Hund lässt Fremde nicht mehr vom Grundstück- rechtliche Lage und eure Meinung

  • PSPS: Meine Mobilnummer ... die gebe ich übrigens nur an sehr wenige Menschen raus. Familie, Freunde ... klar, TA und meine Ärzte ... Wer mit mir einen Termin abmachen will, den hab ich vermutlich vorher kontaktet/beauftragt, Handwerker z.B. fallen ja nicht einfach vom Himmel.


    Denn ich hab einfach keine Lust, wg. jedem Scheixx unterwegs angerufen zu werden ... So weiss ich, wenns klingelt, dann ist es auch wichtig oder angenehm. Deswegen finde ich das Ding mit der Festnetznummer noch ganz in Ordnung. Sehe doch, wenn wer angerufen hat. Müssens halt warten, bis ich zurückrufe. Ich finde dieses "allseits Erreichbarkeitsgedöns", bei dem mittlerweile sogar jeder erwartet, dass man sofort reagiert, furchtbar, das will ich nicht.

  • ist es schwer vorstellbar das man es nicht schafft die Kontaktdaten einer fremden Person die ich zuhause besuchen muss/will zu finden.

    Meine Daten - Festnetznummer, Handynummer, E-Mailadresse - findest du nirgends. Aber ich hab auch kein Problem damit, wenn jemand bei mir klingelt:ka:

  • @Dakosmitbewohner: Danke für die Ausführung. Ich kann durchaus gut nachvollziehen, dass du genervt davon bist, wenn z.B. Praktikanten dann unangemeldet (und überflüssig) bei dir vor der Tür stehen. Und wenn deine Daten über deine Homepage zu finden sind, ist es ja wirklich kein Problem, sich vorher bei dir anzukündigen.


    Mir geht's da aber wie @Das Rosilein: Meine privaten Daten wirst du so schnell im Netz nicht finden. Früher, als ich noch an der Uni gearbeitet hab, war es ein Leichtes, an meine (Arbeits)Mailadresse zu kommen; da hätte man mich zur Not sogar telefonisch erreicht, mindestens übers Sekretariat. Meine private Mailadresse gebe ich aber nicht leichtfertig raus. Da hab ich sogar zwei verschiedene, von denen ich eine inzwischen quasi nur noch für Registrierungen auf Internetseiten/bei Online-Einkäufen nutze, damit der Spam mir nicht auch noch die andere Adresse zumüllt... Noch zurückhaltender bin ich bei meiner Handynummer; die gebe ich wirklich extrem ungern irgendwo an (ausgenommen z.B. Ärzte o.ä.). Ich kann und darf also realistisch nicht erwarten, dass jemand, der nur meinen Namen und meine Adresse kennt (bzw. manchmal weiß man ja auch nur "das blaue Haus mit dem roten Gartenzaun") sich vorher bei mir ankündigt. Und ich denke, so geht es halt vielen Leuten.


    Der Unterschied zum Telefonbuch früher ist halt, dass es vielerorts für Telefonbücher sogar eine Eintragungspflicht gab bzw. das automatisch passierte, wenn man nicht explizit widersprochen hat. Das ist heute nicht mehr so. Deshalb ist es eben auch keine Selbstverständlichkeit mehr, Adressen/Telefonnummern auf diese Weise rauszukriegen. Bei Firmen/Züchtern/Tierschutzvereinen o.ä. ist die Sache ja auch wieder anders gelagert, wegen der Impressumspflicht für Websites. Wer eine Website hat, den kann man problemlos telefonisch oder digital kontaktieren. Privatpersonen ohne Website - schwierig. Ebenfalls schwierig übrigens, wenn du bei Stefanie Schmidt oder Andreas Müller vorsprechen möchtest... wenn du weißt, wo die wohnen und online nur Telefonnummern findest, ist es mitunter einfacher, direkt dorthin zu fahren als fünfundzwanzig Nummern auszuprobieren.


