Hund lässt Fremde nicht mehr vom Grundstück- rechtliche Lage und eure Meinung
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Hallihallo,
mich beschäftigt eine Frage zum Thema "Wachhund".
Und zwar hat eine gute Bekannte mir erzählt, dass ihr Folgendes passiert ist:
Sie wollte in einer bestimmten Angelegenheit zu ihr unbekannten Leuten nach Hause kommen.
Sie öffnet also das Tor zum Hof, betritt das Grundstück (keine Klingel am Eingang), ein großer Hund kommt ihr entgegen, sie empfindet sein Auftreten als neutral und friedlich. Sie geht die Treppe zur Eingangstür hoch, klingelt, wartet, keiner da. Der Hund steht derweil im Hof und beobachtet sie.
Daraufhin möchte sie wieder gehen, und der Hund stellt sich ihr plötzlich knurrend, drohend und fletschend in den Weg.
Sie bleibt also wie angewurzelt stehen und wartet... und wartet... sobald sie sich in Richtung Hoftor bewegt, fängt der Hund wieder an zu drohen. So wartet sie also über eine Viertelstunde, bis zufällig die Hausleute heim kommen und sich amüsiert zeigen.
Sie erzählen ihr, dass sie das dem Hund so beigebracht haben, um Einbrecher zu stellen, und dass sie selbst schuld ist, weil sie das ihr fremde Grundstück betreten habe. Nachdem die Angelegenheit besprochen ist, wegen der sie da war, wird sie von den Hausleuten ans Tor gebracht.
Die Bekannte selbst hat seitdem ziemlichen Respekt vor Hunden und traut denen nicht mehr so recht. Ich selbst werde ziemlich sauer, wenn ich so etwas höre, weil ich finde, dass es nicht angehen kann, dass Menschen ihre Hunde dahingehend erziehen, dass Besucher nicht mehr das Grundstück verlassen können. Wäre nämlich etwas passiert, wäre natürlich wieder der Hund der Schuldige gewesen.
Mich würde brennend eure Sichtweise interessieren, besonders auch die rechtliche Seite natürlich, aber auch eure private Meinung zu so einem "Vorgehen" der HH.
Mich treibt auch die Frage um, was zB geschehen wäre, hätte die Bekannte die Polizei um Hilfe gebeten. Die Polizisten hätten dann ja die Aufgabe gehabt, die Bekannte zu befreien, oder? - und das wäre dann u.U. eskaliert, vielleicht dahingehend, dass der Menschen oder der Hund zu Schaden gekommen wäre oder Auflagen bekommen hätte etc.
Ja, hätte, hätte, Fahrradkette, aber mich beschäftigt die Situation wirklich.
Was meint ihr?
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Hi
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Ich bezweifle ja sehr, dass der Hund bewusst so erzogen wurde und nehme eher an, der kann das von alleine.
Wäre für manche Hundetypen ja nicht ungewöhnlich, "Eindringlinge" fest zu halten.
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Warum bringt man denn nicht einfach außerhalb des Grundstücks eine Funkklingel an damit Fremde das Grundstück gar nicht erst betreten müssen?
Rechtlich keine Ahnung. Stelle ich mir schwierig vor und könnte mir im schlimmsten Fall der Fälle auch vorstellen dass die Halter Probleme bekomme. Frage ist ja auch, weißt am Tor etwas auf den Hund hin? Schild etc.?
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Mir wurde das vor 20 Jahren von einem Anwalt so erklärt, dass der Halter Probleme, sogar dicke Probleme, bekommen kann, wenn Fremde das Grundstück betreten müssen, um z.B an die Klingel oder den Postkasten zu kommen. Dann bist du in der Pflicht, den Hund so zu sichern, dass das möglich ist.
Verlegst du aber die Außengrenze deines Anwesens sozusagen nach außen, hast also eingezäunt und dabei Klingel und Postkasten so, dass sie von draußen erreicht werden können und rundest das Ganze noch mit einem "Vorsicht Hund/Betreten verboten" Hinweis ab, dann bist du als Hundehalter auf der sicheren Seite.
