Hund lässt Fremde nicht mehr vom Grundstück- rechtliche Lage und eure Meinung

  • trengend und scheiße bezahlt

    Wohnungstür, innerhalb eines befriedeten Bereiches in dem ich, mit meinen Mitmietern und im Auftrag des Besitzers, das Hausrecht habe.

    Haustür, an die Strasse angrenzender und öffentlicher Bereich.

    Haustür -> Klingeln -> Alles gut

    Wohnungstür -> Klopfen -> was macht jemand ungefragt im Haus?

    Ich stell mir das grad an meinem vorigen Wohnort vor ... 15-Geschosser mit 9 Wohnungen je Etage. Da ist der Paketbote täglich mit Sackkarre ins Haus. Wenn der für jedes Paket wieder nach unten gehen sollte um von draußen zu klingeln ...


    Aber da du im Konjunktiv geschrieben hast, gehe ich davon aus, dass in deinem Haus nur eine Wohnung ist und es niemals vorkommen kann, dass ein Paketbote beim Nachbarn im selben Haus schon was zugestellt hat. In dem Fall fände ich es auch schräg, wenn einer ins Haus latscht. Aber welcher Paketbote macht das? Die sind doch froh, wenn sie nicht umsonst die Treppen hoch schleppen müssen.

  • Unsere Postboten, egal welcher, klingeln wenn sie für mehrere Parteien Pakete was haben bei allen Beteiligten. Problem gelöst. Und das machen die von Anfang an so, scheint also nicht so ungewöhnlich. Zumal wir hier auch Völlig durcheinander für einander die Pakete annehmen.

  • Witzig finde ich wie vehement vor ein paar Wochen hier über einen Kotbeutel im Mülleimer an öffentlich zugänglicher Stelle diskutiert wurde und das das doch eine Frechheit sondergleichen war, aber das ungefragte durchschreiten eines Gartentors oder betreten eines Hausflurs ist doch völlig normal.

    Äpfel und Birnen und so, ne?

    Geh ich aufs Grundstück um den Reifen vom Auto abzumontieren weil ich den grad brauche = Böse! (Gleiches wenn ich meinen privaten Müll entsorgen will)

    Geh ich durch das nicht abgeschlossene Tor aufs Grundstück um an der Tür zu klingeln, weil am Tor halt keine Klingel ist = Normal, erlaubt und für die meisten auch gut.

    Hat es aber eine Klingel am Tor = Da stehenbleiben und klingeln, Finger weg vom Tor.


    Mir war nicht klar das sowas anscheinend unter Raketenwissenschaft fällt und erklärt werden muss.

  • Geh ich durch das nicht abgeschlossene Tor aufs Grundstück [...] = Normal, erlaubt

    Sicher?

    Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Befriedet ist ein Grundstück, wenn der Berechtigte dieses in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren - zB Mauern, Zäune - gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert hat.

    Hier ist das Grundstück umzäunt und das Tor/Türchen geschlossen. Es muss nicht abgeschlossen sein. Ob Klingeln als widerrechtlich durchgeht... ich glaube eher nicht, aber drauf wetten allerdings würde ich auch nicht.

    Im Mülltonnen Beispiel war das Grundstück nicht befriedet, damit entfällt der Hausfriedensbruch und es bleibt schlimmstensfalls eine Ordnungswidrigkeit von ein paar Euro.

    Von wegen Äpfel und Birnen, eher Boskop vs Pink Lady:D


    Ich hatte da ja schon argumentiert, frei zugängliche Mülltonne, ok, wer das nicht will stellt die Tonnen hinter den Zaun etc und schon ist alleine der Weg dorthin eine Straftat.

    Autoreifen abmontieren ist übrigens auch auf öffentlichem Grund und Boden Diebstahl und daher immer eine Straftat, das könnte die gesuchte Birne sein:klugscheisser:


    Spaß am Rande, ist die Tür offen, also z.B. angelehnt, wird es wieder lustig, weil dann plötzlich die Befriedung als nicht ersichtlich angesehen werden kann. Aber dafür bräuchten wir hier einen Volljuristen und nicht so einen Ex-Wach-Schlumpf mit ein bisschen Halbwissen.

  • @Dakosmitbewohner Du vergleichst jetzt ernsthaft ein an der Tür klingeln mit der Müllentsorgung in fremden Mülltonnen?


    Es gibt ein Tor/Törchen, da ist weder Klingel noch Briefkasten oder sonst was dran und auch nicht verschlossen.

    Klingel und Briefkasten befinden sich am Haus, hinter dem Tor. Wo soll da bitte das Problem sein wenn jemand dann logischerweise zur Haustür läuft? Wo liegt da bitte der Fehler?

    Wofür soll eine Klingel denn sonst da sein? Als Deko? Als Lockmittel, damit die Hunde Frischfleisch bekommen? :ugly:


    Ich steig da echt nicht mehr durch.

    Wenn der Postbote übrigens an der Haustür klingelt und mir gleich da das schwere Paket übergibt finde ich das mega lieb und bedanke mich herzlich.

    Aber man kann den Mann das Paket natürlich auch wieder runterschleppen lassen. Ist ja auch eine Frechheit, das der für mich das Zeug hochschleppt :muede:

  • kurz ins Zitat geschrieben, kriegs nicht anders hin am Tablet

  • Du vergleichst jetzt ernsthaft ein an der Tür klingeln mit der Müllentsorgung in fremden Mülltonnen?

    Warum nicht? Juristisch ist beides erstmal völlig egal (klingeln siehe weiter unten vs. Müllentsorgung Stichwort Geringfügigkeit, selbst wenn es geahndet würde wären das 10-15€), wenn das Betreten des Grundstücks nicht wäre. Ob nun jemand ein Grundstück betritt um eine Klingel zu betätigen oder um einen 100g Beutel weg zu werfen... was davon widerrechtlich ist, was nicht, ganz ehrlich, das müsste vermutlich ein Jurist entscheiden und selbst da würde man noch diskutieren.

    Persönlich finde ich weder den Kackbeutel noch das Klingeln irgendwie verwerflich, wenn man dafür nicht anderer Leute Grundstück/Wohnung etc. betreten muss, aber ich glaube das hatte ich schon erwähnt.


    Klingeln an sich wird nicht widerrechtlich sein, aber z.B. das Streichklingeln eines Kindes? Oder penetrantes Klingeln eines aufdringlichen Vertreters?

    Oder anders rum, jemand wird vom Hund gestellt: "Ich wollte nur Klingeln", aber den Rucksack voll Einbruchsgedönse. Der Typ hat noch nichts gemacht, aber ist es glaubwürdig und erlaubt das er auf das Grundstück ging weil er klingeln wollte?


    Ich finde sowas einfach interessant und könnte für jeden Mist einen Richter berufen, ich hab leider keinen zur Hand. Aber dieser juristische Firlefanz ist so schwammig und Lebensfremd geschrieben das es halt eine Menge Spielraum lässt. Was mir so Spaß macht, als Jurist der damit sein Geld verdient würde ich Wahnsinnig werden.

    Aber ich gestehe, das kommt etwas vom Ursprungsthema ab.


    Zitat

    Ist ein Grundstück gesichert, wenn das Tor/ Gartentürchen nicht abgesperrt ist?

    Ja, wenn das Tor geschlossen (nicht verschlossen) ist. Ob ich über den Zaun klettere oder ein Tor öffne, es ist eine Befriedung die ich überwinde.

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