habe nicht alle Posts gelesen, aber sollte die TE sich an das Vet.amt gewendet, um Unterstützung gebeten und mit dieser lapidaren Ausrede ( kein Kaufvertrag ) wieder hinauskomplimentiert worden sein, sollten andere Geschütze aufgefahren werden. Schriftliche Beschwerde mit Bitte um Bearbeitung! Es gibt Zeugen, die Kontaktdaten der Verkäufer und das "Beweisstück", den Welpen.

  • Das mit dem Kaufvertrag gefällt mir nicht. Ihr habt da einen faulen Amts-TA.


    Illegal ist die dauerhafte Trennung der Welpen von der Mutter bevor die Welpen 8 Wochen alt sind. Egal ob die Welpen verkauft werden oder sonst irgendwie von der Mutter getrennt werden. Du hast nachweislich einen zu jungen Welpen und du hast die Mutter nicht - also liegt da ein nachweislicher Verstoß gegen das TSchG vor, den du anzeigen willst. Der Amts-TA redet sich raus statt dem nachzugehen. Das ist eine Sauereri.

  • Was für ein süsser Knopf heart-eyes-dog-face


    Jetzt ist das Kind ja buchstäblich in den Brunnen gefallen. Fehler machen wir alle, ich hab auch bei meinem ersten Pferd damals alles falsch gemacht.... .


    Ich kann Dir leider keine Tipps geben da ich keine Welpenerfahrung habe. Aber wie ich das rauslese tust Du Dein Bestes damit es dem Kleinen gut geht. Wer weiß wo die Geschwister gelandet sind..... . Ich wünsche Euch alles gute, dass der Kleine gut aufwächst, alles psychisch verkraftet und er gesund und munter ist. Würde mich freuen weiter von Euch zu lesen wie er sich entwickelt.

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