WSS: 6 Monate - Soll ich das Notfellchen aufnehmem?

  • Keine Haftpflichtversicherung für den Hund? Nah super, auch das noch.


    Du bist echt zu gutmütig. Zieh dich komplett aus der Geschichte raus. Wieso machst du Aushänge beim Tierarzt, dass kann die Frau doch selber tun, wenn sie den Hund so unbedingt loswerden will. Wieso nimmst du ihr die Arbeit ab? Wieso machst du dir einen Kopf über Probewohnen bei anderen Leuten? Das ist nicht DEIN Problem, sondern das der Besitzerin. Die Frau ist anscheinend wirklich sehr geschickt darin andere Leute zu manipulieren und in dir hat sie (sry) einen "dummen" gefunden.

  • Der Besitzer ist keine Zwischenstation, er ist der Besitzer und Eigentümer. Und an diesen hat die Rückgabe zu erfolgen, an keinen anderen sonst.

  • Ruf wirklich den Züchter an, wenn du es gut mit dem Hund meinst. Das hier:


    "Deshalb soll er auch nicht zum Züchter zurück, weil der würde ihn auch wieder weiter verkaufen. Also wäre der Züchter wieder eine Station, die nicht von Dauer wäre, sagte sie."


    ...ist nämlich auch schon wieder sehr schräg. Zum einen ist das für den Hund keine "Station", sondern der vertraute Ort ,an dem er aufgewachsen ist, also mit Sicherheit die beste Möglichkeit von allen. Wenn die Besitzerin keine Hemmungen hatte, ihn an einem völlig fremden Ort zu geben, ist das mit Sicherheit nur ein Vorwand. Und Züchter sind oft so gut vernetzt, dass die Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung da besonders hoch wäre.


    Zum anderen: Es kann sein, dass der Züchter sogar noch Rechte am Hund hat, die ihm jetzt vorenthalten werden. In meinem Kaufvertrag war zum Beispiel eine Frist vorgegeben, in der die Züchterin Vorkaufsrecht gehabt hätte - hätte ich den Hund also als Junghund weiterverkaufen wollen ,hätte ich ihn zuerst ihr anbieten müssen. Wenn der Rüde erst sechs Monate alt ist, könnte da eventuell auch noch sowas bestehen.


    Ich würde dir, wie die anderen auch, wirklich sehr dazu raten, den Züchter zu kontaktieren - vielleicht erfährst du dann auch, was eigentlich hinter der ganzen dubiosen Geschichte steckt.

  • Ist das wirklich so? Ich hab sowas bisher noch nie gehört - dann können wir ja nur hoffen ,dass es bei Hunden notfalls genauso wäre.


    Oder gab es in diesem Präzedenzfall andere - schriftliche - Beweise, die gegen das Eigentum sprachen? Die hätte die TS ja im Zweifelsfall eben eher nicht - also drücken wir die Daumen, dass das jetzt wirklich nur voreilige Sorgen sind, und der Hund korrekt abgeholt wird.

    https://www.shz.de/lokales/lan…-57-pferde-id5592301.html


    Um den Fall geht es und der zieht sich ewig und drei Tage

  • Ich würde die Besitzerin als Zwischenstation meiden und den Hund direkt zum Züchter bringen, das wäre für alle das Beste, schätze ich.

    Na, ich möchte euch hören, wenn jemand schreibt: Ich habe meinen Hund für ein Probewochenende dorthin gebracht und als ich ihn abholen wollte, hatten die ihn zum Züchter zurückgebracht...

    Naja, die Besitzerin meinte lt. Schilderung ja selbst, dass sie vermeiden will, dass der Kleine sie noch mal sieht :ka: Und bevor der Hund zum Wanderpokal wird, wärs besser, wenn er wieder beim Züchter landet und von da aus in geeignete Hände weitervermittelt wird. Ich würds mir halt einfach schriftlich von der Besitzerin bestätigen lassen, dass ich den Hund an geeignete Personen - in dem Falle eben der Züchter - vermitteln darf. Sie will ja offenbar nichts mehr mit dem Hund zu tun haben :ka:

  • Der Hund hat nicht mal eine Haftpflicht?! Ein großer Jungrüde, der in einen fremden Haushalt gegeben wird - mit dem vollen Risiko, dass da was passiert, zum Beispiel eine ernsthafte Beißerei mit eurer Hündin, eine Attacke auf die anderen Tiere oder einfach ein dummer Unfall mit Folgekosten?


    Da bleibt einem echt die Spucke weg - ich hoffe, ihr seid euch klar darüber, was für ein massives Risiko ihr da eingegangen seid?

  • Das die Besitzerin völlig falsch handelt ist natürlich klar.


    Ich würde eine Frist setzen, bis wann der Hund abgeholt werden muss - und mitteilen, dass ich den Hund im Notfall leider ins Tierheim bringen muss.

    Dort kann die Besitzerin den Hund dann abholen.



    Aber diesen Hund ohne Wissen der Besitzer zum Züchter geben oder den Züchter ungefragt kontaktieren finde ich sehr übergriffig.

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Weitergabe an den Züchter ohne Wissen der Besitzerin rechtlich in Ordnung wäre.


    Natürlich würde ich nicht so handeln, wie die Frau hier handelt - allerdings ist die Frau vielleicht wirklich verzweifelt und durch die großzügige Hilfe von schätzt sie die Situation jetzt vielleicht ganz anders ein.


    Deshalb würde ich unmissverständlich nochmal eine letzte Frist setzen - am Besten auch schriftlich.

  • Ich würde der Besitzerin eine letzte Frist stellen mit dem Zusatz, dass der Hund ansonsten an den Züchter zurück geht. Dies möglichst schriftlich und dokumentiert.
    Und nur das, nichts anderes. Keine sentimentalen Anwandlungen, alles rein sachlich.

    Dass einem der Hund leid tun kann ist ja unumstritten. Aber wieviele Geschöpfe gibt es auf der Welt die einem leid tun können.

  • Zum anderen: Es kann sein, dass der Züchter sogar noch Rechte am Hund hat, die ihm jetzt vorenthalten werden. In meinem Kaufvertrag war zum Beispiel eine Frist vorgegeben, in der die Züchterin Vorkaufsrecht gehabt hätte - hätte ich den Hund also als Junghund weiterverkaufen wollen ,hätte ich ihn zuerst ihr anbieten müssen.

    Ein Vorkaufsrecht heißt nicht das man der Person mit dem Vorkaufsrecht zu erst das, in diesem Fall, Tier anbieten muss.

    Wenn man einen Käufer hat und man sich mit dem auf einen Preis geeinigt hat, kann die Person mit dem Vorkaufsrecht das Tier zu dem Preis, auf den man sich mit dem Käufer geeinigt hat, kaufen. Möchte die Person mit dem Vorkaufsrecht das nicht darf man das Tier an den Käufer verkaufen.

    Sprich die Person mit dem Vorkaufsrecht darf an stelle des Dritten den geschlossenen Kaufvertrag übernehmen.


    Es ist etwas anderes, wenn man in den Vertrag mit dem Vorbesitzer reinschreibt das er das Tier bei einer Abgabe zu xy Betrag angeboten bekommen muss/zurück kaufen kann. Das ist dann aber kein Vorkaufsrecht.


    LG
    Sacco

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