Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIV
- Helfstyna
- Geschlossen
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Noch mal zum Thema Tiefgarage. Ich würde es machen.
Rückwärts einparken und fertig.
Wir haben eine abschließbare Box im Auto, wenn ich nicht will, dass man mir den Hund klaut, wird sie abgesperrt.
Die Mühe macht sich keiner bei vier randalierenden Hunden, einer Alarmanlage und dann noch der abgeschlossenen Box.
Würde mein Hund hingegen durchweg kläffen und jaulen, würde ich es nicht machen.
Ob ich nun zwei Stunden Auto fahre, dann Pause mache, mit ihnen laufe und noch zwei Stunden weiter fahre oder ob sie 2x2 Stunden so im Auto warten ist doch total egal.
hasilein75 : es geht tatsächlich um eine Karkasse und nicht um Hühnerklein.
Würde ich übrigens auch nicht unbedingt füttern. Hühnerklein hingegen schon.
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Hi
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Wenn beides für den menschlichen Verzehr ist
eine "dubiose" Karkasse würde ICH nicht zum Suppe kochen nehmen...
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Im Hühnerklein sind doch Karkassen dabei.
Also meine Jungs haben Karkassen bekommen, sind aber Rohfütterung grundsätzlich gewöhnt.
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Karkasse ist das Gerippe und die Rippen sind ziemlich spitz. Und sehr groß ist das Teil an sich nicht, wenn das von einem großen Hund einfach geschluckt wird, könnte das im Innern nicht so angenehm sein.
Hasilein: Was soll eigentlich die Anmache mit Hauptsache dagegen? Muss man in diesem Forum deiner Meinung sein. Wenn ja, bitte ich vielmals um Entschuldigung. Ich achte normal nicht so sehr auf deine Beiträge, mein Fehler.
Ach so, du hast Bedenken, dass der Hund dadurch innere Verletzungen davon trägt
Ich dachte jetzt, wegen Antibiotika im Fleisch und hab mir dann überlegt, warum du dir zwar daraus Suppe kochen würdest, aber der Hund kriegt nix davon
Bei gekochten Geflügelkarkassen stimme ich dir zu, gekocht füttere ich aus Prinzip keine Knochen, zu hart und spitz und auch schlecht für die Zähne (zb Markknochen gekocht).
Aber roh haben Knochen eine andere Konsistenz und werden zumindest bei meinen Hunden bei beiden komplett verdaut. Nur, wenn früher bei Pferdeknochen mal geschlungen wurde, kam etwas davon erkennbar wieder raus. Geflügelknochen wurden hier immer komplett verdaut. Meine Große kaut aber schon ganz gut, und der Kleine zerbeißt zwar die Hühnerhälse, schluckt sie dann aber im Ganzen, der Dummie... deshalb gibt's für ihn auch keine Karkassen, sondern nur ganz kleine Hühnerhälse. Die aber werden ebenfalls komplett aufgelöst. Hunde haben extrem aggressive Magensäure, die löst fast alles auf. Nur der Kot verändert sich, deshalb hab ich oft was mitgefüttert, was den Kot weich macht, zb Leber oder Äpfel und Birnen. Sonst kanns Verstopfung geben
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Ich musste erstmal Bilder gucken
noch nie im Leben hab' ich "Hühnerklein" gesehen geschweige denn gekauft.
Der HühnerMann auf'm WochenMarkt zerlegt ganze Tiere und wenn Karkassen "übrig" sind liegen die da... vor Jahrenden hab' ich mal eine gekauft und längs durchhacken lassen weil Beine+Flügel total weggekauft waren...
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hühnerkarkassen werden hier geliebt, manchmal wenn geschlachtet wurde gibt's auch Lamm... Rippen, Hals, Kopf...
Allerdings würde ich erst mit einem kleinen Stück ausprobieren wie darauf reagiert
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Wir kaufen immer ganze Bio-Hühner. Die Leber wird sofort gebraten und von uns auf Toast verspeist. Mozart bekommt das Herz.
Dann wird das Huhn zerteilt. Wir essen dreimal davon: einmal die gebratenen Hähnchenkeulen, zweimal Hähnchenbrust mit Gemüse. Mozart bekommt zweimal einen Flügel und zweimal eine halbe Karkasse.
Wir alle lieben unsere Hähnchen.
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Thema Mietrecht und Renovierung durch den Mieter:
Ich ziehe um und verlasse meine Mietwohnung. Ich bin hier vor 5 Jahren eingezogen. Damals habe ich selbst den PVC Boden verlegt und das Bad neu verfugt (Material hat der Vermieter gezahlt).
