Hundehaftpflicht oder Privathaftpflicht melden?

  • Falls der Nachbar Ansprüche stellt, ist es ein Fall für die Hundehaftpflichtversicherung, da der Sturz durch den Hund entstanden ist.

    So, wie es passiert ist, wird er der Tiergefahr schuldhaft genommen und bekommt eine Teilschuld, ich vermute in diesem Fall 50/50.

  • Der Sturz ist nicht durch den Hund entstanden.

    Die bloße Anwesenheit eines Hundes reicht nicht aus, damit er Schuld hat.


    Wenn der Hund an kurzer Leine angeleint war (check), nicht gebellt hat (check) und nicht ins Rad gerannt ist (check), dann trifft ihn genau soll wenig Schuld, wie der Hundeführer, parkende Autos, ein Baum der da steht oder eine Banane auf der gegenüberliegenden Seite.


    Wäre ja noch schöner, wenn die bloße Anwesenheit ausreichen würde, jemanden dran zu kriegen.


    Wenn man zu schnell unterwegs ist, um rechtzeitig zu bremsen, in einem Wohngebiet, während man einen Fußweg kreuzt, der nicht einsehbar ist, dann hat man absolut selbst Schuld.

    Oder der Nachbar, der die Hecke nicht angemessen kurz hält.



    Ich würde gar nichts machen, vor allem nicht die Generalschuld auf mich nehmen, nur weil ich mich erdreiste, einen Hund zu halten. Wir sind oft genug Sündenböcke als Hundehalter, aber hier die Schuld beim Hund zu suchen ist völlig an den Haaren herbeigezogen.


    Wenn du etwas für Dein Gewissen und den nachbarschaftsfrieden machen möchtest, könntest du ein kleines "gute besserung"-präsent rüber bringen. Und dabei NICHT entschuldigen für den hund und auch auf keinen fall die sprache auf den hund bringen, sondern einfach sagen "ich habe vom sturz gehört, das ist ja blöd gelaufen/tat sicher weh. ich hoffe es geht Ihnens schnell besser" oder sowas.

    Dein hund hat keine schuld und auf diese idee sollte der nachbar gar nicht gebracht werden.

  • Wir müssen einfach abwarten, ob was kommt

    Privathaftpflicht und Hundehaftpflicht sind auch zwei unterschiedliche Versicherer, denn eine Hundehaftpflicht bot unsere Versicherung damals nicht an


    Eventuell ist auch der Nachbar schuld der durch das nicht schneiden der Hecke den Einblick in den Kreuzungsbereich verunmöglicht

    die Grundstücke zur Straße hin haben alle über 2m hohe Hecken.

    Selbst wenn er die Hecke wie alle Anderen geschnitten hätte , hätten Mann und Hund zwar nebeneinander auf dem Gehweg laufen können, hätten den Radler aber trotzdem nicht sehen können.

    Den über 90jährigen Heckeneigentümer würden wir gern aus der Sache rauslassen. Der ist ganz alleine und kann das gesundheitlich nicht mehr. Ab und zu schneidet dann eben einer von uns die Gehwegseite zurück, eben jemand der eine Akkuheckenschere hat.

    Aber der Gedanke kam mir auch schon, dass der arme Mann Teilschuld bekommen könnte. Da würde ich dann aber klar sagen, dass alle Parteien mit Randgrundstücken diese hohen Hecken haben

  • Wenn dann muss es der Tierhalterhaftpflicht gemeldet werden. Falls noch was nach kommt, würde ich das einfach machen. Die wissen schon, was sie übernehmen müssen und wehren unberechtigte Ansprüche auch ab.

  • Der Radfahrer ist doch selber Schuld ..


    Kann doch echt nicht sein, dass man für sowas verantwortlich gemacht wird.

  • Ich hatte eine ähnliche Situation ohne Hund: Ich habe eine Straße überquert, hinter mir hat ein Radfahrer falsch gebremst, Überschlag gemacht und sich die Hand gebrochen. Wir hatten uns nicht berührt...


    Letztlich musste meine Versicherung zahlen, der Radfahrer hat keine Mitschuld bekommen :ka: Und ich hatte mir nen Anwalt genommen, weil ich die Schuld nicht auf meiner Seite sah...


    Also, wenn der Radfahrer Ansprüche stellt würde ich es der HH Haftpflicht melden...

  • Boah wie unfair und dreist ist das denn .... hätte gehofft, dass so ein Mist nicht vorkommt.

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