Hund lässt Fremde nicht mehr vom Grundstück- rechtliche Lage und eure Meinung

  • @Herdifreund


    Was soll ich machen, wenn keine klingel da ist und ich durchs Gartentor muss um beim Nachbarn zu klingen für eventuelle Hilfe oder anderes? Oo

    1. Wenn ich nicht da bin (ob mit oder ohne Hunde im Garten) hilft da auch keine Klingel. Du müsstes also sterben. Genau wie die unzähligen Schwerverletzen Personen, die unentwegt bei uns klilngeln wollen.


    2. Wer wohnt tatsächlich so, dass man durch das Gartentor und durch den Garten eines Grundstücks muss, um auf den Grundstück des Nachbarn zu gelangen um dort zu klingeln? Ich würde fast annehmen, dass diese Konstellation so selten ist, dass man sie als so gut wie nicht vorhanden bezeichnen kann.. Und sollte tatsächlich jeder Besuch des Nachbarn unbedingt durch das eigene Grundstück führen, dann wäre es wohl schon (wie bei Mehrfamilienhäusern) sehr sinnvoll gleich 2 Klingeln an das Tor anzubringen. damit man nicht immer für den Nachbarn läuft. Aber mindestens der Nachbar hätte dann dort eine oder?


    Sorry, aber das ist derart verquert konstruiert, dass es förmlich weh tut.



    Das mit den Gärten und wie Du das selbst bei Dir hältst, wie Deine Hunde Besucher melden, ob Du noch weisst, funktioniert die Klingel noch oder nicht, spielt keine Rolle. Zumindest juristisch nicht. Ob der Hund sich erzieherisch vorbildlich verhalten hat, ebenso nicht. Aber ob Hunde heute noch beissen dürfen oder nicht, doch, doch, das natürlich schon, also juristisch. Ob das dann gefällt oder nicht, Hunde dürfen nicht beissen.


    Gehe jede Wette ein, hätte die Besucherdama juristisch eine Drama draus gemacht, hätte sie damit voraussichtlich mehr Erfolgt, als mit einer Gegenklage gegen widerrechtliches Betreten :nicken:


    Das kann man gerne saublöde finden, und andere Menschen auch, ändert nur nichts, gar nichts. Aus der Nummer mit der Gefährdungshaftung kommt man so gut wie niemals raus, denn die fragt nicht nach dem Ursachenprinzip, bzw. nur sehr, sehr eingeschränkt.

    Mhh... auch mal überlegen.


    1. Wir haben von Privatgrundstücken gesprochen, die eingezäunt sind (sonst hätten sie kein Tor an dem eine Klingel sein sollte) und die deshalb für jeden (auch juristisch so definiert) als eben Privatbesitz zu erkennen sind.


    Hier wurde NICHT von nicht eingezäunten Bauerhöfen gesprochen, die schon aufgrund ihrer Bauweise dazu einladen, bzw. es notwendig machen, eben diesen Hof bei Bedarf zu betreten. Die Klingel (wenn eine vorhanden ist), befindet sich da, wie auch der Briefkasten, in der Regel direkt am Haupthaus und oder am Altersruhesitz. Aber auch da gibt es Unterschiede: Es gibt Höfe, auf denen KEINE Hunde herumlaufen und welche auf denen Hofhunde herumlaufen. Es gibt welche da laufen die Hunde frei und welche, da laufen die Hunde an einem Seilsystem (was nicht zuletzt damit zusammenhängt, das Höfe in der Regel ein großes Areal umfassen und ein umfassender Zaun dafür nicht selten sehr teuer ist. Dazu kommt, das Höfe äußerst selten mitten in einer Stadt liegen und selbst dann, wenn sie ausserhalb liegen, i.d.R. recht einsam sind. Wie man sich da verhält, ist (und jetzt wirds kompliziert) immer auch eine Frage, der Mentalität des Bauern / der Bewohner und der jweiligen Situation. Man muss also seinen Kopf einschalten und entsprechend situativ entscheiden. Hier in Lippe würde ich Dir bei einigen Höfen übrigens nicht empfehlen, einfach so auf dem Anwesen herumzulaufen. Es könnte passieren, das Du statt auf das Gebiss eines Hundes, in das sehr wütende Gesicht eines Bauern schaust, der wie zufällig gerade seine Flinte oder wenigstens eine Heugabel dabei hat und Dich sehr unwirsch fragt, was Du da zu suchen hast.


