Hund lässt Fremde nicht mehr vom Grundstück- rechtliche Lage und eure Meinung

  • Als ich im ambulanten Pfllegedienst gearbeitet hab, musste ich durch unendlich viele Gartentörchen laufen, um an die Haustür und eben die Klingel zu kommen. @Herdifreund du willst mir nicht erzählen, dass der Großteil der Häuser, die du kennst, press mit der Haustür an der Straße stehen :ka:. Jeder kennt doch wohl genügend Häuser mit Vorgarten, der oftmals auch noch mit einem niedrigen Zäunchen begrenzt ist. Daran ist nix haarsträubend konstruiert, so sieht meine Nachbarschaft aus :ugly:.


    GruenerTee zieh in meine Nachbarschaft, da darfst du jederzeit bei mir und allen anderen klingeln. War hier noch nie ein Problem. Wenn ich daheim und gut gelaunt bin, lad ich dich sogar zum Abendessen ein und biete dir n Tee an :D.

  • Also hier bei uns in der Gegend ist die Etikette so:


    Freistehendes Einfamilienhaus mit etwas Garten hinter und/oder vor dem Haus:

    Man darf bis zur Kingel und dem Briefkasten.


    Ist das Grundstück eingezäunt und die Klingel und Bk ist am Tor, dann betritt man das Grundstück nicht. Auch nicht wenn das Tor abgeschlossen ist. Bei meinem Elternhaus führt eine Einfahrt durch den Vorgarten zum Haus. Klingel und Bk sind an der Haustür. Jeder geht ganz selbstverständlich die Einfahrt zum Haus runter und klingelt dann oder wirft Post ein. Ist das Tor oben zu, nur zu und nicht abgeschlossen!!!, gehört es sich für Zeitungsausträger und Post, dass man das Tor direkt hinter sich wieder schließt. Nicht erst wenn man wieder wieder hoch und raus geht. Auch wenn das nur 2 Minuten sind, aber es könnten kleine Kinder im Garten sein oder halt ein Hund. Ebenso gehört es sich nicht quer durch den Garten z.B auf die Terrasse/an die Fenster, um das Haus oder gar hinter das Haus zu gehen. Einfach der direkte Weg zum Haus. Punkt.


    Mehrfamilienhaus: Klingel an der Eingangstür und vor jeder Wohnungstür.


    Alle 4 Wohnungen hier in meinem Haus haben die Hauptklingel für jede Wohnung und den Briefkasten unten seitlich vor der Eingangstür. Diese Tür kann jeder Mieter der Wohnung mit einem Summer öffnen. Leider haben wir noch keine Gegensprechanlage. Nach dem klingeln wird man also ins Treppenhaus gelassen und ich öffne meine Wohnungstür und gucke sofort wer durch das Treppenhaus zu mir hoch kommen will. Ich könnte auch die Wohnungstür zu lassen und erst durch den Spion meiner Wohnungstür gucken wer vor meiner Wohnungstür steht. Aber die Person ist halt im Treppenhaus, könnte in den Keller. Und nachts oder wenn ich unsicher bin, da würde ich nach klingeln auch niemanden ins Treppenhaus lassen. Dann würde ich durchs Fenster rufen und gucken bzw hat die Eingangstür auch so eine Kette. Evtl gehe ich runter, mache die Kette vor und frage durch die Tür. Noch nie passiert hier, dass es zu unsittlichen Zeiten geklingdlt hat. Obwohl der Bahnhof direkt gegenüber ist.


    Hier würde auch niemand damit rechnen von einem Hund gestellt zu werden wenn man das Tor öffnen kann und muss um zum Briefkasten und zur Klingel zu gelangen. Wirklich jeder, der einen gefährlichen Hund hat, baut dann den Briefkasten und die Klingel so an, dass man ran kann ohne das Grundstück betreten zu müssen. Plus Warnschild. Und ich habe während des Studiums eine zeitlang morgens Zeitungen und Citipost ausgetragen. Da habe ich sehr viele verschiedene Grundstücke betreten müssen und bin da halt auch geschult worden was okay ist und was eben nicht.

  • Öffnet ein Fremder also das Gartentor, spaziert durch den Garten oder über den Rasen, macht er sich bereits strafbar. Fordert der Eigentümer ihn auf, das Areal zu verlassen und er folgt dem nicht, begeht er eine Straftat.

    Dass es sich um Hausfriedensbruch handelt, wenn ihm der Eigentümer bzw. Mieter zuvor "Hausverbot" erteilt hat man trotzdem wieder durch aufs Grundstück geht, da sind wir uns einig.

    Aber von "spaziert durch den Garten oder über den Rasen" war in meinen Beiträgen nicht die Rede, sondern jemand geht durch das Gartentor zur Haustür (zur Klingel dort).

    Und dass es solche räumlichen Gegebenheiten hierzulande (also im deutschsprachigen Bereich Europas) massenhaft gibt, hast du vielleicht inzwischen auch schon einsehen.