    Generell finde ich aber auch: Jeder hat ein Recht darauf, seine bevorzugten Wege zur Kontaktaufnahme zu haben (ich z.B. hasse telefonieren...). Ich darf eben nur nicht voraussetzen, dass jeder das weiß und automatisch respektiert, vor allem, wenn ich das nicht deutlich kenntlich mache. Und vor allem darf ich niemanden gefährden, bloß weil er mit mir Kontakt aufnehmen möchte.

  • Aber ich frage mich, man muss doch irgendwie erreichbar sein.

    Natürlich. Wo keine Klingel ist klopft man eben. An Tür oder Fenster.



    Oder ein Handwerker, kommen die bei euch spontan ohne das ihr euch vorher da gemeldet habt

    Jein. Der Schornsteinfeger kommt vorbei wenn er in der Nachbarschaft ist und fragt obs grad passt.

    Der Scherenschleifer wo ich früher gewohnt habe kam auch ohne Voranmeldung.

    Ebenso die Eierfrau, bzw kam die regelmäßig da wußte man schon Bescheid nach 3, 4mal.

    Post kündigt sich auch nicht immer an, Einschreiben zB.





    Und wegen dem Hausfriedensbruch:

    Die Lösung liegt in einem Wort. Nämlich "widerrechtlich".

    Möchte man aufs Grundstück um zu klingeln ist das nicht widerrechtlich. Es sei denn die Person hat vom Hausherrn ein Hausverbot bekommen, dann ist jegiches Betreten widerrechtlich.

    Aber Betreten zum Klingeln hat nichts mit widerrechtlich zu tun. Außer wenn du klingelst mit dem Vorhaben eine Straftat zu begehen.

  • Aoleon

    Ich weiss nicht, was an widerrechtlich so schwer zu verstehen ist. Widerrechtlich bedeutet ohne Erlaubnis. Und hier hat der Gesetzgeber absolut eindeutig beschrieben, dass das Betreten eines sichtbar zusammenhängenden Privatbesitzes dann widerrechtlich ist wenn es vom Besitzer nicht gewünscht wird. Und das muss erst mal angenommen werden, wenn dieser Massnahmen ergriffen hat (Umzäunung, GESCHLOSSENES Tor, keine sichtbare Klingel) .Das alles auch völlig unabhängig von einem vorhandenen Hund.


    Eine fehlende Klingel setzt weder die Gesetzgebung noch den Respekt außer Kraft, den man vor der Privatshäre eines anderen haben sollte Was, wenn eine Klingel vorhanden ist, man klingelt und niemand reagiert? Geht man dann rein um eine andere Klingel zu suchen oder geht man davon aus dass niemand da ist, bzw. derjenige keinen Kontakt will? Wie ist das für Euch bei Wohnungen? Spaziert ihr da auch rein, wenn die Tür nicht explizit und sichtbar bewusst verschlossen ist? Vielleicht gibst da ja auch eine Klingel, wenn die vor der Tür kein Ergebnis liefert?


    Der geschilderte Fall handelt von einem umzäunten, mit einem GESCHLOSSENEN Tor versehenen FREMDEN Grundstück bei FREMDEN Personen. Das der Hund ebenso FREMD ist ist da eigentlich nur noch nebensächlich.


    Ob man da auf dem Grundstück eine Klingel gesehen hat oder ob da jemand um Geld betteln will, vielleicht will man ja auch einfach an die schönen Pflaumen, oder die Tit..n der Besitzerin begutachten, die sich gerade auf einer Liege hinter der Hütte sonnt. Dass alles ist KEIN rechtlich relevanter Grund, einfach auf ein Grundstück zu latschen, bzw. rechtlich gesehen, dort einzudringen. Und lustiger Weise tun das die meisten Menschen auch nicht, weil sie genau das wissen. Zumindest kenne zumindest ich niemanden in meinem Bekanntenkreis, der sich über das permanente Herumlatschen völlig fremder, aber auch bekannter Leute in ihrem Garten beschweren.


