Hund lässt Fremde nicht mehr vom Grundstück- rechtliche Lage und eure Meinung
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Ich fühl mich gut unterhalten, muss ich gestehen.
ich auch
Ich hätte nie gedacht, das man ohne Klingel förmlich ein potentieller Mörder, zumindest aber asozial ist.
Das hätte ich auch nie gedacht wo genau hast du das denn gelesen?
Für die Beantwortung Deines Posts reicht ein einfaches Googlen nach dem Begriff Hausfriedensbruche und/oder nach Hausfriedensbruch-§-123-stgb
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WO beginnt der Hausfriedensbruch?
Befriedetes Besitztum
Eine Straftat kann bereits dann vorliegen, wenn man unerlaubt ein Grundstück betritt oder befährt beziehungsweise sich dort aufhält. Der Hausherr muss dabei nicht zwingend anwesend sein. Ein klassisches Beispiel ist die Wiese mit Obstbäumen: Ist sie für Außenstehende klar erkennbar als Privatgrund abgetrennt (durch eine Hecke oder einen Graben eingehegt), dann gilt sie als „befriedetes Besitztum“, wie es bei den Juristen heißt. Zu dieser Kategorie gehört auch der Vorgarten eines Hauses, wo die Definition meist leichter ist.
Ist dieser Garten mit einer Hecke, einer Mauer oder einem Zaun umgeben, ist er „befriedet“. Laut Rechtsprechung reicht sogar schon die „optische Abgrenzung“ aus – wenn sich zum Beispiel direkt neben einer Straße eine Wiese befindet, die eindeutig zu einem Wohnhaus gehört. Öffnet ein Fremder also das Gartentor, spaziert durch den Garten oder über den Rasen, macht er sich bereits strafbar. Fordert der Eigentümer ihn auf, das Areal zu verlassen und er folgt dem nicht, begeht er eine Straftat.
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Das dürfte ziemlich eindeutig sein oder?
Mir fehlt die Quelle, um deinen Auszug nachvollziehen zu können und den Kontext lesen zu können. Die letzten beiden Sätze widersprechen sich meines Erachtens nach irgendwie.
So sehen doch in Deutschland Millionen von Häusern aus. o.o
Was ich vorhin schon schrieb, das wird so zu 90-99% geduldet/gewünscht. Aber wenn man auf den Rest trifft hat man rechtlich schlicht und ergreifend erstmal eine Straftat begangen und erst ein Richter wird entscheiden können ob das Betreten gerechtfertigt und damit nicht widerrechtlich war.
siehe oben. Sagt einer, ich soll von seinem Grund runtergehen, klar, kein Problem, sonst mache ich mich strafbar. Ist das Tor aber nicht abgeschlossen, kein Betreten-verboten-Schild o.ä. sichtbar, gehe ich davon aus, dass es ok ist, zur Tür zu gehen, um mich bemerkbar zu machen.
Mich schockiert ja nicht das rechtliche sondern einige Kommentare, die ziemlich aggressiv auf etwas reagieren, wo die Sache an sich nicht schlimm ist. Geht es hier um Prinzip es ist MEINS und da darf niemand drauf! So gesehen habe ich jetzt wieder Angst vor jeglichen fremden Menschen wieder bekommen.
Ich mein ich war schon mal auf den Trichter alle Menschen sind gegen mich und ich habe keine Berichtigung quasi zu existieren. Danach habe ich lange gedacht, dass es dem nicht so stimmt. Nun habe ich Angst sollte ich umziehen vor meinen neuen Nachbarn. Am besten mache ich mich in Zukunft unsichtbar für alle möglichen Menschen. Die ganze Reaktion bezüglich eines harmlosen klingelns belastet mich nun wieder sehr....
Jeder Mensch hat die Berechtigung, zu existieren.
Manche Leute nehmen ihre Umwelt aus persönlichen Gründen oder Erfahrungen als grundsätzlich feindlich gesinnt wahr und meiden den Kontakt mit Fremden, sogar, wenn die ihnen positiv gesinnt sind. Das hat nichts mit dir als Person oder deinem Wert zu tun!! Das ist das Problem allein derjenigen, die lieber den "Einsamen Wolf" geben oder die hier (u.a. in teils recht pöbeliger Weise, wie ich finde) ihre entsprechende Meinung kund tun.
Es ist nicht dein Problem.
Zieh dir den Schuh nicht an.