    WO beginnt der Hausfriedensbruch? Befriedetes Besitztum

    Eine Straftat kann bereits dann vorliegen, wenn man unerlaubt ein Grundstück betritt oder befährt beziehungsweise sich dort aufhält. Der Hausherr muss dabei nicht zwingend anwesend sein. Ein klassisches Beispiel ist die Wiese mit Obstbäumen: Ist sie für Außenstehende klar erkennbar als Privatgrund abgetrennt (durch eine Hecke oder einen Graben eingehegt), dann gilt sie als „befriedetes Besitztum“, wie es bei den Juristen heißt. Zu dieser Kategorie gehört auch der Vorgarten eines Hauses, wo die Definition meist leichter ist.

    Ist dieser Garten mit einer Hecke, einer Mauer oder einem Zaun umgeben, ist er „befriedet“. Laut Rechtsprechung reicht sogar schon die „optische Abgrenzung“ aus – wenn sich zum Beispiel direkt neben einer Straße eine Wiese befindet, die eindeutig zu einem Wohnhaus gehört. Öffnet ein Fremder also das Gartentor, spaziert durch den Garten oder über den Rasen, macht er sich bereits strafbar. Fordert der Eigentümer ihn auf, das Areal zu verlassen und er folgt dem nicht, begeht er eine Straftat.


    Weil wir gerade über Rechtsverstöße schreiben: Du hast diesen überhalb von mir zitierten Text irgendwo herauskopiert, richtig?

    Das dürfte ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein, da ohne Quellenangabe.

  • Wir haben von Privatgrundstücken gesprochen, die eingezäunt sind (sonst hätten sie kein Tor an dem eine Klingel sein sollte) und die deshalb für jeden (auch juristisch so definiert) als eben Privatbesitz zu erkennen sind.


    Hier wurde NICHT von nicht eingezäunten Bauerhöfen gesprochen, die schon aufgrund ihrer Bauweise dazu einladen, bzw. es notwendig machen, eben diesen Hof bei Bedarf zu betreten.

    Das ist nicht nur bei Bauernhöfen so und das kannst Du drehen und wenden, wie Du magst, nach der Beschreibung, gepflasterter Zugang zu Garagen, dann wird das in der Regel als eine Art von Empfangsareal empfunden (sieht hier bei mir ähnlich aus, Vorplatz, Zugang zum Haus, Klingel, Briefkästen sowie zu den Parkplätzen, der Garage ... man erkennt deutlich von der Strasse abgegrenzt, das ist Privatgelände, nur eben kein Zaun drum, aber dennoch unübersehbar).


    Das ist dann halt auch so, als gingst Du über einen Parkplatz, gerne auch eingezäunt und mit Tor (auf und zu machen) bis hin zur Haustüre, einziger Unterschied, man muss noch ein Tor aufmachen. Und selbst auf dem Parkplatz befindest Du Dich doch schon auf privatem Grund, doch Klingelwollern wird in der Regel kein Strick daraus gedreht (könntest Du ja mal versuchen, jemanden anzuzeigen: "Da wollte doch einer an meiner Haustüre klingeln, ist der einfach durch das Tor über den Hof spaziert" ... :gut: Entweder haben die Jungs dann bisserl Spass auf der Wache ... oder :roll:). Das mit dem Hausfriedensbruch & Co., weil jemand bei Dir klingeln wollte, um sich bei Dir anzumelden, das bekommste nicht durch.


    Natürlich, solltest Du anwesend sein, kannst Du einem Eindringling sagen: "Verlassen sie bitte auf der Stelle diesen Hof/Grundstück", egal, ob so :smile: oder so :fluchen:. Dem muss er dann auch selbstverständlich nachkommen. Und wenn er sich weigern würde, sähe die Sache auch wieder ganz, ganz anders aus.


    Bist Du aber nicht anwesend, hast das Tor nicht abgeschlossen, kein Warnschild draussen angebracht, und jemand wurde anhand fehlendem Klingelschild verführt, Dein Grundstück zu betreten (damit er überhaupt klingeln kann und der Hund hat auch nicht einmal gebellt) und er wird gebissen, dann kannst Du mit einer Einleitung eines Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen. Inwieweit hier die Strafe folgt, dürfte jeweils eine Einzelfallentscheidung sein.


    Und obendrauf kommt noch die Gefährdungshaftung, deren Grundlage ist, dass es auf ein Verschulden überhaupt nicht ankommt. Das heisst, Du haftest immer, es wird nur im günstigen Falle aufgeteilt (in einem solchen Falle aber eher nicht, keine Klingel draussen, Hund machte sich nicht bemerkbar, das Tor war nicht abgeschlossen, um an die Klingel zu kommen, musste übers Grundstück ... nö, keine Chance).