    Dazu kommt, dass man wohl annehmen darf, dass die wenigsten Bekannten von Leuten hier, unangemeldete Besuche auf einsamen Bauernhöfen machen. Was soll man da? Es sei denn, es handelt sich um einen Hof mit Hofladen oder mit Kartoffel- oder Spargelverkauf, wodurch das ganze wieder nicht das Geringste mit dem Eingangpost zu tun hat. Denn dann muss man ja ohnehin auf das Grundstück und wird ja auch dazu "eingeladen". Verkauf. Dort dürfen Hunde auch nicht frei herumlaufen, da sie (und das gilt in allen Bundesländern) so zu sichern sind, dass sie keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.


    Und wie kommst Du auf "beissen"? Nirgendwo war hier davon die Rede, dass ein Hund beissen darf oder dass ein Hund gebissen hätte. Hier hat jemand (im Grunde widerrechtlich) ein ihm unbekanntes Privatgrunstück betreten und wurde vom Hund gestellt. Und das geradezu vorbildlich: Er hat nicht gebissen, sondern die Person fixiert ohne sie tatsächlich anzugreifen.


    Irgendwie ist Dein Rechtsverständnis hier ein bisschen quer:


    Auf was sollte die Dame denns klagen? Auf Freiheitsberaubung durch einen Wachhund der auf ihr unbefugtes Eindringen vorbildlich reagiert hat? Sie wurde nicht gebissen, sondern "nur" festgesetzt. Es käme hier eindeutig auf den jeweiligen Richter an, wie der entscheidet. Und tatsächlich würden die meisten wohl, wie in so schon öfters ähnlich abgelaufenen Fällen einen Ausgleich sehen.


    Aber nach wie vor hat das Ganze immer noch recht wenig mit der eigentlichen Frage aus dem Eingangspost zu tun.


    Darf, soll man ein fremdes Grundstück das eingezäunt ist, einfach so betreten? Vor allem wenn dort ein Hund herumläuft, den man nicht kennt? Und hat sich der Hund, der sich genau so verhalten hat, wie man sich das als Ausbilder von Schutzhunden wünscht (nicht beissen, nur drohen und festsetzen) falsch verhalten?


    Was Du schreibst, ist ja förmlich: JA. Man darf, soll und muss ein fremdes Grundstück widerrechtlich betreten, WENN DORT KEINE KLINGEL IST. Und auch wenn dort ein Hund rumläuft, darf muss man das ohne Nachdenken tun. Denn eine fehlende Klingel setzt jeden Anstand, jedes Nachdenken und jede gesetzlich Grundlage ausser Kraft. Irgendwie scheint eine vorhanden Klingel für Dich die Grundlage unserer Gesetzgebung und vernünftigen Handelns zu sein. Notfalls konstruiert man eben Situationen die zwar mehr als selten sind oder auf den Eingangspost nnicht passend. Hauptsache sie untermauern die Wichtigkeit einer Klingel :-/


    Hektorine


    Für die Beantwortung Deines Posts reicht ein einfaches Googlen nach dem Begriff Hausfriedensbruche und/oder nach Hausfriedensbruch-§-123-stgb

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    WO beginnt der Hausfriedensbruch?

    Befriedetes Besitztum

    Eine Straftat kann bereits dann vorliegen, wenn man unerlaubt ein Grundstück betritt oder befährt beziehungsweise sich dort aufhält. Der Hausherr muss dabei nicht zwingend anwesend sein. Ein klassisches Beispiel ist die Wiese mit Obstbäumen: Ist sie für Außenstehende klar erkennbar als Privatgrund abgetrennt (durch eine Hecke oder einen Graben eingehegt), dann gilt sie als „befriedetes Besitztum“, wie es bei den Juristen heißt. Zu dieser Kategorie gehört auch der Vorgarten eines Hauses, wo die Definition meist leichter ist.