    An all dem ändert auch die krude Konstfuktion völlig anderer Sachverhalte, die mit dem Geschilderzen nichts zu tun hat, nicht das Geringste. Es geht im Eingangsthread weder um Mehrfamilienhäüser, noch um gewachsene Zaunkonglumerate die komisch ineinander verschachtelt sind. Es war auch keine Rede von einem kleinen Vorgarten, der aufgrund seiner Beschaffenheit suggeriert, dass man da eintreten soll um die Klingel zu erreichen. Auch war keine Rede davon, dass die"Bekannte" in irgendeiner Weise verletzt war oder sonst einen TRIFFTIGEN Grund hatte, das Grundstück zu betreten. Diese Konstrukte basieren auf rein subjektiven Phantasien die mit der tatsächlichen Schilderung NICHTS zu tun haben. Und wieso macht man sich darüber lustig, wenn jemand so dumm ist ein UNBEKANNTE Grundstück erstens in Abwesenheit der UNBEKANNTEN Bewohner zu betreten, was allein schon sehr grenzwertig ist und zweitens dass obendrein noch zu tun, wenn dort ein unbeaufsichtigter UNBEKANNTER Hund ist? Das ist schlicht und einfach grotten-dumm. Egal ob Hundekenner oder nicht. Und ich bin mir absolut sicher: Diejenigen die das Herumlatschen auf fremden Besitz, so wie er geschildert wurde, scheinbar normal finden, wären die Ersten die sich empören, wenn SIE genau so wohnen würden und jeder Hans und Franz liefe mit fadenscheinigen Begründungen in ihrer Anwesenheit auf IHREM Grud herum. Egal ob Klingel oder nicht.

  • Ich weiss nicht, was an widerrechtlich so schwer zu verstehen ist. Widerrechtlich bedeutet ohne Erlaubnis.

    Falsch. ^^ Widerrechtlich bedeutet grob entgegen einer bestehenden Rechtsnorm. Und da ist es vollkommen egal ob irgendwer irgendjemandem etwas erlaubt oder nicht. Es sei denn du verstehst Rechtsnormen als die Erlaubnis eines Staates etwas tun zu dürfen. Was dann ein völlig falsches Verständnis wäre.


    Aber gehen wir doch mal auf die Umfriedung ein. Der zweck einer Umfriedung ist es den Zugang zu erschweren, eine Tür oder ein Tor hat ihrem zweck entsprechend die Aufgabe den Zugang zu erleichtern. Stellt also einen Bruch in der erschwerenden Umfriedung dar. Und eine geschlossene aber unverschlossene Tür stellt kein erschwerendes Hinderniss dar.

  • Stellt also einen Bruch in der erschwerenden Umfriedung dar. Und eine geschlossene aber unverschlossene Tür stellt kein erschwerendes Hinderniss dar.

    Das ist so aber nicht korrekt:

    Befriedetes Besitztum meint dabei ein in äußerlich erkennbarer Weise gegen Betreten durch zusammenhängende (nicht notwendigerweise lückenlose) Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück.


    []

    Maßgeblich ist allein, dass die Absperrung den Willen des Berechtigten erkennen lässt, den freien Zutritt zu verwehren (sog. Schutzwehr). Nach allgemeiner Ansicht genügen dafür bereits niedrige Umwallungen oder eine Absperrung mit Flatterband.


    Deswegen war ich so überrascht das der Richter in dem Fall den wir hier verlinkt hatten einen Unterschied in geschlossen oder verschlossen gesehen hat. Da die Befriedung schon nicht Lückenlos sein muss, warum muss dann ein Tor verschlossen sein?


    Aber die Diskussion sollten wir, bzw. hätten wir schon viel früher, auslagern

  • Da die Befriedung schon nicht Lückenlos sein muss, warum muss dann ein Tor verschlossen sein?

    Ist vielleicht ein ähnliches Ding wie das mit dem abgeschlossenen Cabrio...:ka:

    Wie meinen?

  • Bei Autos mit offenem Dach greift die Versicherung auch nur wenn man es abgesperrt hat, auch wenn man einfach reingreifen und das Radio klauen kann (Beispiel)


    Vll ist es ähnlich mit dem nicht (vernünftig) eingezäunten Bereich wenn ein Schild „Betreten verboten“ dran befestigt ist?

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