Leinenpflicht auf Wegen
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Normalerweise darf man auf Wegen in der Natur Hunde ohne Leine gehen lassen.
Bei uns ist es aber so, dass den Landwirten offenbar die Wege gehören und nun ständig verlangen von den Spaziergänger, die Hunde anzuleinen.
Dürfen die das?
Müsste dann da nicht ein Schild stehen, auch wegen Haftungsausschluss usw?
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In Deutschland ist es halt so, dass jedes Stück Boden irgendwem gehört. Wenn da kein Schild steht... Also hellsehen kannst du halt nicht...
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Dann macht man halt die Leine dran. Ist doch kein Problem.
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Wenn ihm der weg gehört, darf er das denk ich auch verlangen. Aber ich würde ihn mal drauf aufmerksam machen das es sinnvollwäre ein dementsprechender Schild zu plazieren um die Leute zu informierern die dort lang gehen..denn ja riechen kann man es nicht.
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Also ich weiß nur wie es bei uns in Bayern ist. Hier dürfen Hunde genau genommen überall frei laufen außer es steht ein Schild, dass in einem bestimmten Gebiet Leinenpflicht herrscht.
Würde ich über Feldwege laufen und ein Bauer würde mich bitten den Hund anzuleinen dann würde ich es einfach machen. Nimmt es überhand gehe ich eben woanders laufen.
Die Bauern sind bei uns inzwischen soweit, dass sie Ihre Felder in den bekannten Auslaufgebieten mit "Zäunen" einzäunen. Ich vermute, weiß es aber nicht, dass es sowohl Wild als auch die Hunde vom Feld fernhalten soll.
Wenn dich mal wieder jemand drauf anspricht, frag doch einfach mal nach. Reden hilft oft und man kann vielleicht auch verstehen, was der Hintergedanke der Landwirte ist. Vielleicht das leidige Thema Hund auf Feld?
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Bei uns kann man in der zugehörigen Gemeinde nachfragen, auf welchen Wegen Leinenpflicht herrscht.
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Bei uns ist das ganz unkompliziert. Wenn Brutzeit ist, steht ein Schild von den Jägern, dass wildern verboten ist und die Vögel und auch andere Wildtiere vor Wildereien durch Hunde geschützt werden sollen.
Die Bauern sind sehr entspannt was Hunde angeht, da bei uns auf dem Land jeder 2te mindestens einen Hund hat und jeder jeden kennt.
Wenn mich jemand aber auffordert den Hund an die Leine zu nehmen, mache ich das. Zumal ich sowieso dafür bin, den/die Hunde an die Leine zu nehmen, wenn jemand entgegen kommt.
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So pauschal lässt sich das wirklich nicht sagen. denn gerade in Deutschland sind die Wege in Feld, Wald und Flur in der Regel öffentlich gewidmet. Und damit auch für jedermann zu benutzen auch mit den eigenen Sachen (und Tiere sind erst mal Sachen) Und das ausserhalb der umfriedeten Siedlungen auch ohne Leine. Also besteht grundsätzlich erst mal kein Leinenzwang. In Naturschutzgebieten aber schon. und an öffentlichen Orten, also z.b. Badestränden, Wegen mit viel Publikumsverkehr/ Sehenswürdigkeiten etc. Und dann noch mal das Jagdgesetzt angucken, wg Jagdzeiten, Brut und Setzzeiten etc.
Also sollte man um ganz sicher zu gehen die jeweilige Landesnaturschutzverordnung angucken, die kommunale Verordnung und das jeweilige Landesjagdgesetzt.
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