    Ist dieser Garten mit einer Hecke, einer Mauer oder einem Zaun umgeben, ist er „befriedet“. Laut Rechtsprechung reicht sogar schon die „optische Abgrenzung“ aus – wenn sich zum Beispiel direkt neben einer Straße eine Wiese befindet, die eindeutig zu einem Wohnhaus gehört. Öffnet ein Fremder also das Gartentor, spaziert durch den Garten oder über den Rasen, macht er sich bereits strafbar. Fordert der Eigentümer ihn auf, das Areal zu verlassen und er folgt dem nicht, begeht er eine Straftat.

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    Das dürfte ziemlich eindeutig sein oder?



    Und jetzt wird es kompliziert


    Ist der Vorgarten NICHT befriedet und führt ein Weg zur Haustür an der sich SICHTBAR dir Klingel befindet.... dann könnte man natürlich auf den Gedanken kommen, dass es nicht nur erlaubt, sondern geradezu erwünscht ist, dort zu klingeln. Und ... Achtung.... genau so wird das dann auch gesehen.


    Hier im Fall aus dem Eingangspost reden wir aber von einem Grundstück das eindeutig eingefriedet, also umzäunt war/ist. Innerhalb dieser Einfriedung, also dem Zaun befand sich ein Hund. Und (Achtung jetzt kommt das scheinbar wichtigste von Allem) es gab ein ein GESCHLOSSENES Tor ohne Klingel.

    Auch waren der Dame aus dem Eingangspost sowohl die Bewohner / Besitzer des Gartens, sowie der Hund unbekannt.


    Siehst Du den kleinen aber feinenUnterschied zwischen Deiner Ausführung und dem was tatsächlich geschildert wurde?


    Nach wie vor: Man muss ziemlich einen an der Klatsche haben, wenn man einfach so, unangemeldet durch ein verschlossenes Tor auf ein unbekanntes Grundstück bei unbekannten Personen latscht, auf dem sich ein völlig unbekannter Hund aufhält. Und das völlig unabhängig davon ob am Tor eine Klingel ist oder nicht. Denn ob man überhaupt eine Klingel anbringt, liegt völlig im Ermessen der Besitzer / Eigentümer eines Hauses / Grundstücks.

    Niemand käme auf die Idee in ein Haifischbecken zu springen, weil man den Deckel einfach wegnehmen kann. Zumindest würde man sich nicht wundern, dass man anschließend nicht mehr herauskommt.



    Allerdings... wenn man so einige Posts hier liest........ und wenn am Becken kleine Klingel ist..... wer weiss.


  • Es geht doch um Vorgärten? Oo Kleines Tor vorne und man muss zur HAUStür klingeln.

    Du hast echt Schwerverletzte auf deinem Grundstück, wie bist du denn drauf?


    Was ist daran verquert konstruiert? Als Jugendliche habe ich Zeitungausgetragen und musste häufig durch kleine Tore gehen um zur Haustür mit den Briefkasten zu kommen. Oo

    So sehen doch in Deutschland Millionen von Häusern aus. o.o

  • So sehen doch in Deutschland Millionen von Häusern aus. o.o

    Was ich vorhin schon schrieb, das wird so zu 90-99% geduldet/gewünscht. Aber wenn man auf den Rest trifft hat man rechtlich schlicht und ergreifend erstmal eine Straftat begangen und erst ein Richter wird entscheiden können ob das Betreten gerechtfertigt und damit nicht widerrechtlich war.

  • So sehen doch in Deutschland Millionen von Häusern aus. o.o

    Was ich vorhin schon schrieb, das wird so zu 90-99% geduldet/gewünscht. Aber wenn man auf den Rest trifft hat man rechtlich schlicht und ergreifend erstmal eine Straftat begangen und erst ein Richter wird entscheiden können ob das Betreten gerechtfertigt und damit nicht widerrechtlich war.

    Mich schockiert ja nicht das rechtliche sondern einige Kommentare, die ziemlich aggressiv auf etwas reagieren, wo die Sache an sich nicht schlimm ist. Geht es hier um Prinzip es ist MEINS und da darf niemand drauf! So gesehen habe ich jetzt wieder Angst vor jeglichen fremden Menschen wieder bekommen.


