Hund lässt Fremde nicht mehr vom Grundstück- rechtliche Lage und eure Meinung

  • In sehr abgelegenen Gegenden ist spontane Kontaktaufnahme von fremdem tatsächlich sehr verdächtig und unnormal. In Alaskanischen und auch Papua neigineeischen Siedlungen in der Wildnis sollte man tatsächlich vor Reisebeginn einen Kontakt herstellen und erst dann die Gemeinde betreten, wenn man angeben kann wozu man gerade auf dem Weg zu einem Mitglied der Dorfgemeinschaft ist. Sonst wird man als wegelagerer eingeknastet oder erschossen (Alaska). Oder erschlagen und aufgegessen.

    Is ein bischen wie in Sachsen...oder ?

    Du warst schon in Sachsen und hast dich da ohne gültige Ausweisdokumente und ohne ausreichende Begründung für dein Dasein auf den verkommenen Straßen rumgetrieben? :???::mute:

  • Bin ich froh dass hier (fast) nur offene, nette Menschen wohnen die weder sozialphobisch noch allzu misstrauisch sind.

    Hier gilt sogar: ist die Haustür auf, darf man ohne Klingeln reinkommen

    Das ist schön

    Man kann immer offen sein und wenig misstrauisch solange nichts passiert.

    Als ich noch ein Kind war, war die Tür des Hauses wo unsere Wohnung war auch oft offen. Unser Freigänger konnte raus und rein gehen, wir Kinder auch.

    Und heute? Nachdem sich die Einbrüche gehäuft hatten und man herausgefunden hat dass jedes mal zuvor ein Bettler oder Verkäufer dort war hat sich alles geändert.

    Jetzt werden wir angehalten die tür immer verschlossen zu halten und keinem fremden mehr reinzulassen.

    Toll finde ich es nicht.

  • @Herdifreund und was machen die Leute ohne Hund Der anschlägt? :ka:

    Das ist doch toll, dass du das so handhaben kannst und dass das so gut funktioniert. Hier müsste ich selbst bellen um Besuch zu melden. Ist irgendwie witzlos.

  • Du warst schon in Sachsen und hast dich da ohne gültige Ausweisdokumente und ohne ausreichende Begründung für dein Dasein auf den verkommenen Straßen rumgetrieben? :???:


    Nein! Ich habe dort meinen Collie gekauft. Nach Angabe des Grundes meines Besuches durfte ich passiern.

    Verkommen sind die Strassen dort nicht. Wie kommst du darauf? Sogar sehr blühend sind die Landschaften und gepflegt.

  • ist die Haustür auf, darf man ohne Klingeln reinkommen

    Das wäre auch legal, da die Tür offen ist könnte man argumentieren das die "Befriedung" um bei diesem Begriff zu bleiben ja nicht geschlossen ist, somit ist nicht herzuleiten das der Bereich dahinter nicht zu betreten sein soll.

    Ich würde dennoch nicht einfach bei Fremden durch eine offene Tür ins Haus gehen... aber das ist ja wieder jedermanns eigene Sache.


    Denn das halte wiederum ich für Quatsch.

    Die Links dazu hatten wir schon ein paar Seiten früher. Ob das Klingeln wollen als widerrechtlich durchgeht, oder nicht, das wird im Einzelfall entschieden werden. Aber das Betreten eines vollständig eingezäunten Bereichs mit einen geschlossenen aber unabgeschlossenem Eingang (Tor, Tür, was auch immer) ist erstmal ein unbefugtes Betreten, weil das widerrechtlich dann entweder vor Ort einvernehmlich (Klar darf mein Nachbar in den Garten) oder vor Gericht (Ich wollte nur Klingeln, Nee die wollte unsere Hühner klauen) geklärt wird.


