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Zeig die Vermehrerin beim Finanzamt an, wenn was Anderes nicht funktioniert
Bringt wahrscheinlich gar nichts! Den als Kleingewerbe Betreiber darf sie € 17.000.-- jährlich hinzu verdienen.
Das ganze würde nur dann greifen, wenn sie aus öffentlicher Hand Geld zum täglichen Leben dazu bekommt. Dann gilt jeder Cent als Nebenverdienst.
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Anzeigen werden nicht beim Vet.amt gemacht, sondern bei der Polizei.
Und bei der Polizei kann man auch ohne Kaufvertrag anzeige erstatten?
Wenn das stimmt, dann kann es die TS ja dort noch einmal versuchen.
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Anzeige erstatten Jan man immer.
Ob sich daraus eine verfolgtes vergehen ergibt ist aber nicht sicher.
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Das mit dem Kaufvertrag gefällt mir nicht. Ihr habt da einen faulen Amts-TA.
Illegal ist die dauerhafte Trennung der Welpen von der Mutter bevor die Welpen 8 Wochen alt sind. Egal ob die Welpen verkauft werden oder sonst irgendwie von der Mutter getrennt werden. Du hast nachweislich einen zu jungen Welpen und du hast die Mutter nicht - also liegt da ein nachweislicher Verstoß gegen das TSchG vor, den du anzeigen willst. Der Amts-TA redet sich raus statt dem nachzugehen. Das ist eine Sauereri.
Jupp.
Ich würde dem Vetamt ne Dienstaufsichtsbeschwerde androhen und ggf. durchziehen.
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Aber mit welcher Berechtigung, egal ob Vetamt, Polizei oder Finanzamt, sollen die handeln? Ohne irgendeinen Nachweis, dass der Welpe wirklich bei Person XY gekauft wurde?
Egal wie ich die Sache an sich finde, hoffe ich aber doch, dass so etwas nicht möglich ist
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Dass kein Kaufvertrag vorliegt finde ich sehr seltsam....
Auch Hunde, die nicht aus dem VDH kommen, illegal eingeführte Hunde aus dem Ausland und private Mixe werden in der Regel mit Kaufvertrag abgegeben. Mal abgesehen vom Impfpass, dem geringen Alter bei der Abgabe....; ist das irgendwie dubios.
Allerdings führt die Feststellung jetzt auch nicht weiter....
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Aber mit welcher Berechtigung, egal ob Vetamt, Polizei oder Finanzamt, sollen die handeln? Ohne irgendeinen Nachweis, dass der Welpe wirklich bei Person XY gekauft wurde?
Egal wie ich die Sache an sich finde, hoffe ich aber doch, dass so etwas nicht möglich istEs geht nicht vorrangig ums Kaufen - dafür gibt es tatsächlich keinen Nachweis.
aber es geht ums zu früh von der Mutter trennen.Das heißt, man müsste nachweisen, dass der Welpe die ersten 6 Lebenswochen bei der "Züchterin" lebte, und dann weggegeben wurde und nun woanders lebt (egal ob gegen Bezahlung oder nicht).
Der Tierarzt der geimpft/gechipt hat müsste das nachweisen können.Wenn der an sowas wie eine Schweigepflicht gebunden ist und der TE keine Auskunft geben darf.
Dann sollte er doch selber Anzeige erstatten. Schweigepflicht erlaubt es einem doch wohl nicht, Straftaten zu decken.Ansonsten könnte man noch anderweitig versuchen, nachzuweisen dass der Welpe die ersten 6 Wochen beim "Züchter" gelebt hat.
Hatte die Dame Nachbarn welche die Hunde gesehen haben? -
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Kann es nicht vielleicht sein, dass das kein illegaler Welpenhandel ausm Ausland ist, sondern dass es auch hierzulande einfach saublöde Menschen gibt?
Verwegene Theorie: die Frau hat spitz gekriegt, dass man Hundebabies für einen Haufen Kohle verkaufen kann. Zuhause sitzen passenderweise Rüde und Hündin. Also schwupps, nicht aufgepasst und dann nennt man das einfach ganz dreist "Zucht", damit die Leute anspringen. Dann merkt man plötzlich, dass das irgendwie alles anstrengender als gedacht ist und wie die lieben Kleinen einfach schnellstmöglich loswerden, damit man wieder seine Ruhe hat.
Und, Zufälle gibt's, es gibt Leute, die wirklich drauf reinfallen und Ruhe ist wieder in der Wohnung und der Geldbeutel um einiges dicker.
Würde mal neugierig nachfragen oder die Augen aufhalten, ob da weitere Würfe kommen.
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Ich würde auch kein Auto nur per Handschlag kaufen.....
Kaufvertrag ist für mich wichtig.
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