Hund lässt Fremde nicht mehr vom Grundstück- rechtliche Lage und eure Meinung

  • @Herdifreund


    Was soll ich machen, wenn keine klingel da ist und ich durchs Gartentor muss um beim Nachbarn zu klingen für eventuelle Hilfe oder anderes? Oo

  • In sehr abgelegenen Gegenden ist spontane Kontaktaufnahme von fremdem tatsächlich sehr verdächtig und unnormal. In Alaskanischen und auch Papua neigineeischen Siedlungen in der Wildnis sollte man tatsächlich vor Reisebeginn einen Kontakt herstellen und erst dann die Gemeinde betreten, wenn man angeben kann wozu man gerade auf dem Weg zu einem Mitglied der Dorfgemeinschaft ist. Sonst wird man als wegelagerer eingeknastet oder erschossen (Alaska). Oder erschlagen und aufgegessen.

    Wenn es keine Klingel aber bellende Hunde und Warnschild gibt, ist ein betreten natürlich dämlich. Wenn aber weit und breit kein hund, dafür aber deutlich sichtbar eine Klingel am haus hinter dem Tor ist ( so wie im Ausganngsfall), dann finde ich den Hundetrick sehr dämlich. Und im Gegenteil solchen Klingler gegenüber übergriffig und juristisch und menschlich kritisch, selbst wenn sie von den Zeugen Jehovas kommen.

  • Es geht nun einmal verschiedene Lebensweisen. Der eine mag die Anonymität, der andere hat ein offenes Haus. Wenn mir jemand erzählt das er seine Nachbarn nicht kennt oder sich diese vor einer Frage anmelden müssen, ist das nicht meine Welt :shocked:. Bei uns auf den Höfen ist es halt üblich das man unangemeldet kommt, wir haben hier eine nette Nachbarschaft und jeder der ein Anliegen hat ist willkommen. Da ich auf Arbeit ständig am Telefon hänge erreicht mich auch niemand um sich vorher anzumelden :D


    In der kleinen Neubausiedlung nebenan ist die Welt anscheinend völlig anders. Gestern nacht kam ich von der Arbeit, da lag ein junger Mann hilflos auf der Straße. Dazu kam eine junge Frau die vermutete das ist ihr Nachbar. Hää ? Ja so genau weiß sie das nicht. Anderes Beispiel, mir ist vor einigen Jahren ein Rottweiler zugelaufen. Da bin ich glatt mit Hund losgezogen und habe an jeglichen Häusern geklingelt wo ein Rottweiler wohnte. Dazu musste ich auch einige geschlossenen Gartentore überwinden um an die Klingel zu kommen. Der Hund war ja bei mir und hätte nicht bellen können. xD

    Wenn ich für unsere Nachbarn ein Paket annehme muss ich auch ihr Grundstück betreten um an die Klingel zu kommen, umgekehrt genauso. Man kann sich das Leben echt schwer machen.


    Wir haben übrigens auch keine Klingel sondern eine Glocke die man leuten muss und es gibt viele Menschen die rätseln wie man eine Glocke betätigt :headbash:.


    Das man seitenweise über die Nutzung einer Klingel diskutieren kann ist doch sehr interessant. Vielleicht schreibt jemand mal ein Handbuch ?

  • In sehr abgelegenen Gegenden ist spontane Kontaktaufnahme von fremdem tatsächlich sehr verdächtig und unnormal. In Alaskanischen und auch Papua neigineeischen Siedlungen in der Wildnis sollte man tatsächlich vor Reisebeginn einen Kontakt herstellen und erst dann die Gemeinde betreten, wenn man angeben kann wozu man gerade auf dem Weg zu einem Mitglied der Dorfgemeinschaft ist. Sonst wird man als wegelagerer eingeknastet oder erschossen (Alaska). Oder erschlagen und aufgegessen.

    Is ein bischen wie in Sachsen...oder ?

  • Bin ich froh dass hier (fast) nur offene, nette Menschen wohnen die weder sozialphobisch noch allzu misstrauisch sind.