Die Wände waren größtenteils völlig in Ordnung (Raufasertapete), nur in einem Raum eigentlich nicht mehr schön. Da kam aber mein Rumpelzimmer rein und es hat mich nicht weiter gestört. Mängel (lose Bodenleisten, offen am Boden verlegtes Herdkabel, nicht funktionierende Steckdose, lose Kacheln am Kachelofen, tropfender Wasserboiler) wurden schriftlich festgehalten, aber nie behoben.
In den 5 Jahren habe ich die Wände (Katzen und Welpen sei dank) etwas "verwohnt". Die Tapete ist zum Teil angekratzt an einer Stelle im Wohnzimmer fehlt auch richtig was. Irgendwie bin ich nie dazu gekommen das neu zu machen.
Im Mietvertrag steht ich muss die Wände mind. alle drei Jahre streichen ( das ist meines Wissens keine zulässige Klausel), dass ich die durch mich beschädigten Wände neu machen muss ist klar!
Nächste Woche ist Begehung mit den Vermietern und ich fürchte, dass ich die komplette Wohnung streichen und Teile tapezieren muss.
Wie gesagt waren die Wände bei Einzug zum Teil OK, aber nicht neu renoviert und in einem Raum plus Flur alt.
Was darf der Vermieter verlangen?
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Was darf der Vermieter verlangen?
Mittlerweile heißt es, dass man die Wohnung so verlassen darf, wie man sie beim Einzug vorgefunden hat. Heißt, das Renovieren beim Auszug ist nicht mehr obligatorisch!
Hab ich eh noch nie wirklich verstanden, warum das mal anders war. Da hat man beim Auszug renoviert, und der neue Mieter streicht dann wahrscheinlich eh nochmal andere Farben oder tapeziert.
Selbst verursachte Löcher und Schäden zu reparieren ist natürlich sebstverständlich!
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PS:
Zitat:
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Renovierung bei Auszug: Was kann der Vermieter verlangen
Fassen wir noch einmal kurz zusammen, was dem Mieter nicht auferlegt werden darf:
- Der Vermieter darf den Mieter bei Auszug nicht dazu verpflichten, komplett zu renovieren. Hier wird von Fall zu Fall unterschieden, denn jemand der nur ein halbes Jahr in der Wohnung gelebt hat, kann keine Abnutzung hervorgerufen haben, die eine solche Klausel rechtfertigen würde.
- Während der Mietzeit darf der Vermieter nicht vorschreiben, dass in einer bestimmten Farbe gestrichen werden muss. Beim Streitthema Renovierung nach Auszug hat er jedoch Mitspracherecht. Der Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, die Wohnung weiß zu streichen, aber die Farbauswahl ist eingeschränkt, da es sich um helle, neutrale Farben handeln muss. So hat es der BGH im November 2013 entschiede.
- In manchen Mietverträgen finden sich Klauseln zur Renovierung, die vom Mietrecht nicht gedeckt sind. Dazu gehören die Vorgabe von festen Zeitabständen – beispielsweise drei, fünf oder sechs Jahre – für die Renovierung einzelner Räume. Manche Mietverträge sehen solche Zeitpläne zusätzlich zur Renovierung nach Auszug vor. Im Falle unwirksamer Klauseln muss der Vermieter laut Mietrecht die Renovierung bei Auszug selbst übernehmen.
- Ungenaue Klauseln mit schwammigen Angaben bezüglich der vom Mieter zu erbringenden Leistung sind ungültig. Dazu gehören z.B. Floskeln wie „Wohnung muss im vertragsmäßigen Zustand übergeben werden“ oder „Wohnung muss wie überlassen aussehen“.
- Auch starre Quotenklauseln, die den Mieter zu anteiliger Kostenübernahme verpflichten, sollte dieser vor den üblichen Renovierungsintervallen ausziehen, sind nicht rechtens. Beispielsweise ist die Übernahme von 20% der Kosten nach nur einem Jahr oder 40% nach zwei Jahren unzulässig. Als Grundlage für nachvollziehbare anteilige Renovierungskosten ist der Kostenvoranschlag eines Malerbetriebs, den der Mieter auswählen darf.
- Mieter müssen bei Auszug weder Tapete abkratzen, noch Türen und Fenster von außen streichen. Solche Klauseln können ignoriert werden.
- Sollte der Vermieter dem Mieter die Wohnung unrenoviert übergeben, sind jegliche Bestimmungen im Mietvertrag bezüglich fälliger Schönheitsreparaturen ungültig (BGH-Urteil im März 2015). Der Mieter muss während seiner gesamten Wohndauer nicht renovieren (auch nicht bei Auszug). Selbstverständlich muss er auch keinen Schadenersatz für die unterlassene Renovierung leisten. Hat der Mieter trotz der unrechtmäßigen Klausel Schönheitsreparaturen vorgenommen, muss der Vermieter dafür nachträglich aufkommen.
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