Welpe untergewichtig& beim kauf veräppelt.

  • Ich würde auch kein Auto nur per Handschlag kaufen.....

    Kaufvertrag ist für mich wichtig.

    Für andere eben nicht.

  • Im Nachhinein, gehts dem Kleinen ja ganz gut.

    Das mit der Anzeige ist so nicht möglich.

    Allerdings gibt es auf Youtube viele Beiträge zum Thema. Und Tierschutzorganisationen kümmern sich um solche Fälle. Die gehen unter Umständen dann mit Amtshilfe mal zur Kontrolle...

    Wenn man die Berichte sieht, auch todkranke Hunde wollen die neuen Eigentümer nicht zurück geben....

    Zum Glück ist der Welpe munter und fidel...

  • Da wäre es interessant, mit wie viel Wochen die Geschwister ausgezogen sind.

    Denn sonst könnte man sich mit den anderen Welpenkäufern in Verbindung setzen.

    Wenn alle das Gleiche sagen....

  • Die Schweigepflicht eines Tierarztes geht, in diesem Fall leider, sehr weit. Es gibt Ausnahmen, aber bei "gewöhnlichen" Straftaten müßte er sogar in einem Strafverfahren die Aussage vor Gericht verweigern.


    Die vorzeitige Abgabe eines Welpen ist noch nicht einmal eine Straftat, es ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit.


    LG


    Doro

  • Kann es nicht vielleicht sein, dass das kein illegaler Welpenhandel ausm Ausland ist, sondern dass es auch hierzulande einfach saublöde Menschen gibt?

    Allerdings. Mein blue merle wurde schon dutzendfach angefragt. Als 26 kg Rüde auch mal für ne fette 10 kg Dame. Die werden doch so schön buuuuuunt !

  • Sorry, aber jetzt wird es komisch...


    Ich hatte mich schon gewundert, dass es nicht möglich sein soll, ohne Kaufvertrag Verstöße gegen das TsG zu melden...


    Eine Freundin kennt den hiesigen Amstvet persönlich und hat den, als wir uns eben trafen, einfach mal angerufen.


    Antwort: Nicht der Kauf, sondern die Abgabe der Welpen unter 8 Wochen ist verboten - ob die jetzt verschenkt, verkauft oder im eigenen Haus isoliert werden, ist egal.

    Ob eine Hündin vor Kurzem Welpen hatte, lässt sich außerdem sehr einfach feststellen.


    Ist ja auch unlogisch - wenn ich beim VetAmt einen Verstoß gegen das TsG melden will, brauche ich für das betreffende Tier keinen Kaufvertrag - i.d.R. zeigt man ja Fremde und nicht sich selbst an...

  • Ich denke auch, man hat einfach keine Lust, der Sache nachzugehen. Wie sich Amtsvets verhalten, ist ja schon sehr unterschiedlich.


    Wenns einem wirklich wichtig ist, dann könnte man sicherlich Hebel in Bewegung setzen.

  • Das Problem ist eben, dass ohne einen DNA-Test nicht nachweisbar ist, dass eben DIESER Welpe zu der Hündin gehört. Der chippende TA wäre ggf. noch eine Anlaufstelle, aber wegen der Schweigepflicht wohl eher eine Sackgasse. Dass das Vet-Amt daraufhin nicht aktiv wird, ist zwar schade, aber mMn verständlich: es gibt eben keine Beweise, die den Welpen mit der Produzentin verknüpfen, und an die man ohne Weiteres rankäme.

    Unsere Amts-Vet wäre vermutlich trotzdem mal hingefahren und hätte der Person kurz auf den Zahn gefühlt, allein schon, um zu demonstrieren, dass man sie im Auge hat und sie eine solche Nummer besser nicht noch einmal versuchen sollte.

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