Hund lässt Fremde nicht mehr vom Grundstück- rechtliche Lage und eure Meinung

  • Ich glaube das ist wirklich eine Frage der Gewohnheiten.


    Wenn ich einen Garten habe, und nicht will das jemand einfach reinkommt, dann mache ich Klingel und Briefkasten ans Tor. Wer dann noch in den Garten kommt... ich habe einen Garten und einen Spaten :barbar::pfeif:


    In der Konstellation hier, finde ich es immer noch blöd das jemand in den Garten latscht, und wenn es nicht irgendwas spontanes wie, "Ich hab ne Panne dürfte ich mal..", oder sowas ist würde ich demjenigen auch was Husten, aber es ist halt meine Doofheit wenn die Klingel anders nicht erreichbar ist.


    Wenn man jetzt von Nachbarn und Verwandten redet, dann ist es natürlich was ganz anderes, natürlich rennen die, gerade ländlich mit Hof, spontan über das Grundstück und auch in gewissen Bereiche des Hauses. Bei meinem Vater zu hause gab es eine sogenannte Waschküche, die steht bestimmt heute noch Tag und Nacht offen. Da haben meine Wenigkeit sowie meine Tante, aber auch ein paar der Nachbarn sogar Schlüssel für das Haus.


    Btw ich denke Stadt vs Land ist hier auch ein Aspekt, wer in unserem Mehrfamilienhaus nicht zügig erklären kann was er im Flur macht, der fliegt schneller raus als er gucken kann. Wir hatten öfters Penner im Keller, Einbrüche, Vandalismus.

    Auf dem Land wo man das komplette Dorf noch mit 2tem Vornahmen seit Kindesbeinen an kennt, ist man da glaube ich wesentlich entspannter.

  • Mich würde interessieren, wo ich die Urteile nachlesen kann, in denen es Ärger gab, wenn ein Hund jemanden gebissen hat, der unbefugt ein Gründstück betreten hat.

    Mal ganz abgesehen von der rechtlichen Situation:


    Findest Du es in Ordnung, wenn ein Hund beißt, nur weil jemand klingeln möchte? :denker:


    Wenn die Klingel nicht außerhalb des Gartens angebracht ist, muss man ja wohl oder übel bis zur Haustür um sein Anliegen vorbringen zu können.


    Und dann gehe ich auch davon aus, dass es für den Eigentümer in Ordnung ist, wenn ich bis zu seiner Klingel gehe.:ka:

  • Mich würde interessieren, wo ich die Urteile nachlesen kann, in denen es Ärger gab, wenn ein Hund jemanden gebissen hat, der unbefugt ein Gründstück betreten hat.

    Auch auf dem eigenen Grundstück hast du die Fürsorgepflicht. Du haftest für Schäden, die dein Hund an Tier und Mensch begeht.

    Gefährdungshaftung §833 BGB.

    Hinweisschilder wie, Vorsicht vor dem Hund, betreten verboten, betreten auf eigenen Gefahr u.s.w. umgehen dieses Gesetz nicht und sind irrelevant.

    Selbst, wenn dein Hund einen Einbrecher beißt, dann bist du in der Haftung.

    Der Einbrecher hingegen wird nur wegen Hausfriedensbruch belangt, falls eine Anzeige erstattet wird.

  • Wenn ich nicht will dass jemand mein Grundstück betritt dann sperre ich doch das Tor ab, oder nicht?

    Egal wo die Klingel ist oder würdest du über ein verschlossene Tor klettern um zu klingeln?

  • Unterm Strich ist es doch vollkommen Schnurz, was die Einzelnen Leute wollen oder gut und angemessen finden.


    Die Rechtssprechung ist da recht deutlich. Ich kann es sch*** finden, dass Postbote, GEZ Fahnder, Rettungssani, Nachbarin mit nem Becher Zucker oder der verirrte Pfadfinder auf mein Gelände latschen, um zu klingeln. Möchte ich das nicht, muss ich den Zugang abschließen.

    Verletzt mein Hund einen der ungebetenen Gäste, weil diese problemlos ohne Schwierigkeiten und ohne Hirn den Einzugsbereich des Hundes dackeln können, bin ich fällig.

  • Nein, dann natürlich nicht.


    Aber die Frau, um die es hier ging, ist doch ganz normal über das offene Tor in den Garten gelangt.

  • Ein verschlossenes Tor sollte eine Grenze der Begehung sein, egal ob mit oder ohne Klingel, das sollte man respektieren. Man hat zu warten oder sollte wieder gehen.

  • Wenn ich nicht will dass jemand mein Grundstück betritt dann sperre ich doch das Tor ab, oder nicht?

    Egal wo die Klingel ist oder würdest du über ein verschlossene Tor klettern um zu klingeln?

    Nein, dann natürlich nicht.


    Aber die Frau, um die es hier ging, ist doch ganz normal über das offene Tor in den Garten gelangt.

    ja das finde ich erschreckend. Wenn man nicht will dass der Garten betreten wird muss man anschließen. Besonders wenn ein wachsender Hund dahinter ist. Könnte ja ein Kind oder verwirrte Person das Tor öffnen.

  • Neu war für mich, etwas von "Sorgfaltspflicht" zu lesen (hier: https://www.juraforum.de/forum…ndstueck-besucher.375474/ ). Ich habe die Pflicht, Sorge zu tragen, dass niemand von meinem Hund geschädigt wird in welcher Weise auch immer.


    Also, als anständig und höflich und rücksichtsvoll habe ich das schon immer empfunden, eine Selbstverständlichkeit. Aber nicht nur die Gefährdungshaftung aufgrund einer Verwirklichung der Tiergefahr gilt, wenn einer in meinen Garten stiefelt und mein Hund springt den an oder bedroht den, sondern ich habe eben auch diese Sorgfaltspflicht. Das war mir neu.

  • Aha, also muss auf dem Schild doch stehen, dass der Hund bissig ist :ka:.


    Der erste Link bestätigt mich zumindest im Ansatz, denn mein Hund bellt definitiv sofort aggressiv. Und wer da noch über einen hohen Zaun klettert... Naja. Also ich bleibe dabei, bevor ich da kein Urteil zu gelesen habe.

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