Hund lässt Fremde nicht mehr vom Grundstück- rechtliche Lage und eure Meinung

  • Aus Hundesicht mag es normal sein (je nach Rasse) so zu reagieren.


    Aber ich kann die Haltern nicht verstehen...

    Ich würde ein Hund, der so reagiert, einfach nicht alleine im Garten lassen, wenn ich nicht zu Hause bin.


    Was, wenn der Besucher falsch reagiert und in Panik z.B. zu laufen anfängt?


    Und egal, ob es berechtigter oder unberechtigter Besuch war:

    Ich mag auch nicht, wenn z.B. Menschen, die mich von ihrer Religion überzeugen möchten, bei mir klingeln.


    Aber nur, weil ich an dieser Religion kein Interesse habe, hat mein Hund kein Recht, diesen Menschen zu stellen oder evtl. sogar anzugreifen, falls der Mensch falsch reagiert.

    Deshalb finde ich es unverantwortlich, so einen Hund unbeaufsichtigt im nicht abgeschlossenen Garten zu lassen, wenn man als Besitzer nicht zu Hause ist.

  • Wegen der Menschen, die mich von ihrer Religion überzeugen wollen, hab ich diesen ganzen Klingel draußen/Tor verriegelt/Hundeschild-Aufriß ursprünglich veranstaltet. Die schlichen am Anfang trotz mehrfachen Verbots immer gaaanz leise aufs Grundstück, um erstmal in Ruhe durch die gläserne Haustür zu spähen, was wir als Neuzugezogene denn da so treiben. Da konnte man sich echt einen Herzstillstand holen, wenn da plötzlich und unverhofft diese Typen ins Haus glotzten - und sobald sie erwischt wurde, hektisch mit dem "Wachtturm" wedelten.


    Bis sie eines Tages der sonst so lämmchenhafte Airedale beim Anschleichen erwischte und mit gefletschten Zähnen strammstehen ließ, bis ich dazukam. Der Hund war wirklich bereit, hinzulangen, und danach hab ich mich dann schleunigst beim Anwalt erkundigt, was ich machen muß, um das Risiko für mich und meinen Hund wenigstens zu minimieren, und die Auskunft war eben: Grenze für jeden deutlich erkennbar von der Haustür an den Zaun verlegen.

  • Rechtlich hat man als privater Hundehalter eine sog. Gefährdungshaftung, d. h. man haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden, die der Hund anrichtet, es sei denn, den Geschädigten trifft eine Mitschuld, d. h. dass er erkennen konnte, dass ihm vom Hund evtl. Gefahr droht und er es trotzdem billigend in Kauf nimmt.


    Indem er z. B. nicht auf die Bitte reagiert stehenzubleiben, bis man den Hund gesichert (oder weggebracht) hat.


    Diese Gefährdungshaftung kann auch nicht durch ein Warnschild ausgehebelt werden.


    Woher ich das weiß? Weil unsere Hunde über die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht laufen, die Hundehaltung also gewerblich ist, und da entfällt die Gefährdungshaftung.


    Nichtsdestotrotz ist das kein Freibrief, die Hunde müssen trotzdem so gesichert sein, dass keiner an sie dran kommt.


    Der Getränke- oder Autohändler mit Wachhund(en) muss diese(n) also z. B. zu Zeiten, in denen Publikumsverkehr herrscht, so wegsperren, dass niemand gefährdet wird.


    Wer allerdings nachts einsteigt, hat Pech.


    Im beschriebenen Fall handeln die Halter über alle Maßen leichtsinnig, denn selbst wenn der Hund wegen eines Betriebes gehalten würde, hätte er so gesichert sein müssen, dass jemand mit ganz offensichtlich nicht kriminellen Neigungen nicht gefährdet wird.


    Caterina






    -

  • Ich trenne das alles mal.

  • Grenze für jeden deutlich erkennbar von der Haustür an den Zaun verlegen.

    :bindafür:


    Hier kommen alle möglichen anderen Leute auch vorbei, Rotes Kreuz, ASB, Eismann, Bofrost, Tierheim, Zirkusleute, 'Fahrendes Volk', alles Leute, die was von mir wollen und denen ich persönlich schon gönne, gefahrlos und ohne größere Traumata zu klingeln und wieder gehen zu können, auch, wenn ich keine Mitgliedschaft wünsche, nichts spenden will und nichts kaufen mag.


    Der Hund ist ja schon fast ein Mittel zur Freiheitsberaubung.Hätte ich nicht sehen wollen, wenn sie die Polizei ruft in weiterer Abwesenheit der Eigentümer und da eventuell anderweitig argumentiert worden wäre.


    Das war eben auch mein Gedanke. Das wäre ziemlich eskaliert, wenn die Polizei gerufen worden wäre, und der Hund sich vielleicht recht aufgeregt oder bedrohlich gezeigt hätte. Auch unerwünschter Besuch muss sich doch nicht vom Hund bedrohen lassen, oder geschieht dem das dann recht? :skeptisch:

  • Also wenn es nur um die Zeugen Jehovas geht:

    [media]https://www.youtube.com/watch?v=ALBOSWT-H6w[/media]

  • ich finde es komisch dass sich hier über die fehlende Klingel beschwert wird. Ich finde es schlimmer dass das Tor nicht abgesperrt ist!

    Fehlende Klingel :ka:. Ich kannte auch eine Familie die hatte nicht mal eine. Meine hat mal über ein Monat nicht funktioniert. Hab ich auch überlebt.

  • ich finde es komisch dass sich hier über die fehlende Klingel beschwert wird. Ich finde es schlimmer dass das Tor nicht abgesperrt ist!

    Jepp, kenne zwar beides, also Tor mit Klingel, aber wenn niemand da war, wurde geschlossen.



    In einem Wohnhaus würde man ja auch nicht einfach in ein Appartment reinlaufen

    Du wirst lachen, ist mir schon passiert (am vorherigen Wohnort). GsD war der Dicke noch recht jung und die Oldies eben schon die Oldies, also er noch unentschlossen und die Kleinen selbst überrascht und zu langsam. Unglaublich, obwohl sie vor der Wohnungstüre ordentlich Rabatz gemacht haben: Tür auf und rein, nix vorher klingeln

    Hatte gerade noch Zeit, bzw. hab sie mir genommen, um die Hose wieder hoch zu ziehen. Denn blankgezogen, wollte ich nun doch nicht von der Toilette springen, davon ab stand die WC Türe auch noch auf (war alleine). :doh:

  • Hatte gerade noch Zeit, bzw. hab sie mir genommen, um die Hose wieder hoch zu ziehen. Denn blankgezogen, wollte ich nun doch nicht von der Toilette springen, davon ab stand die WC Türe auch noch auf (war alleine). :doh:

    *Kopfkino* |)


    :lachtot:

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