Diesen Auszug fand ich sehr hilfreich und interessant und bestätigt meine Gedankengänge (und die vieler anderer hier):
"Alle Besucher des Anwesens - seien es eingeladene Gäste, der Paketdienst oder sonstige Personen, die Kontakt zu den Bewohnern des Hauses aufnehmen wollen - waren daher darauf angewiesen, das Grundstück zu betreten, um zu den Klingeln zu gelangen. In einer solchen - von den Bewohnern des Grundstücks bewusst so geschaffenen - Situation und bei unverschlossenem Gartentor darf auch ein vorsichtiger Mensch davon ausgehen, dass ihm jedenfalls tagsüber, d. h. zu einer Zeit, zu der Besuche üblich sind, durch den auf dem Gelände gehaltenen Hund kein Schaden droht - sei es, weil der Hund gut erzogen oder aber weggesperrt ist."
https://www.der-tieranwalt.de/…rsicht-bissiger-hund.html
(Fettdruck von mir)
Danke für den Link dazu Einstein51 !
Ansonsten finde ich die Diskussion hier sehr interessant und aufschlussreich. Ich freue mich über jeden, der seine Meinung sagt, bitte ohne persönlich zu werden. Man kann seinen Standpunkt auch mitteilen ohne andere herabzusetzen durch Formulierungen wie "einen an der Klatsche haben" etc. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, wie ich finde.
Ansonsten ein herzliches Dankeschön an alle, die sich Zeit genommen haben, um sich zu äußern
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Hi
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Was ist ein Mensch mit Klingel, wenn diese defekt ist?
In Brandenburg....
In Sachsen
In Papa Neuguinea
In Alaska
A) eine Fischboulette
B) eine Fahradkette
C) ein Schrumpfkopf
D) ein Musher
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Was ist ein Mensch mit Klingel, wenn diese defekt ist?
In Brandenburg....
In Sachsen
In Papa Neuguinea
In Alaska
A) eine Fischboulette
B) eine Fahradkette
C) ein Schrumpfkopf
D) ein Musher
NoGo- Areas 2.0
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Was ist ein Mensch mit Klingel, wenn diese defekt ist?
In Brandenburg....
In Sachsen
Und in der Schweiz?
Käse oder U
hr? -
Schokoladenosterhase ohne Kopf...
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Ich bin zu müde um nachzulesen, aber ich fand den Einwurf mit Sachsen auch ziemlich unpassend bzw. als unpassenden Witz, der Menschen aus Sachsen verärgern könnte.
Soll ich morgen nochmal nachlesen und erklären wieso? Oder möchte sich der, der das schrieb, entschuldigen, damit das Thema erledigt ist, um zu dem eigentlichen Thema zu kommen, das eigentlich schon wieder total untergegangen ist wegen der Nebenfrage, ob man durch ein unverschlossenes Gartentor zur Haustür gehen darf um zu klingeln?
So ganz ursprünglich ging es darum:
Hund lässt Fremde nicht mehr vom Grundstück- rechtliche Lage und eure Meinung
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Ricola?
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Kriegt Ihr noch mal die Kurve zurück zum Thema??
Wenn ja - dann ist alles gut.
Wenn nein - dann wird der Thread geschlossen.
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Kriegt Ihr noch mal die Kurve zurück zum Thema??
Wenn ja - dann ist alles gut.Wenn nein - dann wird der Thread geschlossen.
Denke, wir blödeln herum, weil das Thema eigentlich bis zum Ende durch diskutiert ist.
Warum man ihn deswegen schliessen muss, verstehe ich jetzt nicht, die TE blödelt doch mit, bisserl auch noch mit Selbstironie
Hhhm ...
So ganz ursprünglich ging es darum:
Hund lässt Fremde nicht mehr vom Grundstück- rechtliche Lage und eure Meinung
Ist denn noch etwas offen, was man diskutieren könnte? Was meinst Du, DerFrechdax ?
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Ach Leute... von meiner Seite aus ist alles gesagt und hab viel Input gekriegt.
Merci an alle. Falls noch jemandem ein Detail oder was Neues einfällt, nur zu...
(und ich hoffe, dass besonders ganz viele Leute ohne Hund, die regelmäßig fremde Menschen zu Hause aufsuchen müssen [Staubsauger- Vertreter, Zeitungsverkäufer, Obst vom Bodensee- Anbieter, *mansetzebeliebigesAnliegenein*] hier mitgelesen haben und ihre eigenen Schlüsse zu ihrem persönlichen Schutz und dem der im Grundstück freilaufenden Hunde ziehen)
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Hallo
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