    Hier gilt sogar: ist die Haustür auf, darf man ohne Klingeln reinkommen

  • Wie kann man darauf kommen, ein Grundstück widerrechtlich zu betreten oder das als normal zu empfinden, nur weil keine Klingel an der Gartentür ist, auf die man unbedingt drücken will? Wie kommt man auf so einen Quatsch?

    Hhhm, mal scharf nachdenken :denker:

    ach Mist komme nimmer drauf :???:

    Hhhm ... hhhm :doh::


    Weil das gerade bei Höfen so üblich ist?


    Tor aufgeschlossen: "Darfst reingehen"

    Tor zugeschlossen: "Darfst nicht reingehen"

    (Geht oft gar nicht anders)


    Mit oder oder Warnschild vor dem Hund draussen, beisst Wauzi bei nicht abgeschlossener Türe, haftest Du (mit oder ohne Schild, mit oder ohne widerrechtliches Betreten). Die Aussicht, eine Mithaftung des "Eindringlings" juristisch aus der Gefährdungshaftung zu erwirken, liegt bei 0. Wenn das Tor abgeschlossen gewesen ist, sind die Chancen besser.


    Wenn die Bauweisen so sind, dass man die Privatgebäude (oder die Firmen- bzw. Wirtschaftsgebäude) nur über Hofareale erreichen kann, dann ist das so üblich.

    Ach so: Wir haben übrigens eine Klingel AM Gartentor (und nur da), die wir aber nie brauchen. Ich weiss nicht mal ob die noch funktioniert. Wenn wir zu Hause sind, melden die Hunde (egal ob im Garten oder im Haus, JEDEN Besucher schon lange vorher an, bevor er überhaupt bei der Klingel ist (nicht nur durch Bellen auch durch ihr sonstiges Verhalten.)

    Das mit den Gärten und wie Du das selbst bei Dir hältst, wie Deine Hunde Besucher melden, ob Du noch weisst, funktioniert die Klingel noch oder nicht, spielt keine Rolle. Zumindest juristisch nicht. Ob der Hund sich erzieherisch vorbildlich verhalten hat, ebenso nicht. Aber ob Hunde heute noch beissen dürfen oder nicht, doch, doch, das natürlich schon, also juristisch. Ob das dann gefällt oder nicht, Hunde dürfen nicht beissen.


    Gehe jede Wette ein, hätte die Besucherdama juristisch eine Drama draus gemacht, hätte sie damit voraussichtlich mehr Erfolgt, als mit einer Gegenklage gegen widerrechtliches Betreten :nicken:


    Das kann man gerne saublöde finden, und andere Menschen auch, ändert nur nichts, gar nichts. Aus der Nummer mit der Gefährdungshaftung kommt man so gut wie niemals raus, denn die fragt nicht nach dem Ursachenprinzip, bzw. nur sehr, sehr eingeschränkt.

  • Wie kann man darauf kommen, ein Grundstück widerrechtlich zu betreten oder das als normal zu empfinden, nur weil keine Klingel an der Gartentür ist, auf die man unbedingt drücken will? Wie kommt man auf so einen Quatsch?


    Rechtlich ist das ganz einfach: Fremden Besitz zu betreten OHNE eine Genehmigung des Eigentümers/Besitzers zu haben nennt sich "unbefugtes Betreten", bzw. Hausfriedensbruch. Und es ist, wird tatsächlich Anzeige erstattet, sogar eine Straftat. Dazu bedarf es keine Schilder, es muss nur ersichtlich sein, dass es sich um Privatgrund handelt (ein Zaun mit geschlossenem Tor ist da eindeutig)

    Haus mit Zaun darum, Gartentor geschlossen (nicht zugesperrt), keine Klingel am Gartentor, man geht durch das Tor und klingelt an der Haustür:

    Dass dieser Sachverhalt widerrechtliches Betreten und den Straftatbestand Hausfriedensbruch darstellt, dafür hätte ich gerne einen Beleg, einen Link.


    Denn das halte wiederum ich für Quatsch. Und nicht das ganz normale Verhalten, wenn man einen Haus-/Wohnungsbewohner aus irgendwelchen Gründen sprechen will, an der Tür zu klingeln.

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