Hundehaftpflicht oder Privathaftpflicht melden?

  • Die bloße Anwesenheit eines Hundes reicht nicht aus, damit er Schuld hat.


    In manchen Fällen leider schon.

    So wie bei uns vor einigen Jahren. 3 Menschen und 3 Hunde gehen Gassi, bleiben irgendwann stehen und unterhalten sich. Mia sitzt neben mir, die anderen beiden Hunde rennen und spielen. Plötzlich rennt Hund B der Besitzerin von Hund A seitlich in die Beine ... komplizierter Oberschenkelbruch. Nun rate mal wessen Versicherung 30% des Schadens übernehmen musste, nur weil sie anwesend war.

  • Die bloße Anwesenheit eines Hundes reicht nicht aus, damit er Schuld hat.


    In manchen Fällen leider schon.

    So wie bei uns vor einigen Jahren. 3 Menschen und 3 Hunde gehen Gassi, bleiben irgendwann stehen und unterhalten sich. Mia sitzt neben mir, die anderen beiden Hunde rennen und spielen. Plötzlich rennt Hund B der Besitzerin von Hund A seitlich in die Beine ... komplizierter Oberschenkelbruch. Nun rate mal wessen Versicherung 30% des Schadens übernehmen musste, nur weil sie anwesend war.

    Das ist doch eine ganz andere Situation...

  • An die Straße münden kleine Stichwege, die jeweils zu den einzelnen Blocks führen. Man kann diese nicht einsehen, bevor man nicht an der Hecke vorbei ist.

    Sind das Autozufahrten oder Fußwege?

    Und sind die Stichwege Privatwege, die zum jeweiligen Haus gehören oder öffentlicher Straßenraum?


    Aus einer Einfahrt darf man nämlich nicht einfach rausbrettern sondrn muss die Vorfahrt beachten.

    Wenn es sich um einen Fußweg handelt, muss er für Radfahrer freigegeben sein, andernfalls darf der Nachbar da gar nicht mit dem Fahrrad fahren, sondern hätte bis zur Straße schieben müssen.

  • Meldet es der Hundehaftpflicht.

    Es ist egal, ob es auch passiert wäre, ohne Hund, sobald der dabei ist, ist die Hundehaftpflicht erstmal zuständig.

    Die kümmert sich übrigens auch darum, die Ansprüche abzulehnen, wenn sie unberechtigt sind. Also wenn ihr erstmal meldet, habt ihr keinen Nachteil davon, ganz im Gegenteil.

  • § 254 Abs. 1 und § 833 Satz 1 BGB, werden von den Versicherungen gerne genannt um die Zahlung so gering wie möglich zu halten.

    Dies ist aber nicht immer so, es gibt Ausnahmen der Tiergefahr. Da sollte man sich schon schlau machen und gegen die minderte Zahlung Widerspruch einlegen und die überwiesene Zahlung NUR unter Vorbehalt und ohne Anerkennung annehmen.

    Es geht ja nicht nur um die Forderung des Schmerzensgeld, auch können Auslagenpauschalen, Fahrkosten, Haushaltsführung, Verdienstausfall ect. geltend gemacht und gefordert werden.

    Von daher ist anwesend nicht immer anwesend.

    Aber ja, bei tobenden Hunden muss man damit rechnen und bekommt eine Schuld der Tiergefahr angerechnet. Die liegt je nach Fall zwischen 20% und 50% der Minderung.

  • die Stichwege sind Privatwege. Sie führen zu jeweils 2-3 Wohnblocks und werden zT auch von Autos befahren, wenn die Bewohner dort einen Stellplatz haben (das sind idR pro 4er Block 2 Autos). Grundbuchlich zugeordnet sind die Wege aber eindeutig den privaten Grundstücken, rechtlich also normale Grundstückseinfahrt

  • Da der Hund dabei war und der Hund vorgelaufen ist würde ich sagen das es, wenn was kommen sollte, der Tierhaltehaftpflicht gemeldent werden sollte.


    Bei der Hecke kommt es drauf an was in der Satzung von der Gemeinde/Stadt steht. Steht dort das die Hecken keine 2 Meter hoch sein dürfen oder nur max. Xy hoch sein dürfen, könnte der Nachbar eine Mitschuld bekommen. Steht dazu nichts drin hat der Nachbar auch keine Mitschuld.


    Bei meinen Schwiegereltern, die haben ein Eckgrundstück an der die Straße lange geht, ist es vorgeschrieben wie hoch die Hecke/Sichtschutz max. sein darf.


    LG

    Sacco

  • Ich wünsche euch erstmal dass das Ganze gänzlich, ohne dass euer Name auch nur fällt, abgewickelt wird und ihr gar nichts melden müsst. Weder der einen noch der anderen Versicherung.


    Und ich würde mich freuen wenn Du uns auf dem Laufenden hältst. Es ist ja ein generell nicht unwichtiges Thema für Hundehalter.

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