Hund lässt Fremde nicht mehr vom Grundstück- rechtliche Lage und eure Meinung
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Ein verschlossenes Tor sollte eine Grenze der Begehung sein, egal ob mit oder ohne Klingel, das sollte man respektieren. Man hat zu warten oder sollte wieder gehen.
Je nachdem, was du unter "verschlossen " verstehst, sehe ich das anders. Ist das Tor zu, keine Klingel vorhanden, aber nicht abgesperrt und ich kann die Klinke betätigen und rein gehen, gehe ich zur Haustür zum Klingeln. Ist das Tor "abgesperrt ", also mit Schlüssel verschlossen gehe ich wieder, da ich sonst einbrechen würde. Aber die Klinke eines Garten- oder Hoftores betätigen ist hier zu Glück das normalste der ( heilen) Welt.
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Hi
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Aha, also muss auf dem Schild doch stehen, dass der Hund bissig ist .
Schilder sind irrelevant. Egal ob Hundewarnschilder oder Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder. Die Fürsorgepflicht ist auf seitens des Halters bzw. des Betreibers der Baustelle, diese zu sichern.
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Ich hab gerade an die vielen Kinder gedacht, die am 31.10. unangemeldet im Dunkeln herumlaufen, klingeln und "Süßes oder Saures" verlangen... oder an den 6. Januar und die "Heiligen 3 Könige"... die standen auch schon unangemeldet hier vor meiner Tür, während wir noch alle im Schlafanzug am Frühstücken waren
(die liegen dann zukünftig alle bei @Dakosmitbewohner im Garten, wegen Spaten und so )
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Du wirfst zwei Dinge durcheinander.
Das eine ist die Sorgfaltpflicht eines Hundehalters, die gerade bei einem als bissig ausgewiesenen Hund deutlich erhöht ist, das andere ist die Mitschuld des potentiell Verletzten.
Die Tatsache, dass ein Mensch, der über ein abgeschlossenes Tor steigt, ein Depp ist und vor Gericht ein Mitverschulden zugesprochen bekommen wird, ändert nichts an der Tatsache, dass ein Hund immer so gesichert sein muss, dass er niemanden verletzen kann.
Zweimal dumm hebt sich nicht gegenseitig auf!
Und als je gefährlicher man den eigenen Hund darstellt, desto höher wird von öffentlicher Stelle auch die erwartete Sicherung und um so schwerer wiegt im Einzelfall die Verletzung der Sorgfaltspflicht. Beim kleinen Flauschimix, der geprüfter Altenheimbesuchshund ist, wird ein anderer Maßstab angelegt, als beim Rottweiler, der nach zwei Beißvorfällen draußen Leinen- und Maulkorbpflicht hat.
Ein verschlossenes Tor sollte eine Grenze der Begehung sein,
Geschlossen ist aber nicht verschlossen, das sind zwei verschiedene Dinge.
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Je nachdem, was du unter "verschlossen " verstehst, sehe ich das anders. Ist das Tor zu, keine Klingel vorhanden, aber nicht abgesperrt und ich kann die Klinke betätigen und rein gehen, gehe ich zur Haustür zum Klingeln. Ist das Tor "abgesperrt ", also mit Schlüssel verschlossen gehe ich wieder, da ich sonst einbrechen würde. Aber die Klinke eines Garten- oder Hoftores betätigen ist hier zu Glück das normalste der ( heilen) Welt.
Verschlossen/ abgeschlossen, nicht verschlossen/offen.
Verschlossen, du müsstest rüberklettern = Hausfriedensbruch
Nicht verschlossen, du gehst normal durch das Tor zu der Türklingel = kein Hausfriedensbruch.
So ist die Rechtssprechung.
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Geschlossen ist aber nicht verschlossen, das sind zwei verschiedene Dinge.
Das ist mir schon klar.
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Mal etwas weiter gedacht....die Leute haben mal ein gesundheitliches Problem und benötigen nen Notdienst oder nen Pflegedienst....läßt der Hund die Hilfskräfte dann auch nicht vom Grundstück? Man kann sich das Leben aber auch selber unnötig schwer machen.
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Wenn ich nicht will dass jemand mein Grundstück betritt dann sperre ich doch das Tor ab, oder nicht?
Egal wo die Klingel ist oder würdest du über ein verschlossene Tor klettern um zu klingeln?
Nein, dann natürlich nicht.
Aber die Frau, um die es hier ging, ist doch ganz normal über das offene Tor in den Garten gelangt.
Na, die war ja nichtmal im Garten!
So wie ich das verstanden habe ist das Grundstück umzäunt und vorne, wo man zur Eingangstür kann, ist halt das Tor. Sie ist also nur durchs Tor und den Weg zur Eingangstür gegangen.
Garten ist für mich halt eher "hinten ums Haus rum", das war hier ja nicht.
Und ich bin auch ehrlich negativ überrascht wieviele das hier als übergriffig finden.
Ich bin ja bekennend kein Menschenfreund. Aber unser Tor vorne hat auch keine Klingel, ist das Tor also zu müssen die Leute da durch um überhaupt zur Tür zu kommen.
Will ich das nicht schließ ich das Tor ab. Fertig!
Das sich jeder anmelden muss.... Ne. Jeder lebt nur noch in seinem eigenen Elfenbeinturm? Mag ich mir garnicht vorstellen.
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Hier ist es üblich das die Grundstücke mit Hund so eingezäunt sind das der Zaun mit der vorderen Hauswand abschließt. Heisst die Haustür und Klingel steht jedem zur Verfügung, Hund kommt nicht dahin. Oder das ganze Grundstück ist eingezäunt, vorne ist ein kleines Tor, das man öffnen muss um zur Klingel zu gelangen ( da gibt es in der Regel keine Hunde) Ich würde nie auf die Idee kommen am Tor stehen zu bleiben und zu warten. Ich will doch zur Klingel . Wozu ist die Klingel da, wenn ich nicht klingeln darf ? Das ist doch unlogisch. Dann sollte die Klingel am Tor sein oder ein Schild was ich tun soll.
Wir haben nur hinten für Hund eingezäunt. Vorne haben wir ca 100 m Auffahrt und die Leute können die gerne runterlaufen um unsere Glocke zu läuten. Obwohl wir vorne ein Schild haben, Vorsicht Hund und Unbefugte betreten verboten. Aber wer befugt ist , ist wohl Auslegungssache Die meisten Fremden die unangemeldet kommen suchen irgendeinen Nachbarn oder haben sich verfahren. Das kommt öfters mal vor. Oder der Postbote hat etwas für die Nachbarn. Oder jemand hat einen Hund gefunden - komischerweise fragen dann die Leute hier ob ich den kenne . Gibt tausend Gründe warum jemand unangemeldet kommt. Wenn ich keine Lust darauf habe mache ich halt nicht auf.
Rechtlich gesehen bin ich wahrscheinlich immer schuld wenn sich jemand von meinem Hund bedroht fühlt . Egal ob mit oder ohne Zaun, selbst wenn Hund gut gesichert ist, ich habe Schuld.
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Hallo
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