    Das liegt daran, dass nicht nur eine Seite Rechte hat (diejenigen, die sich vor Eindringlingen schützen wollen), sondern auch die andere Seite. Deswegen darfst Du auch keine Bärenfallen oder sonstige Konstruktionen gegen Eindringlinge aufstellen und eben auch keine Tiere, von denen potentiell eine höhere Gefährdung ausgeht (wurscht, ob rumwuselnde Giftschlangen oder Hunde). Diese andere Seite, also diese Menschen, haben ein Recht auf ihre körperliche Unversehrtheit. Das wiegt schwerer, als der Schutz der Privatsphäre oder der Schutz des Eigentums.


    Und das Dingens mit der Selbstjustiz, um seine eigenen Rechte durchzusetzen, das ist auch längstens durch ...


    Im Grunde genommen hatte dieses Paar mit Hof und Hund noch richtig Glück, dass sich die Besucherin offensichtlich richtig verhalten hat, nicht versuchte, sich zu wehren oder in Panik zu fliehen und/oder der Hund nicht gebissen hat. Allerdings würden sie spätestens bei einem solchen Vorfall feststellen, jow, beissender Hund gegen Eindringlinge aller Art ... war vll. doch nicht so eine gute Idee.


    Hier ein LInk, und dort geht es um einen Einbrecher, also wirklich jemand, der sich mit Gewalt und böser Absicht Zutritt verschafft:


    http://www.gerichte-und-urteile.de/hund-beist-einbrecher/


    "Anders verhält es sich, wenn sich der Geschädigte bewusst der Gefahr einer Bissverletzung durch den Hund aussetzt, z.B. beim Einbruch in ein Haus.

    Diesen kann dann eine Mitschuld treffen. Das Landgericht Memmingen bestätigte dies in einem Urteil aus dem Jahre 1993. Darin hieß es: Eine Ausnahme von der Haftung des Hundehalters kommt nur in Betracht, „wenn sicher ist, dass sich der Verletzte bewusst, grob und vermeidbar selbst gefährdet hat.“


    Lies es ganz genau: Eine Mitschuld! Bei einem Einbruch! Alles klar? Dann kannst Du Dir vorstellen, wie so ein Urteil aussähe, wenn jemand nur mal bei Dir an der Hautüre, ganz ohne böse Absicht bei Dir klingeln wollte und dazu Dein Gelände betreten hat.:nicken:


    Natürlich sind das alles Einzelfallentscheidungen und wo kein Kläger da kein Richter ... Aber ich bin ehrlich überrascht, wie wenig Hundebesitzer sich bewusst zu sein scheinen, wie schnell man sie an den Hammelbeinen hätte, so Wauzi mal zubeisst ... Es ist ja eines, die eigene Haltung dazu, das individuelle Rechtsempfinden (welches man natürlicherweise oft über das der Anderen stellt) und das, was dann letztlich tatsächlich Recht ist. Insoweit spielt es keine Rolle, wie laut Du wirst oder wie gross Du meinst das Wort "Hausfriedensbruch" schreiben zu müssen oder für wie blöde Du andere Menschen und Forsiten hältst. Wenn jemand bei Dir klingeln möchte, und dafür Dein Grundstück betritt, bekommst Du Deinen Hausfriedensbruch nicht durch (never). Beisst Dein Hund auch noch zu, hast Du die :rotekarte: ... und dann kann höchstens noch strittig sein, in welchen Teilen die Haftung aufgeteilt wird, wenn überhaupt. Wie sich schon sagte, aus der Nummer kommste nicht raus.


    Aber im Zweifelsfall, wenn Du das wirklich nicht glauben kannst, Dir Internetrecherchen nicht weiter helfen, kannst Du ja gerne einmal ein paar Deiner gelangweilte Anwälte (oder Studenten) befragen, die Du zu kennen scheinst ...



  • es gibt schon einen Rechtspruch zu einem sehr ähnlichen fall:


    Hunderecht


    Dem Geschädigten trifft keine mitschuld

    Klasse LInk, habe ich leider zu spät gesehen, hätte mir die Schreibarbeit glatt sparen können :bindafür:

  • Du warst schon in Sachsen und hast dich da ohne gültige Ausweisdokumente und ohne ausreichende Begründung für dein Dasein auf den verkommenen Straßen rumgetrieben? :???:


    Nein! Ich habe dort meinen Collie gekauft. Nach Angabe des Grundes meines Besuches durfte ich passiern.

    Verkommen sind die Strassen dort nicht. Wie kommst du darauf? Sogar sehr blühend sind die Landschaften und gepflegt.

    Deine Bemerkung "wie in Sachsen" auf die Ausführungen von Lurchers hatten einen abwertenden Beigeschmack...vielleicht reagiere ich da etwas empfindlich, weil wir gerne als die Deppen aus dem Hinterland dargestellt werden, vor allem von Leuten, die noch nie in Sachsen waren....wann das von dir nicht so gemeint war, dann entschuldige bitte meine verbissene Ironie.

  • Völlig OT, deswegen:


Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!