    Ich mein ich war schon mal auf den Trichter alle Menschen sind gegen mich und ich habe keine Berichtigung quasi zu existieren. Danach habe ich lange gedacht, dass es dem nicht so stimmt. Nun habe ich Angst sollte ich umziehen vor meinen neuen Nachbarn. Am besten mache ich mich in Zukunft unsichtbar für alle möglichen Menschen. Die ganze Reaktion bezüglich eines harmlosen klingelns belastet mich nun wieder sehr....

  • Mich schockiert ja nicht das rechtliche sondern einige Kommentare, die ziemlich aggressiv auf etwas reagieren, wo die Sache an sich nicht schlimm ist. Geht es hier um Prinzip es ist MEINS und da darf niemand drauf! So gesehen habe ich jetzt wieder Angst vor jeglichen fremden Menschen wieder bekommen.


    Ich mein ich war schon mal auf den Trichter alle Menschen sind gegen mich und ich habe keine Berichtigung quasi zu existieren. Danach habe ich lange gedacht, dass es dem nicht so stimmt. Nun habe ich Angst sollte ich umziehen vor meinen neuen Nachbarn. Am besten mache ich mich in Zukunft unsichtbar für alle möglichen Menschen. Die ganze Reaktion bezüglich eines harmlosen klingelns belastet mich nun wieder sehr....

    Ich bin auch eher ängstlich bei fremden Menschen und kann das gut nachvollziehen.


    Aber ich kann dir versichern, dass die meisten Leute die ich kenne keinerlei Probleme haben wenn jemand klingelt. Solange es keine Leute sind die einem etwas andrehen wollen macht das alles nichts, wenn irgendwas ist wie zb ein Notfall generell nicht. Und zumindest auf dem Land klingeln nicht täglich fremde Menschen nur um einen zu nerven.

  • Nach meiner Rechtsauffassung stellt das öffnen einer unverschlossenen Tür/Tor/Gartentor und das betreten des dahinter liegenden Raumes oder Grundstückes keine Verletzung eines Rechtes einer anderen Person dar. Ausnahmen sind Hinweisschilder wie zum Beispiel "betreten Verboten" oder "Nur für Angestellte". Das heist aber noch lange nicht das man sich dort aufhalten wie man lustig ist. Wird man zum gehen aufgefordert(von jemandem der das darf), sollte man da natürlich gehen. Um eben nicht Rechte zu verletzen. Und selbst ein Grundstück mit den gemeinsten Höllenhunden kann man durch eine unverschlossene Gartentür betreten, ohne Rechte zu verletzen. Es fehlt nähmlcih die Willensbekundung. Auf einer verschlossenen steht quasi drauf "Ich will, dass nur derjenige durch diese Tür kommt der das auch darf(Schlüssel)" Bei einer geschlossenen Tür, die durch das betätigen der Klinke zu öffnen ist oder durch einfaches beiseitedrücken oder - schieben, steht das nicht. Einfach ausgedrückt.


    Und natürlich gibt es gesellschaftliche Geflogenheiten. Diese sind dann von Region zu region unterschiedlich. Als ich Kind war, gab es nur ein Telefon in der ganzen Straße. Da gab es sowas wie anmelden nicht. Man ging zu einem Freund, klingelte und entweder man wurde herein gebeten oder es wurde einem gesagt, dass man keine zeit habe. Das war vollkommen normal. Aber Zeiten und Gewohnheiten ändern sich. Heutzutage läuft man nicht einfach los

    und kingelt, man sitzt gemütlich zuhause und schickt ne sms, whatsapp oder weiß der Geier. Und wenn doch mal jemand plötzlich vor der Tür steht? Dann fühlt sich das komisch an - weil alle sich sonst anmelden. Ich glaube wir haben uns einfach daran gewöhnt vorher bescheid zu sagen. Und daraus wurde dann irgendwann ein: Es gehört sich so. :)


    Zum Thema: Die Situation, da kann der Hund eigendlich nur verlieren. :( Besitzer die darauf stolz sind, dass der Hund alle Unbefugte stellt und nicht mehr weg lässt. Rechtsunkenntnis der Besitzer würde ich sagen.