    Im Endeffekt, da waren wir ja schon vor einigen Seiten, ist es halt eine Frage der eigenen Einstellung. Und die Platzierung der Klingel hier ist einfach mit dem angeblich gewollten Verhalten des Hundes nicht zu vereinbaren, also nicht mit meinen Maßstäben an Logik.

    Leider ist menschliche Logik bei Rechtsfragen wenig Hilfreich.

    Alleine wenn ich daran Denke das ein Einbrecher wenn er vom Hund gebissen wird Anrecht auf Schadensersatz haben könnte... Wer überfällt da noch ne Bank, einfach in Tierheim einbrechen und Beißen lassen :D:headbash::lachtot:

  • Du lieber Himmel. Was ist denn bitte aus diesem Thread seit der Fragestellung geworden?


    Wer eine Klingel an der Tür hat, muss damit rechnen, daß sie benutzt wird.

    Wer keinen Besuch auf seinem Grundstück möchte, hat es so zu sichern, daß das nicht möglich ist.

    Also Tor verschlossen, Zaun hoch genug.

    Dann kommen allerdings auch Feuerwehr und Notarzt im Zweifel nicht rein, dem Postboten ist das Theater egal, der gibt die Sendungen in der Filiale ab.


    Aber wenn ich von der Gartenpforte aus die Haustür nebst Klingel sehe und keine Go Go Gadgetto Arme habe, öffne ich die Pforte und gehe zur Klingel.

    Solange die Pforte nicht abgeschlossen ist, gehe ich davon aus, daß sie nur sichtbar das Grundstück von der Straße abgrenzen soll, der Besitzer aber mit dem Betreten einverstanden ist, sonst wäre die Pforte nicht unverschlossen und die Klingel nicht sichtbar an der Haustür.

  • Die Links dazu hatten wir schon ein paar Seiten früher.

    Ích habe eigentlich alles mitgelesen (zum Teil ziemlich erstaunt und auch etwas grinsend), aber Links dazu, dass ein nicht geschlossenes Gartentor zu öffnen und zum Haus zu gehen und zu klingeln widerrechtliches Betreten darstellt, habe ich nicht gefunden.


    Und weil manche schreiben, man könne sich ja vorher telefonisch anmelden: Ja das ist mir persönlich auch lieber. Aber das ist in der Praxis nicht möglich, weil man eben keine Telefonnummer hat.

    Über Gründe, wieso Menschen ohne telefonische oder schriftliche Anmeldung an Wohnungen/Häusern klingeln, um die darin wohnenden Menschen zu konktaktieren, müssen wir hoffentlich nicht diskutieren, oder? :ugly:

  • Solange die Pforte nicht abgeschlossen ist, gehe ich davon aus, daß sie nur sichtbar das Grundstück von der Straße abgrenzen soll, der Besitzer aber mit dem Betreten einverstanden ist, sonst wäre die Pforte nicht unverschlossen und die Klingel nicht sichtbar an der Haustür.

    Ich glaube das geht den meisten so, weil es menschlich und logisch Sinnvoll klingt, und zu 99% vermutlich auch unkompliziert laufen wird.

    Aber eine sichtbare Abgrenzung ist juristisch eben eine Befriedung und ein befriedetes Grundstück betreten ist, wenn widerrechtlich, eine Straftat.

    Und da kommen die 0,5% denen die Bekannte des TE begegnet sind oder die 0,5% mit Jurastudium UND Langeweile und pinkeln dir ans Bein.

  • wenn widerrechtlich,

    Und da bin ich wieder bei meiner Frage:

    Wieso soll das widerrechtlich sein?


    Das ist es meiner Meinung nach nur, wenn draußen am Zaun ein Schild hängt: Betreten verboten. Oder wenn das Tor verschlossen ist, so dass man über den Zaun steigen muss.


    Zur Erinnerung: Es geht nicht darum, dass jemand in einem Garten geht, um sich dort das ganze Grundstück anzusehen, sondern dass er direkt zur Haustür geht, um dort zu klingeln.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!