Ich hatte mich damals wegen des eigenen Grundstücks erkundigt, hab das so gemacht und hoffe, das reicht im Fall das Falles - aber ob das heute noch genauso gilt, weiß ich natürlich nicht.
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Wieso macht man bei einem fremden Grundstück das Tor auf und fährt rein?
Gab es keine Möglichkeit sich telefonisch anzukündigen?
Ich würde nie einfach mal zu jemanden auf den Hof fahren und schon dreimal nicht wenn da ein Hund ist...
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Können Fremde das Grundtsück einfach betreten, sprich Klinke drücken und rein, dann haben die Leute sehr schnell ein gewaltiges Problem, sollte mal jemand rechtliche Schritte einleiten, nach einem solchen Vorfall. Da hilft auch ein Infoschild nicht, die Urteile dazu sind klar.
Sollte jemand in einem solchen die Polizei zu Hilfe rufen und man den Hund nicht sichern können, kann das auch durchaus zur Tötung führen.
Ich bezweifle, dass es dem Hund wirklich beigebracht wurde, wohl eher, dass da ein Hund sein Wesen auslebt und es die Leute aus Dummheit heraus ziemlich cool finden und es sie stolz macht, einen so klasse Wachhund zu haben.
Rechtlich hochproblematisch und für den Hund mehr als gefährlich.
Verlegst du aber die Außengrenze deines Anwesens sozusagen nach außen, hast also eingezäunt und dabei Klingel und Postkasten so, dass sie von draußen erreicht werden können und rundest das Ganze noch mit einem "Vorsicht Hund/Betreten verboten" Hinweis ab, dann bist du als Hundehalter auf der sicheren Seite.
Eben leider nicht.
Ist bekannt, dass der Hund so reagiert, muss er so gesichert sein, dass Besucher eben nicht, durch ein einfaches Aufdrücken einer Tür zu dem Hund gelangen können.
Sprich, Tor abgeschlossen z.B. Ein solcher Hund muss entsprechend gesichert werden aus rechtlicher Sicht, da reicht ein Schild am Eingang nicht aus.
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Der Hund ist genial. Der perfekte Wachhund.
Die Besitzer sind wahnsinnig, keine Klingel außerhalb des Grundstücks anzubringen. Die wissen, dass ihr Hund so reagiert, also müssen sie dafür sorgen, dass niemand unwissend in diese Situation kommt. Das fällt meines Erachtens unter die Verkehrssicherungspflicht: die Zugangswege zum Haus müssen so gestaltet sein, dass Dritten dort keine Gefahr droht. Ist das nicht der Fall oder nicht erwünscht, dann muss der Zugang erkennbar versperrt sein und die Einrichtungen, die für Fremde erreichbar sein müssen (in unseren Breiten üblicherweise Klingel und Briefkasten), so angebracht werden, dass jeder sie ungefährdet erreichen kann.
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Gab es nicht sogar Urteile wo Schilder die vor dem Hund warnen als prophylaktisches Schuldeingeständnis, dass der Hund gefährlich ist gewertet wurden und der Halter dann erst recht Probleme bekam?
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Gab es nicht sogar Urteile wo Schilder die vor dem Hund warnen als prophylaktisches Schuldeingeständnis, dass der Hund gefährlich ist gewertet wurden und der Halter dann erst recht Probleme bekam?
Ist das nicht nur dann der Fall, wenn da sowas wie "Achtung, gefährlicher Hund" oder "Vorsicht bissig" dransteht?
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Gab es nicht sogar Urteile wo Schilder die vor dem Hund warnen als prophylaktisches Schuldeingeständnis, dass der Hund gefährlich ist gewertet wurden und der Halter dann erst recht Probleme bekam?
Ja, zumindest bei Schildern, die den Hund explizit als "gefährlich" oder "bissig" bezeichneten.
Da sahen die Urteile so aus, dass solche Hunde entsprechend den Vorschriften der Gefahrhundeverordnung gesichert sein müssen.
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