    Eigendlich ein tolles Verhalten von einem stellenden Hund. Ausgezeichnet sogar. Aber - das große Aber - dieses Verhalten passt nicht in den rechtlichen Rahmen in dem wir leben (D). Weil, ganz ehrlich, Hunde dürfen in D keine Hunde sein. Der Jagtterrier darf nicht jagen, ein Meldehund darf nicht melden, ein beschützender Hund darf nicht beschützen, und ein Hund der eine Person stellt... nun der darf das auch nicht. :/ Und so beschäfftigt sich ein Verantwortungsbewusster Halter eigendlich Haupsächlich damit, die kleinen "Baustellen" zu beheben.


    Klar ist die Situation für den Menschen doof. Steht da rum, weiß nicht was er tun soll und kommt nicht weg. :/ Ohnmacht ist immer doof.


    Rechtlich blöd für den Halter weil im Raum eine Freiheitsberaubung stehen könnte, aber zumindest eine Nötigung. Ist ein bischen schwer abzugrenzen und kommt auf den Konkreten Fall und die Laune des Richters an. :/


    Meine Private Meinung: Und die Deckt sich nicht unbedingt mit meiner Rechtsauffassung: Tolles Verhalten vom Hund. Er stellt den aus seiner Sicht Eindringling, nagelt ihn mit Drohungen fest und wartet auf einen Entscheidungsträger. Super. Auch bin ich der Meinung: mein Grund, mein Boden, mein Königreich - und das betritt niemand ohne meine Erlaubnis und ohne Geschenke, zumindest ein leckerlie für die Hund.


    Aber ich würde versuchen mein Willen und Gesetze möglichst weit anzunähern. Und darum wäre meine Tür verschlossen und vorne eine Klingel und ein Briefkasten dran, weil ich eben niemand Fremden auf meinem Grundstück haben will, der da nicht hingehört. Schon garnicht wenn ich nicht da bin.


    Oh und von Schildern wie "bissiger Hund" würde ich die Finger lassen. "Hier wohnt ein Hund" ist viel besser. Ersteres ist blöd für mich, zweites ist blöd für den Einbrecher. :D

  • Ich mein ich war schon mal auf den Trichter alle Menschen sind gegen mich und ich habe keine Berichtigung quasi zu existieren.

    Blödsinn ! Jeder Mensch ist etwas wert, jeder auf seine eigene weise :nicken:



    Die ganze Reaktion bezüglich eines harmlosen klingelns belastet mich nun wieder sehr....

    Muss nicht :no: Du musst es hier alles lapidar lesen :nicken:


    Lass solchen, teilweise Unsinn, nicht an dich heran :klugscheisser:

  • @Herdifreund

    Zitat

    Wer wohnt tatsächlich so, dass man durch das Gartentor und durch den Garten eines Grundstücks muss, um auf den Grundstück des Nachbarn zu gelangen um dort zu klingeln? Ich würde fast annehmen, dass diese Konstellation so selten ist, dass man sie als so gut wie nicht vorhanden bezeichnen kann

    Doch bei z.B. denjenigen die im Einganspost erwähnt wurden. :roll:

    Und doch, das gibt es sehr häufig, ich würde fast annehmen, dass das die Regel ist, von all den Ausnahmen hier, weil der Zaun eben einfach einmal rundum gezogen wird. Da kommt vorne ein Tor ran und an der Haustür ist Klingel und Briefkasten. Da geht jeder auf die Haustür zu. Kenne ich nicht anders.


    Und wegem beissen. Doch darum gings hier auch mal. hundhugo wollte Urteile sehen, wo der HH Schuld ist, wenn der Hund jemanden beisst, der auf einem fremden Grundstück ist.

  • es gibt schon einen Rechtspruch zu einem sehr ähnlichen fall:


    Hunderecht


    Dem Geschädigten trifft keine mitschuld

    Die Klingel als Köder, sozusagen.

    Spannend das es doch sehr darum geht ob die Geschädigte wirklich nahe der Klingel geblieben ist oder nicht. Und es hat für den Richter eine Relevanz ob abgeschlossen oder nicht, was eigentlich nicht gegeben ist, laut Gesetzestext. Es ist ja sogar egal ob der Zaun überhaupt geeignet ist jemanden aufzuhalten, für mich Unsinnig dann zu sagen aber das Tor soll verschlossen sein. Zumal es ja Ergänzungstexte gibt die klar sagen das es keinen Unterschied macht.

    Aber ich sag ja, Jura, super spannend, aber beruflich würd es mich wahnsinnig machen.

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